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warmwasserzähler nicht geeicht

Dies ist eine Diskussion zu warmwasserzähler nicht geeicht innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 26.05.2008, 10:58
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warmwasserzähler nicht geeicht

was passiert, wenn man eine Nebenkostenabrechnung erhalten hat und festgestellt hat, dass der Warmwasserzähler nicht geeicht war (bzw. letzte eichung vor 7 Jahren war)
ich habe gehört man kann dann 15 % der angesetzten warmwasserkosten abziehen - nach § 12 HeizKVO
ist das so richtig und was ist dann mit den gebühren für die verbrauchserfassung - also gebühren für ablesen und z.b. miete für warmwasserzähler?
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Alt 26.05.2008, 11:55
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AW: warmwasserzähler nicht geeicht

Zitat:
Zitat von Mohn1
a) was passiert, wenn man eine Nebenkostenabrechnung erhalten hat und festgestellt hat, dass der Warmwasserzähler nicht geeicht war (bzw. letzte eichung vor 7 Jahren war)
b) ich habe gehört man kann dann 15 % der angesetzten warmwasserkosten abziehen - nach § 12 HeizKVO
ist das so richtig und was ist dann mit den gebühren für die verbrauchserfassung - also gebühren für ablesen und z.b. miete für warmwasserzähler?
zu a) Es wird nichts passieren. Der Mieter kann den Vermieter davon in Kenntnis setzen und der Vermieter wird dann bei der nächsten Abrechnung die Eichung auf die Betriebskosten umlegen. Generell gilt, wenn der Hauptwasserzähler um mehr als 20% über den Wohnungswasserzählern anzeigt, dann hat der Vermieter die Differenz zu tragen. Nicht allein das Eichdatum zählt, sondern eine nachgewiesen Fehlmessung.

zu b)
Die 15% sind so zu verstehen: Wenn der Vermieter nicht verbrauchsabhängig abrechnet und z.B. pauschal nach qm, dann hat der Mieter das Recht die auf ihn entfallenen Kosten um 15% zu kürzen.
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Alt 27.05.2008, 12:54
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AW: warmwasserzähler nicht geeicht

ich habe mal ein paar Kommentar gewälzt und dort stand u.a., dass die geltendmachung des Kürzungsrechtes voraussetzt, dass nicht verbrauchsabh. abgerechnet wurde. Dies kann darauf beruhen, dASS keine erfassungsgeräte da sind aber auch, dass welche da sind, aber keine ordnungsgemäße kostenverteilung vorgenommen wurde- z.b. bei handhabungsbedingten Mängeln der Kostenverteilung- wozu auch zählt, wenn das gerät nicht mehr geeicht ist (schmidt-Futterer)- also eigentlich dürfte eine Kürzung vorgenommen werden, oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 27.05.2008, 13:01
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AW: warmwasserzähler nicht geeicht

Allein eine fehlende Eichung innerhalb eines Zeitraumes, ist m.E. noch kein Kürzungsgrund.

Was wäre, wenn sich dann herausstellt, dass der Zähler einwandfrei arbeitet und richtige Verbräuche anzeigt?

Mit einer Kürzung wäre ich sehr vorsichtig, wenn ich keinen Mangel beweisen könnte.
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