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Wann kann der Mietvertrag gekündigt werden? Wieviel muss renoviert werden?

Dies ist eine Diskussion zu Wann kann der Mietvertrag gekündigt werden? Wieviel muss renoviert werden? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.10.2007, 11:59
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Wann kann der Mietvertrag gekündigt werden? Wieviel muss renoviert werden?

Hallo,

in einem, am 1. Juli 2005 unterzeichneten, Mietvertrag steht folgender Satz:

"3. Nur für Verträge von bestimmter Dauer mit Verlängerungsklausel
Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 36 Monaten geschlossen und läuft bis zum 30. Juni 2008. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, falls er nicht gekündigt wird."

und etwas weiter unten:

"Für den Fall der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berägt die Kündigungsfrist
3 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind.
6 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind.
9 Kalendermonate...."

--> Wann ist der nächstmögliche Zeitpunkt an dem der Mieter den Vertrag kündigen kann? Ist dies wirklich der 30. Juni 2008?


Bezüglich Renovierungsarbeiten sind im Mietvertrag folgende Sätze zu lesen:

"Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreperaturen (das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Aussentüren von innen) in den Mieträumen, wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden Reihenfolge fachgerecht auszuführen. In gleicher Weise hat der Mieter auch die Renovierung der Fußleisten durchzuführen. Naturlasiertes Hozwerk darf nicht mit Farbe behandelt werden.
Die Zeitfolge beträgt: bei Küche, Bad und Toilette - 3 Jahre
bei allen übrigen Räumen - 5 Jahre.
Diese Fristen werden berechnet vom Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses, bzw. soweit Schönheitsreperaturen nach dem Zeitpunkt von dem Mieter fachgerecht durchgeführt worden sind, von diesem Zeitpunkt an.

Der Mieter ist auch bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, Schönheitsreperaturen durchzuführen, wenn die Fristen seit der Übergabe der Mietsache bzw. seit den letzten durchgeführten Schönheitsreperaturen verstrichen sind.


Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben. Weist der Mieter jedoch nach, dass die letzten Schönheitsreperaturen innerhalb der oben genannten Fristen- zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses - durchgeführt worden sind, und befindet sich die Wohnung in einem, einer normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muss er anteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde; dasselbe gilt, wenn und soweit bei Vertragsbeendigung die obigen Fristen seit Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vollendet sind. Als Preisgrundlage gilt das Angebot einer anerkannten Firma. Der Mieter kann die Zahlungsverpflichtung dadurch abwenden, dass er die Schönheitsreparaturen fachgerecht selbst durchführt.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, Dübeleinsätze zu entfernen, Löcher ordnungsgemäß und unkenntlich zu verschließen, soweit nicht das Nabringen von Bohrlöchern und Dübeln zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache unerläßlich war. Veränderungen dieser Art, denen der Vermieter nicht ausdrücklich zugestimmt hat Wahrung seiner Interessen nicht hätte zustimmen müssen, verpflichten den Mieter zu Schadensersatz."


--> Wieviel muss der Mieter vor Auszug renovieren? Muss er tatsächlich eine Firma kommen lassen? Und müsste er alles bezahlen, was der Vermieter als Mangel feststellt und vin einer Firma "nachrenovieren" lässt?

Vielen Dank für kommende Antworten

LG
Kathrine W.

Geändert von Kathrine_W. (21.10.2007 um 12:21 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 21.10.2007, 12:01
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AW: Wann kann der Mietvertrag gekündigt werden?

Wenn jetzt noch erklärt würde ob es ein befristeteter Mietvertrag ist oder ein unbefristeteter wäre das sehr hilfreich

Dopamin
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  #3 (permalink)  
Alt 21.10.2007, 12:22
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AW: Wann kann der Mietvertrag gekündigt werden? Wieviel muss renoviert werden?

Hallo Dopamin,

was meinst du?

LG
Kathrine
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  #4 (permalink)  
Alt 21.10.2007, 12:51
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AW: Wann kann der Mietvertrag gekündigt werden? Wieviel muss renoviert werden?

Es ist so zu verstehen, dass der Mietvertrag bis zum 30.06.2008 befristet wurde.
Wird das Mietverhältnis danach nicht mehr weiter geführt, so ist es danach mit einer 3-Monats-Frist kündbar.
Die weiteren vereinbarten Kündigungsfristen bei längerer Wohndauer von 6, bzw. 9 Monaten gelten nicht für Mieter, sondern für eine Kündigung vermieterseits. Soll sie für Mieter gelten, so wäre sie unwirksam

Bei der Vereinbarung der Schönheitsreparaturen steht zwar :, "wenn erforderlich", aber mit dem Zusatz" mindestens aber in der nachstehenden Reihenfolge", ist wieder der starre Fristenplan vorhanden. Und dieser wurde für unwirksam erklärt. Das bedeutet, das man sich hier nicht daran halten muss, sondern nur das Streichen was auch tatsächlich notwendig ist. Eine komplette Endrenovierung zu fordern, ist daher unzulässig.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.10.2007, 12:54
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AW: Wann kann der Mietvertrag gekündigt werden? Wieviel muss renoviert werden?

Zitat:
Zitat von Kathrine_W.
Hallo Dopamin,

was meinst du?

LG
Kathrine
Er meint, was in dem Mietvertrag angekreuzt wurde:
1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen
oder
2. Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen.

Üblicherweise finden sich in den Standardformulare Formulierungen für beide Fälle, so dass aufgrund des hier Dargestellten nicht sicher gesagt werden kann, ob ein befristeter oder unbefristeter Vertrag vorliegt.

Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter bei einem Vertrag auf unbestimmte Zeit zwingend (höchstens) drei Monate. Die hier dargestellte Vereinbarung ist ungültig.

Auch die Klausel zur Durchführung der Schönheitsreparaturen dürfte unwirksam sein, da sie keine Möglichkeit bietet, auf den Zustand der Räume Rücksicht zu nehmen. Vielmehr ist zwingend und unabhängig vom tatsächlichen Bedarf spätestens nach Ablauf der im Vertrag genannten Fristen zu renovieren, was nach der einschlägigen Rechtsprechung des BGH nicht zulässig ist. Aus dem selben grund ist deshalb auch die Klausel für die Auszugsrenovierung unwirksam.

Ergo: Der Mieter ist zur Durchführung von Schönheitsreparaturen weder während, noch nach Ablauf des Mietvertrages verpflichtet.
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  #6 (permalink)  
Alt 21.10.2007, 13:31
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AW: Wann kann der Mietvertrag gekündigt werden? Wieviel muss renoviert werden?

Hallo Atlantis,

angekreut worden ist in dem Vertrag nichts.

Unter "§2 Mietzeit" gibt es die Unterpunkte 1-8.
Punkt 1 heisst "Nur für Verträge von unbestimmter Dauer".
Punkt 2 "Nur für Verträge von bestimmter Dauer".
Punkt 3 "Nur für Verträge von bestimmter Dauer mit Verlängerungsklausel".

Nur in Unterpunkt 3 sind die Textlücken (die Anzahl der Mindestmietmonate, das Datum des Auslaufens des Mietvertrags und die Dauer der Verlängerung) ausgefüllt worden. Deswegen nahm der Mieter an, dass nur der Unterpunkt 3 der gültige für ihn ist, auch wenn die Unterpunkte 1 und 2 nicht gestrichen o.ä. wurden.

Kurz zusammengefasst bist du also der Meinung, der Mietvertrag müsste regulär innerhalb von drei Monaten ab sofort kündbar sein und aufgrund des Fauxpas mit den starren Renovierungsfristen bräuchte der Mieter nach Auszug nicht zu renovieren?

Sollte der Mieter beides durchsetzen wollen, reicht ihm eine Mitgliedschaft in einem Mieterschutzbund als Rüstzeug oder sollte er sich vorher rechtschutzversichern oder ähnliches?

LG
Kathrine
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  #7 (permalink)  
Alt 21.10.2007, 13:36
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AW: Wann kann der Mietvertrag gekündigt werden? Wieviel muss renoviert werden?

Dieser Mietvertrag ist dann also so weit ich das erkennen kann befristet mit Option auf Verlängerung...

Gelten für Zeitmietverträge nicht gesonderte Kündigungsfristen?

Dopamin
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  #8 (permalink)  
Alt 21.10.2007, 13:57
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AW: Wann kann der Mietvertrag gekündigt werden? Wieviel muss renoviert werden?

Punkt 3 ist wahrscheinlich auch gemeint, denn es wurde ja auch ein Befristungsdatum eingesetzt (30.06.2008)
Da hier aber eine Möglichkeit zum unbefristeten Wohnen eingeräumt wird (eben dann wenn der Mieter nicht 3 Monate vor Ablauf dieser Frist kündigt), so wäre es wieder ein unbefristetes Mietverhältnis.
Will man die Wohnung kündigen, so muss man natürlich darauf achten, dass diese 3 Monate vor Ablauf des Befristungsdatum beim VM eintrifft (also 3. Werktag des Aprils 2008).

Die Renovierungsklausel dürfte unwirksam sein. Da dürfte eigentlich die Mitgliedschaft beim Mieterverein, und ein entsprechendes Schreiben derer, reichen.
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  #9 (permalink)  
Alt 21.10.2007, 14:19
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AW: Wann kann der Mietvertrag gekündigt werden? Wieviel muss renoviert werden?

Hallo Vico,

und falls der Mieter die Wohnung gleich kündigen möchte? Ginge das auch unter Einhaltung der drei Monate Kündigungsfrist, obwohl die drei Jahre noch nicht abgelaufen sind?

LG
Kathrine
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  #10 (permalink)  
Alt 21.10.2007, 14:21
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AW: Wann kann der Mietvertrag gekündigt werden? Wieviel muss renoviert werden?

Ich bin zwar nicht vico, aber ich bezweifle, dass man vor der Mindestmietdauer aus dem Vertrag kommt

Dopamin
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