Dies ist eine Diskussion zu Wenn ein Ex nicht ausziehen möchte... innerhalb des Forums Mietrecht
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| Wenn ein Ex nicht ausziehen möchte... Angenommen, eine Frau besitzt seit über 20 Jahren ein Haus. Vor 8 Jahren zieht dann ein Mann bei ihr ein, und wohnt quasi kostenfrei dort. Der Mann beteiligt sich weder an Einkäufen noch an Strom/Wasser/Heizung etc. Der Mann ist auch nirgends eingetragen, eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder gar Ehe besteht ebenfalls nicht. Jetzt sind Mann und Frau getrennt, und der Mann soll raus - dieser "weigert" sich jedoch, bzw. vertröstet die Frau seit bald 5 Monaten. Welche Möglichkeiten gäbe es, den Mann "zu zwingen" das Haus zu verlassen? Welche Schritte kann/muss/sollte man gehen? Räumungsklage? Von der Polizei rausschmeißen lassen?
__________________ Als Hobby-Jurist mit Amateur-Diplom behalte ich mir das Recht vor, Blödsinn zu verzapfen. Falls das, was ich schreibe zufälligerweise komplett falsch war, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis, denn man lernt nie aus - und zum lernen bin ich hier. |
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| AW: Wenn ein Ex nicht ausziehen möchte... Wenn ich es noch recht hinbekomme, dann ist diese Situation recht schwierig. Kantet man ihn mit Gewalt raus, dann könnte er Besitzrechtsansprüche stellen, also 861 BGB. Dann wirds dann etwas tricky... |
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| AW: Wenn ein Ex nicht ausziehen möchte... Zitat:
Die Bitte um Auszug ist schließlich schon 5 Monate her, genug Zeit sein Zeug mitzunehmen und eine neue Wohnung zu finden hätte der Mann schließlich gehabt. Kann der Besitzer eines Hauses nicht beliebig Menschen aus seinem Haus verweisen und dies ggf. bei Weigerung polizeilich durchsetzen lassen? Edit: Kann man (und wenn ja, wie?) einen Räumungstitel für eine einzelne Person erwirken, die ja gar nicht "mietet" (kein Mietvertrag, kein Grundbucheintrag, etc.), sondern einfach nur wohnt?
__________________ Als Hobby-Jurist mit Amateur-Diplom behalte ich mir das Recht vor, Blödsinn zu verzapfen. Falls das, was ich schreibe zufälligerweise komplett falsch war, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis, denn man lernt nie aus - und zum lernen bin ich hier. Geändert von Nerdworld (28.04.2012 um 02:22 Uhr). Grund: Nachtrag |
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| AW: Wenn ein Ex nicht ausziehen möchte... Der Fall klingt banal, ist er mMn aber nicht. Die Eigentümerin wirft ihn raus- wie ist erstmal egal. Er strebt ein Verfahren im eR an nach 861 BGB. Das ist dann schonmal doof, da man gem. 863 nen Einwndungsausschluss hat. Bleibt widerklagend einen Anspruch aus 985 BGB ins Spiel zu bringen. Dann wirds dann haarig, da man- je nach Anspruch- die Entscheidungsreife hinauszögern muss. Das ist wohl ein bekanntes Problem. Der BGH hat wohl dazu auch mal was gesagt. Ich bekomms aber jetzt nicht mehr so gebacken... Sorry. |
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| AW: Wenn ein Ex nicht ausziehen möchte... Genau da ist ja aber das Problem - das mit dem Rauswerfen klappt so einfach nicht, wenn sie der Mann nicht bewegt. ![]() Die Frage ist halt, wie man ihn rechtlich dazu zwingen kann, dass Haus endlich zu räumen.
__________________ Als Hobby-Jurist mit Amateur-Diplom behalte ich mir das Recht vor, Blödsinn zu verzapfen. Falls das, was ich schreibe zufälligerweise komplett falsch war, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis, denn man lernt nie aus - und zum lernen bin ich hier. |
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| AW: Wenn ein Ex nicht ausziehen möchte... Fund: Ist nur ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Vertragspartner eines Mietvertrages bezüglich der von beiden bewohnten Wohnung, so kann der Mieter nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft von dem vormaligen Partner den Auszug aus der Wohnung verlangen. AG Potsdam (26 C 573/93) Wenn keinerlei vertragliche Vereinbarungen bestehen, dann kann grundsätzlich der sofortige Auszug verlangt werden. Nach einer angemessenen Fristsetzung (beweisbar) kann die Räumungsklage betrieben werden. |
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| AW: Wenn ein Ex nicht ausziehen möchte... Zitat:
__________________ Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff) |
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| Stichworte |
| beziehung, ex, haus, räumung, trennung |
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