Dies ist eine Diskussion zu Was bedeutet "Dieses Angebot ergeht ohne Anerkennung rechtlicher Verpflichtung"? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Was bedeutet "Dieses Angebot ergeht ohne Anerkennung rechtlicher Verpflichtung"? Und der Vermieter in seinem schriftlich unterbreiteten Angebot schreibt: "Diese Angebot ergeht ohne Anerkennung rechtlicher Verpflichtung." Kann er sich dann noch am Tag der Wohnungsübergabe von diesem Angebot zurückziehen. Es sollen ja nicht umsonst die Kosten für die Wiederherstellung der Wohnung verausgabt werden. Vielen Dank für schnelle Antworten :-) |
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| AW: Was bedeutet "Dieses Angebot ergeht ohne Anerkennung rechtlicher Verpflichtung"? Eine schlaue Formulierung. 1. der Mieter hat Pflichten, diese sind im MV vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben. 2. der VM ebenso Nun macht der VM dem M ein Angebot, befreit aber im Gegenzug den M nicht wirklich von seinen Verpflichtungen. So etwas würde ich nicht unterschreiben
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| AW: Was bedeutet "Dieses Angebot ergeht ohne Anerkennung rechtlicher Verpflichtung"? Der VM meinte: Ohne Ankerkennung einer Rechtspflicht. Er will damit ausdrücken, dass er das Angebot als ausschließlich freiwillig und Präjudiz versteht. Selbstverständlich gilt die Vereinbarung und entfaltet für beide verbindlich entsprechende Rechtswirkung. |
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| AW: Was bedeutet "Dieses Angebot ergeht ohne Anerkennung rechtlicher Verpflichtung"? Zitat:
Verträge müssen schlüssig und der gegenseitige Wille verständlich sein. Für jeden Laien liest sich das wie: "Er wollte damit zum Ausdruck bringen, das er etwas zum Ausdruck bringen wollte" Präjudiz (lat) = Vorentscheid Es ist unzumutbar einem Mieter eine solche Formulierung anzubieten.
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| AW: Was bedeutet "Dieses Angebot ergeht ohne Anerkennung rechtlicher Verpflichtung"? Danke für den Hinweis. Es hätte natürlich heißen müssen "ausschließlich freiwillig und OHNE Präjudiz". Wenn sich Menschen streiten, fallen bisweilen schon mal Sätze wie "ich hab´ meinen Anwalt gefragt, und der sagt, dass ich Recht habe". Wenn der Vermieter bedenken hat, er könne am Ende für anwaltliche Beratungskosten aufkommen müssen und will deswegen nicht den Eindruck erwecken, mit dem Vergleich einen Anspruch der Gegenseite anzuerkennen, schreibt er eben so einen Satz in die Erklärung. Vielleicht hat er auch nur einen Sohn, der im dritten Semester Jura studiert. Denke, dass die Formulierung hier tatsächlich nur so verstanden werden kann. Denn die gegenteilige Auffassung liefe ja darauf hinaus zu sagen: "ich erkläre verbindlich, dass ich nichts verbindlich erkläre". Wenig sinnvoll. |
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