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Warmwasserabrechnung

Dies ist eine Diskussion zu Warmwasserabrechnung innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 27.12.2011, 19:24
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Warmwasserabrechnung

Mal angenommen ein Mieter in einem Geschosswohnungsbau hat einen weit überdurchschnittlichen Warmwasserverbrauch. Wird dann, wie bei den Heizkosten, nur ein Teil des tatsächlichen Verbrauches abgerechnet oder aber 100% der von einer Warmwasseruhr festgestellten Verbrauchsmenge? Es gibt doch eine Aufteilung in 50/50 Verbrauchs- und Grundkosten nach alter Verordnung und 70/30 nach neuer Verordnung oder irre ich mich da? In diesem fiktiven Fall würden umgekehrt die anderen Mieter solch eines Geschosswohnungsbau "draufzahlen", jene die sogar unterdurchschnittlichen Warmwasserverbrauch haben besonders, wenn ein großer Teil der abgerechneten Kosten nur aus dem durchschnittlichen Verbrauch aller Bewohner ("Grundkosten") besteht.

Wie seht ihr das?
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Alt 28.12.2011, 08:16
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AW: Warmwasserabrechnung

Ich empfehle §§ 7 bis 9 der Heizkostenverordnung!
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  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 13:09
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AW: Warmwasserabrechnung

Diese 50:50 oder 70:30 - Regelung gilt nur für die Heizkosten.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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