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Vorzeitige Kündigung möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Vorzeitige Kündigung möglich? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.12.2008, 23:24
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Vorzeitige Kündigung möglich?

Angenommen Mieter XYZ wohnt in einer WG mit 6 Personen. Jede dieser Personen hat einen eigenen Mietvertrag mit dem Makler ABC, der die Geschäfte für Vermieter DEF abwickelt.
Der Mietvertrag wurde über den Makler ABC geschlossen, der die Miete monatlich vom Konto einzieht.

Wenn im Mietvertrag zur Kündigung stehen würde:
Die ordentliche Kündigung ist für den Mieter XYZ und den Makler ABC bis zum 30.09.2009 ausgeschlossen, so dass eine ordentliche Kündigung erstmals am 1.10.2009 mit der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich ist.

Würde es für den Mieter XYZ irgendeine Möglichkeit geben schon zum 1.4.2009 aus dem Mietvertrag herauszukommen?
Angenommen Mieter YXZ hätte folgende Gründe:
In der WG wird nie sauber gemacht von den anderen Mietern
Andere Personen bedienen sich bei den eigenen Hygenie-Sachen (Duschgel, Shampoo) und Küchenutensilien
Hausflur würde aussehen wie ein Schlachtfeld voller Schuhe...
Mit anderen Personen überhaupt kein auskommen

Würde Mieter XYZ dann evtl. ein außerordentliches Kündigungsrecht haben? Oder sonst eine Möglichkeit das er vorzeitig aus dem Vertrag kommt?

MfG
Micha
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  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2008, 08:35
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AW: Vorzeitige Kündigung möglich?

Zitat:
Zitat von micha87
Angenommen Mieter XYZ wohnt in einer WG mit 6 Personen. Jede dieser Personen hat einen eigenen Mietvertrag mit dem Makler ABC, der die Geschäfte für Vermieter DEF abwickelt.
Der Mietvertrag wurde über den Makler ABC geschlossen, der die Miete monatlich vom Konto einzieht.

Wenn im Mietvertrag zur Kündigung stehen würde:
Die ordentliche Kündigung ist für den Mieter XYZ und den Makler ABC bis zum 30.09.2009 ausgeschlossen, so dass eine ordentliche Kündigung erstmals am 1.10.2009 mit der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich ist.
Hierbei handelt es sich offensichtlich auf ein wirksam vereinbarten Kündigungsverzicht.

Zitat:
Zitat von micha87
Würde es für den Mieter XYZ irgendeine Möglichkeit geben schon zum 1.4.2009 aus dem Mietvertrag herauszukommen?
Angenommen Mieter YXZ hätte folgende Gründe:
In der WG wird nie sauber gemacht von den anderen Mietern
Andere Personen bedienen sich bei den eigenen Hygenie-Sachen (Duschgel, Shampoo) und Küchenutensilien
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Mit anderen Personen überhaupt kein auskommen

Würde Mieter XYZ dann evtl. ein außerordentliches Kündigungsrecht haben? Oder sonst eine Möglichkeit das er vorzeitig aus dem Vertrag kommt?
Allgemein ist rechtlich gesehen nur eine außerordentliche Kündigung (fristlos) aus wichtigem Grund möglich oder nur eine Auflösung des MV im Einvernehmen mit dem VM (Makler ABC).
Die angegebenen Gründe berechtigen den M jedoch hier nicht zur fristlosen Kündigung, so daß nur mit dem VM eine Lösung möglich ist.
Ohne
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  #3 (permalink)  
Alt 03.12.2008, 08:39
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AW: Vorzeitige Kündigung möglich?

Wie heißt es im Märchen so schön:

"Man sollte vorsichtig sein mit seinen Wünschen, sie könnten in Erfüllung gehen."

Auf das problem hier angewandt, bedutet das man sollte sich vorher durchlesen was man unterschreibt und sich auch darüber im Klaren sein was es bedeutet.

Ein Vertrag bindet beide Seiten.

Zum Saubermachen kann man einen Reinigungsplan aufstellen.
Wenn sich jemand an meinen Sachen vergreift ist das Diebstahl.
Für die Schuhe ein Regal in den Flur.
Und sich die Leute voeher ansehen mit denen man zusammen wohnt.

Alles Sachen, die den Vermeiter nicht die Bohne interessieren.
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Alt 03.12.2008, 08:41
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AW: Vorzeitige Kündigung möglich?

Mist, toro96 du warst schneller.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.12.2008, 08:57
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AW: Vorzeitige Kündigung möglich?

Zitat:
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