Dies ist eine Diskussion zu Wasserschaden - Unsachgemäßer Einbau? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Wasserschaden - Unsachgemäßer Einbau? mal angenommen folgender Fall würde eintreten: Mieter A hat eine Dusche welche nicht mehr richtig abfließt. Also entschließt er sich eine Schraube am Ausfluss der Dusche abzuschrauben um Haare & Verunreinigungen zu entfernen. Beim zusammen montieren fällt ihm auf, dass durch die Reinigung-Aktion das Abflussrohr nicht richtig sitzt/wackelt. Der Mieter schraubt trotzdem alles nach bestem Wissen & Gewissen zusammen. Er informiert anschließend den Vermieter. Er möge den Hausmeister schicken, damit dieser die Sache begutachtet. Der Hausmeister sagt, dass es soweit alles richtig ausschaut und ok wäre. Er wäre selber kein Fachmann, aber es sieht richtig aus. Der Mieter A duscht.... Dann meldet sich Mieter B (wohnt unter Mieter A) und sagt es tropft plötzlich... Ende vom Lied: Sanitärtechniker, Reparatur, Trockenlegung, es geht um Geld... Wer muss nun für den Schaden aufkommen? Greift eine normale Haftpflicht in diesem Fall? Oder die Hausrat? Würde mich über Hilfe freuen... Grüße |
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| AW: Wasserschaden - Unsachgemäßer Einbau? Für den Schaden aufkommen muss natürlich der Verursacher und das ist wohl der Mieter. Eine Hausratversicherung befasst sich grundsätzlich mit dem Eigentum des Mieters. Das war ja hier nicht betroffen. Ein Privathaftpflichtversicherung des Mieters würde hier greifen. Es sollte aber auch eine Leitungswasserversicherung des Vermieters in Anspruch genommen werden können. |
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| AW: Wasserschaden - Unsachgemäßer Einbau? Ich habe mich andersweitig informiert. Dort hieß es, dass der Mieter seine Obliegenheitspflichten wahrgenommen hat, da er dem Vermieter und Hausmeister auf die Mängell hingewiesen hat? Und da der Hausmeister das ganze abgesegnet hat, ist er für den Mangel verantwortlich. Was stimmt jetzt? |
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| AW: Wasserschaden - Unsachgemäßer Einbau? Zu den Obliegenheitspflichten eines Mieters gehört es mit Sicherheit nicht durch unsachgemäße Handlungen einen Schaden an der Mietsache hervorzurufen. Von daher ist die Aussage aus 2. Hand Unsinn. Zitat:
Die anschließende Begutachtung von außen, die ja in die Hose ging, ist völlig irrelevant, zudem der Hausmeister auch noch seine eigene fachmännische Unkenntnis bestätigt hat. |
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| AW: Wasserschaden - Unsachgemäßer Einbau? Haare aus dem Syphon zu entfernen ist doch nicht die Aufgabe des Hausmeisters. Die dadurch entstehenden Probleme waren ja nicht abzusehen. Darum wurde der Hausmeister nicht im Vorfeld eingebunden. Für den Mieter war ausschlaggebend, dass der Hausmeister an zwei Tagen gekommen ist und 2x bestätigt hat, dass es in Ordnung ist. Auf Anfrage ob ein Sanitärtechniker nötig wäre, wurde gesagt, dass es in Ordnung wäre. Liegt es nicht am Vermieter/Hausmeister einen Fachmann zurate zu ziehen? |
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| AW: Wasserschaden - Unsachgemäßer Einbau? Der Hausmeister hat eingeräumt, dass er es nicht vollständig einsehen kann. Dazu hatten Fließen entfernt werden müssen. Trotzdem hat er sein Ok gegeben. Der Mieter hätte nicht geduscht, hätte der Hausmeister nicht sein Ok gegeben. |
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| AW: Wasserschaden - Unsachgemäßer Einbau? Ich diskutiere nicht darüber, ob der Mieter verpflichtet oder berechtigt ist Haare aus dem Abfluss entfernt sondern darüber, dass ein Mieter den Abfluss ohne Not öffnet und ihn nicht wieder richtig verschließt und dadurch ein Schaden am Mietobjekt entsteht. Zitat:
Der Mieter sollte sich mit seiner Privathaftpflicht darüber unterhalten. Die wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. |
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| AW: Wasserschaden - Unsachgemäßer Einbau? Also hätte der Mieter einen Fachmann heran holen müssen, dann hätte er korrekt gehandelt? Und weil er das nicht gemacht hat, haftet er voll für den Schaden? |
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| AW: Wasserschaden - Unsachgemäßer Einbau? @ Ron Also, folgender Sachverhalt hat sich nach Beratung mit Anwalt und Mieterschutzbund ergeben: Der Mieter hat seine Obliegenheitspflichten mehr als erfüllt und kann nicht für den Schaden haftbar gemacht werden. Der Vermieter hat den Hausmeister (Erfüllungsgehilfe des Vermieters) zur Kontrolle geschickt. Dieser hat zwar eingeräumt, dass der Schaden nicht voll einsehbar ist für ihn, aber er hat das Duschen wieder erlaubt. Somit liegt die Haftung beim Vermieter. mfg |
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