Dies ist eine Diskussion zu Warmwasserzähler Mietwohnung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Warmwasserzähler Mietwohnung Ein Jahr nach Einzug kommt nun die Nebenkostenabrechnung mit einem Zitat:
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| AW: Warmwasserzähler Mietwohnung Das kann schon sein, denn vorher haben andere Menschen in der Wohnung gewohnt und verbraucht. Der Wert muss einfach nur aufgeschrieben werden. Der neue Mieter zahlt nicht diesen Wert, sondern nur die Differenz nach dem Wert, wenn bei ihm am Ende der Abrechnungsperiode abgelesen wird. "qm" ist natürlich nicht richtig, denn Wasser wird in Kubikmetern gemessen. ;-) Also bitte noch mal auf den Zähler gucken. |
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| AW: Warmwasserzähler Mietwohnung @ vico: Wie gesagt der Zähler ist defekt, es gibt keine Wert zum abschreiben und deshalb auch keine Differenz |
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| AW: Warmwasserzähler Mietwohnung Zitat:
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| AW: Warmwasserzähler Mietwohnung siehe Abrechnung |
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| AW: Warmwasserzähler Mietwohnung Zitat:
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| AW: Warmwasserzähler Mietwohnung Hi, die nachstehenden Informationen zum Thema helfen hier, denke ich, weiter: http://www.internetratgeber-recht.de...en/zbbh2-2.htm Davon abgesehen ist der geschätzte Verbrauch von 2,023 cm³ ganz sicher nicht auffällig. Gruß Ama Dablam
__________________ Die menschliche Stimme kann nie soweit reichen wie die Stimme des Gewissens. Mahatma Gandhi |
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| AW: Warmwasserzähler Mietwohnung Zitat:
Bei defekten Zählern darf der Verbrauch geschätzt werden. |
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| AW: Warmwasserzähler Mietwohnung Zitat:
Der Link passt hier nicht so ganz, denn es handelt sich dabei um die Heizkosten. Bei den Warmwasserkosten/Heizung handelt es sich um die Kosten für die Wasserwärmung, nicht um den Wasserverbrauch aus den Zapfhähnen. Hier handelt es sich aber wohl um einen Zähler an der Dusche. Da ist die Heizkostenverordnung nicht für zuständig. |
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| AW: Warmwasserzähler Mietwohnung Sorry, Zitat:
Oder nicht? Was habe ich missverstanden? Gruß Ama Dablam
__________________ Die menschliche Stimme kann nie soweit reichen wie die Stimme des Gewissens. Mahatma Gandhi |
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