Dies ist eine Diskussion zu Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachbar innerhalb des Forums Mietrecht
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| Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachbar X,Y,Z haben ein Problem mit unserer Mietwohnung bzw. der Einbauküche. Ich werde die Situation mal kurz schildern: Gestern kommt der Nachbar (unter X,Y,Z) und sagt, dass er Schimmel an Wand und Decke bemerkt hat. Die befallenen Stellen liegen direkt unter der Küche von X,Y,Z. Der Hausverwalter hat dann einen "Klemptner" geschickt, der den "Verursacher" des Schadens ausfindig machen sollte. Nach langer Suche entpuppte sich der hintere Anschluss der 40 Jahre alten Waschmaschine als undicht. Er tropfte, auch wenn die Maschine außer Betrieb war. Die Maschine selbst gehört zum Inventar der Wohnung und befindet sich komplett eingebaut in der ebenfalls zur Wohnung gehörenden 30 Jahre alten Einbauküche. Durch das Wasser sind auch die Küchenschränke im unteren Bereich etwas aufgeweicht. Bis der Nachbar vor der Tür stand und X,Y,Z die Maschine "ausgebaut und vorgezogen" haben, war der Schaden nicht sichtbar. Desweiteren war vor 6 Wochen den Klemptner im Haus. Damals wegen eines tropfenden Wasserhahns (an den die Waschmaschine und die Spülmaschine angeschlossen sind). Also Zusammenfassung: Tropfender Anschluss der Waschmaschine des Vermieters in der Einbauküche des Vermieters. Schaden nur zu sehen, wenn hinter die EBK gekrochen werden würde (sehr schwer). Schaden: Küchenmobiliar des Vermieters und vor allem Wohnung (Decke, Wand) des Nachbarn. Wer hat jetzt was zu verantworten und welche Versicherung übernimmt das in welchem Fall ? Danke für die Hilfe! [edit] Welche persöhnlichen Bezüge Geändert von dirkj (08.04.2008 um 16:28 Uhr). |
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| AW: Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachbar Bitte erst alle persönlichen Bezüge (wir, uns, ich usw.) gemäß den Forenregeln ersetzen. |
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| AW: Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachbar Nach dem SV ist von einem Leitungswasserschaden i.S. der einschlägigen Versicherungsbedingungen auszugehen. Gebäudeschaden: Gebäude-Leitungswasser-Versicherung Hausratschaden : Hausratversicherung
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| AW: Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachbar Zitat:
Dies würde auf alle im Beispiel angeführten Gebäudebeschädigungen zutreffen. Was die beschädigte gemietete Einbauküche betrifft, so ist von Bedeutung, ob die EBK als Gebäudebestandteil in die Versicherungssumme des Gebäudes eingerechnet wurde. Wenn ja, dann gehört der Schaden an der EBK auch zum Gebäudeschaden. 2. Wenn die EBK nicht zum Gebäude gehört, dann fällt das Schadensereignis an der EBK sowie auch an anderem Mobilar in den Bereich einer Hausratversicherung des Mieters. Dieser Schaden fällt, auch mietrechtlich, in den Verantwortungsbereich des Vermieters, da er nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB eine Verpflichtung zur Instandhaltung der Mietwohnung hat. |
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| AW: Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachba Eine Hausratsversicherung haben X,Y,Z nicht...sie sind 3 Arme Studenten in einer Mietwohnung! Geändert von dirkj (08.04.2008 um 17:47 Uhr). |
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| AW: Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachba Zitat:
Aber sie gilt dennoch für die Situation der Mieter. |
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| AW: Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachba Zitat:
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| AW: Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachba hehe, stimmt... Wenn X,Y,Z das jetzt alles so wiederfahren würde, könnte man dann aus dem Mietvertrag entnehmen, ob die EBK zum Gebäude gehört? Oder würden X,Y,Z das nur durch den Vermieter erfahren können... Die Frage könnte sich unter anderem deshalb stellen, weil der Vermieter gerade im Urlaub ist, wovon er dem Mieter erzählt hat... Vielen Dank auf jeden Fall schonmal für die Tipps zu diesem möglicherweise Interessanten Fall |
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| AW: Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachba Zitat:
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| AW: Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachbar Zitat:
Natürlich müsste im Mietvertrag ein Hinweis auf die EBK vorhanden sein. Ich gehe davon aus, dass die Kücheneinrichtung nicht mietfrei zur Verfügung gestellt wurde. |
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