Dies ist eine Diskussion zu Wärmeisolierung an Mietshaus, ein muss oder ein Kann? innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Folgendes: Mieter A wohnt im Sechsparteienmiethaus von Vermieter B an diesem Haus wird nichts gemacht ausser das nötigste, das Haus ist Baujahr 1969 hat weder Isolierte Wände noch Fenster. Muss der Vermieter die Wärmedämmung und Isolation durchführen? Ebenso zahlt Mieter A 170 Euro nebenkosten hat aber zugige Fenster und Wände bzw. Risse in den Wänden und zugige Türen. Wie ist das mit einer Mietkürzung? was kann Mieter A von B verlangen um Abhilfe zu schaffen? Darüberhinaus hat ein anderer Mieter desselben Hauses ( gleiche Miete und Nebenkosten und qm) für 6 Monate 300 Euro nachzahlen dürfen wegen der schlechten Isolation und des erhöhten Heizbedarfs, dies steht Mieter A wahrscheinlich auch bevor und wie ist das dann mit der Abrechnung muss A die dann anerkennen? Geändert von Maenla (04.12.2007 um 14:15 Uhr). |
| |||
| AW: Wärmeisolierung an Mietshaus, ein muss oder ein Kann? Mieter A muss die Abrechnung anerkennen, wenn diese korrekt ist. Mieter A ist in eine solche Wohnung gezogen und hat gewußt, das keine isolierten Fenster etc. vorzufinden sind. Im Nachhinein kann das nicht bemängelt werden. Zwang zur Wärmedämmung und Isolation gibt es momentan für Haubesitzer noch nicht. Und nur so nebenbei: Heizkostenabrechnungen werden in Zukunft noch höher ausfallen als je zuvor. Das liegt aber nicht an zugigen Fenstern und fehlender Dämmung, sondern primär an horrenden Öl-,Gas-, und Strompreisen. Und die kann ein Vermieter nicht dämmen. |
| |||
| AW: Wärmeisolierung an Mietshaus, ein muss oder ein Kann? ...aber klein wenig kann der Mieter für sich selbst vornehmen -- - wärmende Gedanken oder eine Wärmflasche - Altbau und alte Bauten bleiben im Blickwinkel des Vermieters zur Rendite! -Leider- Lg. aus München Tipp: Auszug planen
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Warmwasserkostenverteilung Mietshaus | Mietrecht | 05.05.2010 07:46 |
| Zuständigkeitswirrwarr im Mietshaus | Mietrecht | 03.05.2010 06:27 |
| Kinderlärm im Mietshaus | Mietrecht | 21.12.2008 20:35 |
| Hausmodernisierung / Wärmeisolierung Teil 2 | Immobilienrecht | 30.06.2008 20:56 |
| Nachzahlung, muss oder nicht muss? | Bürgerliches Recht allgemein | 19.08.2007 23:05 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios