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Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachbar

Dies ist eine Diskussion zu Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachbar innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 15:33
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Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachbar

Hallo,

X,Y,Z haben ein Problem mit unserer Mietwohnung bzw. der Einbauküche.

Ich werde die Situation mal kurz schildern:

Gestern kommt der Nachbar (unter X,Y,Z) und sagt, dass er Schimmel an Wand und Decke bemerkt hat. Die befallenen Stellen liegen direkt unter der Küche von X,Y,Z.
Der Hausverwalter hat dann einen "Klemptner" geschickt, der den "Verursacher" des Schadens ausfindig machen sollte. Nach langer Suche entpuppte sich der hintere Anschluss der 40 Jahre alten Waschmaschine als undicht. Er tropfte, auch wenn die Maschine außer Betrieb war.
Die Maschine selbst gehört zum Inventar der Wohnung und befindet sich komplett eingebaut in der ebenfalls zur Wohnung gehörenden 30 Jahre alten Einbauküche. Durch das Wasser sind auch die Küchenschränke im unteren Bereich etwas aufgeweicht.
Bis der Nachbar vor der Tür stand und X,Y,Z die Maschine "ausgebaut und vorgezogen" haben, war der Schaden nicht sichtbar.
Desweiteren war vor 6 Wochen den Klemptner im Haus. Damals wegen eines tropfenden Wasserhahns (an den die Waschmaschine und die Spülmaschine angeschlossen sind).
Also Zusammenfassung:
Tropfender Anschluss der Waschmaschine des Vermieters in der Einbauküche des Vermieters. Schaden nur zu sehen, wenn hinter die EBK gekrochen werden würde (sehr schwer). Schaden: Küchenmobiliar des Vermieters und vor allem Wohnung (Decke, Wand) des Nachbarn.

Wer hat jetzt was zu verantworten und welche Versicherung übernimmt das in welchem Fall ?

Danke für die Hilfe!

[edit] Welche persöhnlichen Bezüge

Geändert von dirkj (08.04.2008 um 16:28 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 16:10
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AW: Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachbar

Bitte erst alle persönlichen Bezüge (wir, uns, ich usw.) gemäß den Forenregeln ersetzen.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 16:29
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AW: Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachbar

Nach dem SV ist von einem Leitungswasserschaden i.S. der einschlägigen Versicherungsbedingungen auszugehen.
Gebäudeschaden: Gebäude-Leitungswasser-Versicherung
Hausratschaden : Hausratversicherung
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 17:14
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AW: Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachbar

Zitat:
Zitat von dirkj
Hallo,...
Wer hat jetzt was zu verantworten und welche Versicherung übernimmt das in welchem Fall ?
Danke für die Hilfe!
1. Eine Gebäudeversicherung übernimmt z.B. Schäden bei bestimmungswidrig austretendem Leitungswasser.
Dies würde auf alle im Beispiel angeführten Gebäudebeschädigungen zutreffen.
Was die beschädigte gemietete Einbauküche betrifft, so ist von Bedeutung, ob die EBK als Gebäudebestandteil in die Versicherungssumme des Gebäudes eingerechnet wurde. Wenn ja, dann gehört der Schaden an der EBK auch zum Gebäudeschaden.

2. Wenn die EBK nicht zum Gebäude gehört, dann fällt das Schadensereignis an der EBK sowie auch an anderem Mobilar in den Bereich einer Hausratversicherung des Mieters.

Dieser Schaden fällt, auch mietrechtlich, in den Verantwortungsbereich des Vermieters, da er nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB eine Verpflichtung zur Instandhaltung der Mietwohnung hat.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 17:14
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AW: Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachba

Eine Hausratsversicherung haben X,Y,Z nicht...sie sind 3 Arme Studenten in einer Mietwohnung!

Geändert von dirkj (08.04.2008 um 17:47 Uhr).
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  #6 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 17:17
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AW: Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachba

Zitat:
Zitat von dirkj
Eine Hausratsversicherung haben wir nicht...wir sind 3 Arme Studenten in einer Mietwohnung!
Meine Antwort kam zeitgleich.

Aber sie gilt dennoch für die Situation der Mieter.
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  #7 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 17:19
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AW: Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachba

Zitat:
Zitat von dirkj
Eine Hausratsversicherung haben wir nicht...wir sind 3 Arme Studenten in einer Mietwohnung!
Auch als arme Studenten sollte man in der Lage sein einen fiktiven Argumentationsstrang durch zu ziehen!
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  #8 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 17:47
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AW: Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachba

hehe, stimmt...

Wenn X,Y,Z das jetzt alles so wiederfahren würde, könnte man dann aus dem Mietvertrag entnehmen, ob die EBK zum Gebäude gehört? Oder würden X,Y,Z das nur durch den Vermieter erfahren können... Die Frage könnte sich unter anderem deshalb stellen, weil der Vermieter gerade im Urlaub ist, wovon er dem Mieter erzählt hat...

Vielen Dank auf jeden Fall schonmal für die Tipps zu diesem möglicherweise Interessanten Fall
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  #9 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 18:32
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AW: Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachba

Zitat:
Zitat von dirkj
Wenn X,Y,Z das jetzt alles so wiederfahren würde, könnte man dann aus dem Mietvertrag entnehmen, ob die EBK zum Gebäude gehört? Oder würden X,Y,Z das nur durch den Vermieter erfahren können... Die Frage könnte sich unter anderem deshalb stellen, weil der Vermieter gerade im Urlaub ist, wovon er dem Mieter erzählt hat...
Diese Frage lässt den Schluß zu, dass die Wohnung incl. EBK angemietet und so die EBK im Eigentum des Vermieters steht; ergo kann das nur über den Vermieter eruiert werden
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  #10 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 19:27
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AW: Wasserschaden durch tropfende Waschmaschine am gemieteten Mobiliar&Wohnung Nachbar

Zitat:
Die Maschine selbst gehört zum Inventar der Wohnung und befindet sich komplett eingebaut in der ebenfalls zur Wohnung gehörenden 30 Jahre alten Einbauküche.
Denke, dass die EBK nicht den jungen Mietern gehört.

Natürlich müsste im Mietvertrag ein Hinweis auf die EBK vorhanden sein. Ich gehe davon aus, dass die Kücheneinrichtung nicht mietfrei zur Verfügung gestellt wurde.
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