Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Wenn ein Ex nicht ausziehen möchte...

Dies ist eine Diskussion zu Wenn ein Ex nicht ausziehen möchte... innerhalb des Forums Mietrecht

Like Tree1Likes
  • 1 Post By schielu

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.04.2012, 01:45
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2011
Ort: Meckenheim
Alter: 21
Beiträge: 86
Keine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Wenn ein Ex nicht ausziehen möchte...

Hallo!

Angenommen, eine Frau besitzt seit über 20 Jahren ein Haus.
Vor 8 Jahren zieht dann ein Mann bei ihr ein, und wohnt quasi kostenfrei dort. Der Mann beteiligt sich weder an Einkäufen noch an Strom/Wasser/Heizung etc. Der Mann ist auch nirgends eingetragen, eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder gar Ehe besteht ebenfalls nicht.

Jetzt sind Mann und Frau getrennt, und der Mann soll raus - dieser "weigert" sich jedoch, bzw. vertröstet die Frau seit bald 5 Monaten.

Welche Möglichkeiten gäbe es, den Mann "zu zwingen" das Haus zu verlassen? Welche Schritte kann/muss/sollte man gehen? Räumungsklage? Von der Polizei rausschmeißen lassen?
__________________
Als Hobby-Jurist mit Amateur-Diplom behalte ich mir das Recht vor, Blödsinn zu verzapfen. Falls das, was ich schreibe zufälligerweise komplett falsch war, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis, denn man lernt nie aus - und zum lernen bin ich hier.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 28.04.2012, 01:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: LE
Alter: 30
Beiträge: 3.941
98% positive Bewertungen (3941 Beiträge, 339 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3941 Beiträge, 339 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3941 Beiträge, 339 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3941 Beiträge, 339 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3941 Beiträge, 339 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3941 Beiträge, 339 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3941 Beiträge, 339 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3941 Beiträge, 339 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3941 Beiträge, 339 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3941 Beiträge, 339 Bewertungen)  
AW: Wenn ein Ex nicht ausziehen möchte...

Wenn ich es noch recht hinbekomme, dann ist diese Situation recht schwierig. Kantet man ihn mit Gewalt raus, dann könnte er Besitzrechtsansprüche stellen, also 861 BGB. Dann wirds dann etwas tricky...
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 28.04.2012, 02:13
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2011
Ort: Meckenheim
Alter: 21
Beiträge: 86
Keine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wenn ein Ex nicht ausziehen möchte...

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Wenn ich es noch recht hinbekomme, dann ist diese Situation recht schwierig. Kantet man ihn mit Gewalt raus, dann könnte er Besitzrechtsansprüche stellen, also 861 BGB. Dann wirds dann etwas tricky...
Aber er kann ja wohl nicht einfach weiterwohnen?

Die Bitte um Auszug ist schließlich schon 5 Monate her, genug Zeit sein Zeug mitzunehmen und eine neue Wohnung zu finden hätte der Mann schließlich gehabt.

Kann der Besitzer eines Hauses nicht beliebig Menschen aus seinem Haus verweisen und dies ggf. bei Weigerung polizeilich durchsetzen lassen?

Edit: Kann man (und wenn ja, wie?) einen Räumungstitel für eine einzelne Person erwirken, die ja gar nicht "mietet" (kein Mietvertrag, kein Grundbucheintrag, etc.), sondern einfach nur wohnt?
__________________
Als Hobby-Jurist mit Amateur-Diplom behalte ich mir das Recht vor, Blödsinn zu verzapfen. Falls das, was ich schreibe zufälligerweise komplett falsch war, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis, denn man lernt nie aus - und zum lernen bin ich hier.

Geändert von Nerdworld (28.04.2012 um 02:22 Uhr). Grund: Nachtrag
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 28.04.2012, 02:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: LE
Alter: 30
Beiträge: 3.941
98% positive Bewertungen (3941 Beiträge, 339 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3941 Beiträge, 339 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3941 Beiträge, 339 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3941 Beiträge, 339 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3941 Beiträge, 339 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3941 Beiträge, 339 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3941 Beiträge, 339 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3941 Beiträge, 339 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3941 Beiträge, 339 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3941 Beiträge, 339 Bewertungen)  
AW: Wenn ein Ex nicht ausziehen möchte...

Der Fall klingt banal, ist er mMn aber nicht. Die Eigentümerin wirft ihn raus- wie ist erstmal egal. Er strebt ein Verfahren im eR an nach 861 BGB. Das ist dann schonmal doof, da man gem. 863 nen Einwndungsausschluss hat. Bleibt widerklagend einen Anspruch aus 985 BGB ins Spiel zu bringen. Dann wirds dann haarig, da man- je nach Anspruch- die Entscheidungsreife hinauszögern muss. Das ist wohl ein bekanntes Problem. Der BGH hat wohl dazu auch mal was gesagt. Ich bekomms aber jetzt nicht mehr so gebacken... Sorry.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 28.04.2012, 02:39
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2011
Ort: Meckenheim
Alter: 21
Beiträge: 86
Keine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nerdworld hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wenn ein Ex nicht ausziehen möchte...

Genau da ist ja aber das Problem - das mit dem Rauswerfen klappt so einfach nicht, wenn sie der Mann nicht bewegt.
Die Frage ist halt, wie man ihn rechtlich dazu zwingen kann, dass Haus endlich zu räumen.
__________________
Als Hobby-Jurist mit Amateur-Diplom behalte ich mir das Recht vor, Blödsinn zu verzapfen. Falls das, was ich schreibe zufälligerweise komplett falsch war, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis, denn man lernt nie aus - und zum lernen bin ich hier.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 28.04.2012, 03:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 11.383
99% positive Bewertungen (11383 Beiträge, 1165 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11383 Beiträge, 1165 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11383 Beiträge, 1165 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11383 Beiträge, 1165 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11383 Beiträge, 1165 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11383 Beiträge, 1165 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11383 Beiträge, 1165 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11383 Beiträge, 1165 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11383 Beiträge, 1165 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11383 Beiträge, 1165 Bewertungen)  
AW: Wenn ein Ex nicht ausziehen möchte...

Fund:
Ist nur ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Vertragspartner eines Mietvertrages bezüglich der von beiden bewohnten Wohnung, so kann der Mieter nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft von dem vormaligen Partner den Auszug aus der Wohnung verlangen.
AG Potsdam (26 C 573/93)


Wenn keinerlei vertragliche Vereinbarungen bestehen, dann kann grundsätzlich der sofortige Auszug verlangt werden.

Nach einer angemessenen Fristsetzung (beweisbar) kann die Räumungsklage betrieben werden.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 28.04.2012, 10:57
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 13.953
100% positive Bewertungen (13953 Beiträge, 15 Bewertungen)100% positive Bewertungen (13953 Beiträge, 15 Bewertungen)100% positive Bewertungen (13953 Beiträge, 15 Bewertungen)100% positive Bewertungen (13953 Beiträge, 15 Bewertungen)100% positive Bewertungen (13953 Beiträge, 15 Bewertungen)100% positive Bewertungen (13953 Beiträge, 15 Bewertungen)100% positive Bewertungen (13953 Beiträge, 15 Bewertungen)100% positive Bewertungen (13953 Beiträge, 15 Bewertungen)100% positive Bewertungen (13953 Beiträge, 15 Bewertungen)100% positive Bewertungen (13953 Beiträge, 15 Bewertungen)  
AW: Wenn ein Ex nicht ausziehen möchte...

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Nach einer angemessenen Fristsetzung (beweisbar) kann die Räumungsklage betrieben werden.
So einfach ist es! M.E. unterliegt dieses dem Prinzip der "Leihe".
DrumBum likes this.
__________________
Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
beziehung, ex, haus, räumung, trennung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Mieter möchte nach 4 Wochen ausziehen und die erste Miete zurück Mietrecht 31.10.2011 19:22
2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten? Mietrecht 09.09.2010 11:20
Vertragsstrafe, wenn Hausverkäufer nicht ausziehen will? Immobilienrecht 22.05.2010 23:02
[Unterhalt] Volljähriger Schüler möchte ausziehen / soll rausgeschmissen werden Familienrecht 10.04.2010 03:45
Möchte aus WG ausziehen und habe einige Fragen... Mietrecht 26.09.2007 02:05





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios