Dies ist eine Diskussion zu Weniger Verbrauch, doppelt so viel zahlen ?? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Weniger Verbrauch, doppelt so viel zahlen ?? 2006 wurden für 600 Std heizen für einenWerkstattraum des Gewerbehofes (Verbrauch geht nach Std) 1000,- bezahlt. 2007 wurden 175 Std geheizt und 450,- bezahlt. Im letzten Jahr, also 2008 wurden 165 Std geheizt und es sollen nun 1000,- bezahlt werden. Weitere Werte sind der Abrechnung nicht zu entnehmen. Kein Verteilungsschlüssel, keine verbrauchten Liter, kein Anfangs/Endstand. Der Vermieter erklärt die Kosten damit, dass die Therme einen Verlust von 80 % hat und somit, selbst wenn gar nicht geheizt würde der Mieter etwas bezahlen müsste. Ausserdem sagt der V. waren es 2006 noch 4 Mieter, jetzt nur noch 2. Die unvermieteten Räume nutzt der Vermieter selbst. Er heizt aber angeblich NICHT! HAt der Mieter in diesem Fall die Möglichkeit gegenanzugehen ? Darf ein Vermieter eine Abrechnung erstellen, in der nur Gesamtkosten und geheizte Std stehen ? Und ist es erlaubt die Gesamtkosten auf die 2 verbleibenden Mieter umzulegen ? Die MIeter können doch nichts für den Leerstand ! Außerdem ist ein Verlust von 80 % ja wohl nicht tragbar ?! Danke und Gruß Biene |
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| AW: Weniger Verbrauch, doppelt so viel zahlen ?? Um was für einen "Gewerbehof" handelt es sich hier und wie wird geheizt? |
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| AW: Weniger Verbrauch, doppelt so viel zahlen ?? Es ist ein kleiner Gewerbehof auf dem Privatgrundstück(mit Einfamilienhaus) des Vermieters . Die vermieteten Räume sind alles Werkstatträume. Raum 1 (für den die Abrechnung gilt) ca 75 qm. Raum 2 (Mieter 2, ca 140 qm- mit einer Abrechnung von 240 Std und Kosten von ca 1100,-) Raum 3+4 ebenfalls Werkstätten mit ca insgesamt 200 qm(vom Vermieter genutzt.) Geheizt wird mit Öl, wobei die Räume mit einem fest an der Wand montierten Ventilator ? geheizt werden. Läuft der Ventilator eine Std werden 1,5 Std berechntet. Es wird also nur geheizt, wenn der Raum auch genutzt wird. Ein Anbringen von "richtigen Heizkörpern", die dann Tag und Nacht laufen könnten ist anscheinend nicht möglich. |
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| AW: Weniger Verbrauch, doppelt so viel zahlen ?? Anforderungen an die Abrechnung Die Betriebskostenabrechnung muss in Textform erfolgen und den Mieter/innen zugehen; ein allgemeiner Aushang im Haus reicht nicht aus. Folgende Angaben müssen in der Abrechnung enthalten sein: 1) eine Zusammenstellung der gesamten Betriebskosten des Hauses oder der Wirtschaftseinheit 2) die Angabe, welcher Verteilerschlüssel zugrunde gelegt wurde 3) die Berechnung des auf die Wohnung des Mieters/der Mieterin entfallenden Anteils der Betriebskosten 4) die von dem Mieter/der Mieterin geleisteten Vorauszahlungen auf die Betriebskosten Grundsätzlich gilt, dass jede Abrechnung klar, übersichtlich und aus sich heraus verständlich sein muss. Sie soll also gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar sein, sodass sie dem durchschnittlichen Verständnisvermögen von juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter/innen entspricht. Eine Abrechnung, die diese Kriterien nicht erfüllt, ist unwirksam. Sie können verlangen, dass der Vermieter Ihnen eine neue Abrechnung vorlegt bzw. die alte nachbessert. Hier gibt's noch mehr Info: http://www.bmg.ipn.de/mietrecht/tipp...ten/index.html Leerstand trägt der Vermieter. |
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| AW: Weniger Verbrauch, doppelt so viel zahlen ?? Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ist es egal, ob es sich um gewerblich genutzten Raum handelt , oder um privaten ? Im Mietvertrag steht:" Betriebskosten werden nicht berechnet. Die Heizkosten werden nach Verbrauch berechnet" Wer zahlt dann die 80 % Verlust ?? |
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| AW: Weniger Verbrauch, doppelt so viel zahlen ?? Nachdem die Parteien offensichtlich vereinbart haben Zitat:
Die Berechnung eines Stundessatzes fuer die Inanspruchnahme der Heizanlage erfuellt diese Voraussetzung nicht. Auf die Ausfuehrungen von Senior wird verwiesen.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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| AW: Weniger Verbrauch, doppelt so viel zahlen ?? Zitat:
Wenn es sich bei den Heizvorrichtungen um "Ventilatoren" handelt, so gehe ich davon aus, dass hier keine Wärmeerfassungsgeräte angebracht werden können. |
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| AW: Weniger Verbrauch, doppelt so viel zahlen ?? Gehen wir mal davon aus, dass im Mietvertrag wörtlich steht : " Die Heizkosten werden nach Verbrauch, einmal jährlich, abgerechnet". Reicht es dann, einen Zähler an dem Ventilator (der soll warme Luft in den Raum pusten) zu haben, der zählt, wie viele Stunden der Raum beheizt wird ?? Der Stundenzähler kann doch die Litermenge nicht berechnen ?! Oder ?. Laut Vermieter muss der Verlust der Ölanlage mit bezahlt werden. DAs heißt eben, auch wenn der Ventilator gar nicht läuft bekommt man eine Rechnung über X Euro ! Wie könnte so ein Mieter jetzt vorgehen ? erst einmal eine ordentliche abrechnung fordern ?? Oder ist es sinnvoll einen Anwalt zu befragen ?? Dem Mieter ist nicht daran gelegen sich zu zoffen. Der Vermieter scheint aber über den Fall nicht mehr sprechen zu wollen. Wer muss denn nun für den enormen Verlust von 80% durch das hohe Alter der Ölanlage aufkommen ?? Mieter oder auch Vermieter, der ja auch Räume nutzt? |
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