Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wann muss Reparatur bezahlt werden?

Dies ist eine Diskussion zu Wann muss Reparatur bezahlt werden? innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.02.2010, 19:52
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 29
Keine Wertung, Mira M hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mira M hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mira M hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mira M hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mira M hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mira M hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mira M hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mira M hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mira M hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mira M hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Wann muss Reparatur bezahlt werden?

Guten Abend liebe Forumteilnehmer,
mal angenommen ein Mieter wohnt schon 5 Jahre zur Miete.
Die Heizkörper sind uralt ca 40 Jahre.
Nach Reparaturen soll der Mieter die Heizkörper entlüften.
( Aufforderung durch den Heizungsbauer)
Der Mieter hat dies schon oft gemacht,jedoch bricht an einem alten Heizkörper ein Nase ab bei dem Entlüftungsvorgang.
Nun 5 Wochen später flattert dem Mieter eine Rechnung über die Reparatur von 130 € ins Haus.
Der Vermieter schreibt, er hätte den Heizkörper kaputt gemacht und müsste die Reparatur dafür übernehmen oder seiner Versicherung ( es besteht keine Versicherung) melden.
Im Mietvertrag steht nichts über Bezahlung von Reparaturen.
Was sagt die Rechtslage?
Danke u. lb. Grüße
Mira M.

Geändert von Mira M (02.02.2010 um 21:23 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 05:53
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.107
99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Wann muss Reparatur bezahlt werden?

In diesem Fall hat mE der Vermieter recht, denn der Mieter hat die Mietsache beschädigt. Der Mieter haftet nach § 823 BGB.

Anders würde ich es beurteilen, wenn der Mieter die Aufforderung zum Entlüften nicht vom Heizungsmonteur sondern vom Vermieter erhalten hätte.

Eine Privathaftpflichtversicherung hätte diesen Schaden tatsächlich übernommen. So nebenbei: Diese Versicherung ist die wichtigste Versicherung für einen Mieter und die Familie. Manche Mietverträge werden nur abgeschlossen, wenn der Mieter das Bestehen eine solche Versicherung nachweisen kann.
Dies soll keine Werbung für einen Versicherungsabschluss sein, sondern nur der Hinweis, dass man mit einem Jahreseinsatz von ca. 50,-€ Schäden dieser Art und auch Schäden in einer unvorhersehbaren Höhe übernommen werden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 14:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Wann muss Reparatur bezahlt werden?

Ich stimme RW zu. Wobei es darauf ankommt, wie der Zustand des Ventiles war! Alter alleine ist kein Grund zur Beschädigung. Eine altersbedingte "Sollbruchstelle" schon eher.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 14:18
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.107
99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Wann muss Reparatur bezahlt werden?

Zitat:
Zitat von schielu
Ich stimme RW zu. Wobei es darauf ankommt, wie der Zustand des Ventiles war! Alter alleine ist kein Grund zur Beschädigung. Eine altersbedingte "Sollbruchstelle" schon eher.
Dieser Hinweis ist für die Feststellung einer Haftung nicht korrekt. Der Mieter hat sich an einer fremden Sache zu Schaffen gemacht und sie dabei beschädigt. Es spielt doch keine Rolle, ob diese Sache alt und verrottet war. Es bleibt mE bei der uneingeschränkten Haftung für dieses Beschädigung.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 22:46
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 29
Keine Wertung, Mira M hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mira M hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mira M hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mira M hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mira M hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mira M hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mira M hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mira M hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mira M hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mira M hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wann muss Reparatur bezahlt werden?

Die Aussage der Mieter habe sich an einer fremden Sache zu schaffen gemacht kann so nicht stehen gelassen werden.

Tatsache ist,dass einige neue Heizkörper gesetzt wurden und somit das ganze Wasser abgelassen wurde.
Die Heizungsbaufirma verlangte,dass mehrere Tage hintereinander die gesamten Heizkörper der Wohnung entlüftet werden müssten.
Die Firma kam auch immer wieder um Wasser aufzufüllen.
Der Vermieter selbst war zwischendurch auch anwesend.
Heizkörperentlüftung während der Heizperiode ist eine im Alltag von Mietern gängige Praxis,und kein Grund dazu den Vermieter einzuschalten.
Hier waren es sogar Renovierungsarbeiten größeren Ausmaßes, wobei das ganze Mietshaus betroffen war und auch die übrigen Mietparteien entlüften mussten.
Der Mieter hat nur seine Pflicht erfüllt und unterstützend mitgewirkt.

Was bitte schön soll ein Mieter denn machen, wenn die Wohnung kalt bleibt aber die Heizungsanlage o.k. ist, also das Problem an den Heizkörpern liegt.

So wie Sie den Tatbestand beschreiben dürfte noch nicht mal einen Rollladen herunter lassen werden, falls dabei ein Gurt reißen würde wäre das ja ebenfalls Sachbeschädigung.

Gerade die Privathaftpflichtversicherungspolicen schließen gerne Mietschäden aus. Dies ist auch bei unserem angenommenen fiktiven Mieter der Fall. (War zuerst falsch ausgedrückt, Versicherung ja, aber doch kein Versicherungsschutz)

Gruß Mira M.

Geändert von Mira M (04.02.2010 um 09:41 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 01:52
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: ...im Kosmos...
Beiträge: 4.123
Blog-Einträge: 1
99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)  
AW: Wann muss Reparatur bezahlt werden?

Die mehrheitlich vertretene Ansicht, die Mieter müsse wegen der Beschädigung des Heizkörperventils Schadensersatz leisten, ist unzutreffend.

Wie sich aus der technischen Beschaffenheit des Heizkörpers ergibt und was durch den GWS-Installateur ausdrücklich gefordert wurde
Zitat:
...( Aufforderung durch den Heizungsbauer)
Der Mieter hat dies schon oft gemacht,jedoch bricht an einem alten Heizkörper ein Nase ab bei dem Entlüftungsvorgang.
, war zu dessen ordnungsgemäßen Betrieb seine regelmäßige Entlüftung erforderlich.

Somit liegt auf der Hand, daß die Vornahme der Entlüftung eine vertragsgemäße Handlung darstellt, für die der Mieter nicht schadensersatzpflichtig ist, wenn dadurch ein Schaden eintritt.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 07:24
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.107
99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Wann muss Reparatur bezahlt werden?

Zitat:
Wie sich aus der technischen Beschaffenheit des Heizkörpers ergibt und was durch den GWS-Installateur ausdrücklich gefordert wurde
Ich sehe hier einfach keinen Begründung dafür, dass sich der Mieter an der Heizung zu schaffen macht. Vielmehr sehe ich die durchgeführte Tätigkeit des Mieters als eine Arbeit, die zur Vervollständigung des Reparaturauftrages gehört und nicht in die Hand einer fremden Person, die zufälligerweise dort wohnt. Wenn schon nicht die Heizungsfirma, dann aber wäre der Vermieter der "Hilsmonteur"!
Zitat:
Somit liegt auf der Hand, daß die Vornahme der Entlüftung eine vertragsgemäße Handlung darstellt,
...und genau dies liegt eben mE nicht auf der Hand. Es wird nur davon gesprochen, dass es schon öfter so gemacht wurde, aber nicht, dass es eine mietvertragliche Handlung ist.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 15:09
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: ...im Kosmos...
Beiträge: 4.123
Blog-Einträge: 1
99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)  
AW: Wann muss Reparatur bezahlt werden?

Zitat:
Zitat von Ron-Wide
Ich sehe hier einfach keinen Begründung dafür, dass sich der Mieter an der Heizung zu schaffen macht. Vielmehr sehe ich die durchgeführte Tätigkeit des Mieters als eine Arbeit, die zur Vervollständigung des Reparaturauftrages gehört und nicht in die Hand einer fremden Person, die zufälligerweise dort wohnt. Wenn schon nicht die Heizungsfirma, dann aber wäre der Vermieter der "Hilsmonteur"! ...und genau dies liegt eben mE nicht auf der Hand. Es wird nur davon gesprochen, dass es schon öfter so gemacht wurde, aber nicht, dass es eine mietvertragliche Handlung ist.


Im Übrigen könnte der Mieter als Geschäftsführer ein Geschäft des Vermieters besorgt haben.

Der Entlüftung der Heizung ist zum ordnungsgemäßen Betrieb der Heizung erforderlich, für das der Veremieter nach dem Vertrag einzustehen hätte.
Damit wäre die Entlüftung für den Mieter ein fremdes Geschäft.
Der Geschäftsführer ist zur ordnungsgemäßen Ausführung des Geschäftes verpflichtet.

Selbst wenn die Entlüftung des Heizkörpers keine Handlung darstellen sollte, die dem Mietgebrauch unterzuordnen wäre, ist die Forderung des Vermieters unbegründet, weil der Vermieter eine Pflichtverletzung des Mieters nicht dargetan hat.
Dieser Umstand
Zitat:
jedoch bricht an einem alten Heizkörper ein Nase ab bei dem Entlüftungsvorgang
ist nicht geeignet eine fehlerhafte Ausführung der Entlüftung darzulegen.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Muss Zahnarztrechnung bezahlt werden! Arztrecht 02.02.2010 12:55
wann muss bezahlt werden ohne angegebenes Zahlungsziel? Kaufrecht / Leasingrecht 08.12.2008 12:08
Wann kann der Mietvertrag gekündigt werden? Wieviel muss renoviert werden? Mietrecht 23.10.2007 18:13
Muss Abschlepprechnung bezahlt werden? Straßenverkehrsrecht 20.12.2006 20:53
???Muss diese Rechnung bezahlt werden??? Bürgerliches Recht allgemein 15.07.2005 11:25





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN