Dies ist eine Diskussion zu Vorzeitige Kündigung befristeter Gewerbemietvertrag innerhalb des Forums Mietrecht
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| Vorzeitige Kündigung befristeter Gewerbemietvertrag Unter welchen Umständen (evtl. auch andere Gründe) wäre dies möglich? Was passiert wenn das Gewerbe aufgegeben wird oder an einen Nachfolger (z. B. bei einer ärztlichen Praxis) weitergegebn wird? Kurz gefragt: welche Umstände könnten einen Gewerbevermieter in die Lage versetzten aus einem solchen Mietvertrag vorzeitig entlassen zu werden? Schönen Tag hic |
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| AW: Vorzeitige Kündigung befristeter Gewerbemietvertrag Solange die Miete nicht sittenwidrig ist oder extrem überteuert, muss sie bezahlt werden. Ich gehe nicht von einem solchen Fall aus, denn der Arzt hat offensichtlich bisher gezahlt und will nur so einfach wie möglich raus aus dem Vertrag. Bei Gewerbemietverträgen sind die Schutzmechanismen für den Mieter weitestgehend ausschließbar, dafür kann er ja beispielsweise eine lange Mietdauer auch zu seinen Gunsten vereinbaren. In erster Line werden zwei Möglichkeiten gehen, aus dem Vertrag raus zu kommen: 1. eine Änderungsvereinbarung mit dem Vermieter verabreden 2. den Nachfolger in den Vertrag eintreten lassen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Vorzeitige Kündigung befristeter Gewerbemietvertrag Wie hoch wäre denn eine sittenwiedrige Miete? |
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| AW: Vorzeitige Kündigung befristeter Gewerbemietvertrag Zitat:
:Urteil des BGH vom 14.07.2004 XII ZR 352/00 BGHR 2004, 1613 MDR 2005, 26 Besteht bei einem gewerblichen Miet- oder Pachtverhältnis ein auffälliges Missverhältnis zwischen der vereinbarten und der marktüblichen Miete oder Pacht, kann allein hieraus noch nicht auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen werden. Vielmehr ist angesichts der häufig auftretenden Bewertungsschwierigkeiten gerichtlich zu überprüfen, ob dieses Missverhältnis für den Begünstigten subjektiv erkennbar war. Bei Wohnraum ist es deutlich einfacher, da der Vermieter schon mit 20% über dem Durchschnitt möglicherweise ein Ordnungswidrigkeitsverfahren an der Backe, dass ihn bis zu 50.000 € kosten könnte. |
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| AW: Vorzeitige Kündigung befristeter Gewerbemietvertrag Ja danke war sehr hilfreich. Wo ist denn diese Waage? |
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| AW: Vorzeitige Kündigung befristeter Gewerbemietvertrag Habe die Waage gefunden. Aber - gibt es denn gar keine theoretische Möglichkeit (egal Welcher Grund) aus einem solchen Mietvertrag rauszukommen? Schönen Abned hic |
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| AW: Vorzeitige Kündigung befristeter Gewerbemietvertrag Zitat:
Wenn nicht, dann gibt es die folgenden rechtlichen Möglichkeiten: Dem Mieter von Gewerberaum steht in den folgenden Fällen die Möglichkeiten zur außerordentlichen befristeten Kündigung zu: a) bei einem über 30 Jahre währenden Mietvertrag, § 544 BGB; b) beim Tod des Mieter, § 563 BGB; c) bei Nichtwahrung der Schriftform, § 550, 578 BGB; d) im Falle des Mieterkonkurses, wenn dem Mieter vor Konkurseröffnung die Mietsache überlassen worden war, § 19 Absatz 1 Konkursordnung; e) bei Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters, § 554 BGB; f) bei Verweigerung der Untermieterlaubnis, § 549 Absatz 1 Satz 2 BGB; g) bei Versetzung als Beamter, § 570 BGB; h) als Vergleichsschuldner nach Überlassung des Mietobjekts, § 51 Absatz 2 Vergleichsordnung; i) nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters, § 109 Insolvenzordnung; j) nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens, § 9 Absatz 3 Satz 2 Gesamtvollstreckungsordnung. Viel Spaß beim durchackern! |
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| AW: Vorzeitige Kündigung befristeter Gewerbemietvertrag Danke Senior, die Waage sagt ich kann dich nicht bewerten weil ich erst jemand anderen bewerten muss. Weisst Du wie das wäre wenn der Mieter einen Dauerjob im Ausland annähme (Rückkehr erst zur Rente in 30 Jahren ) und z.B. die Praxis aufgeben oder weitergeben will, der Nachfolger aber kein Interesse an der Übernahme des Mietvertrages hätte? Dank Dir und schönen Tag |
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| AW: Vorzeitige Kündigung befristeter Gewerbemietvertrag Zitat:
Pacta sunt servanda! |
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| AW: Vorzeitige Kündigung befristeter Gewerbemietvertrag Zitat:
Nicht mehr einfach, die Sache mit dem Praxisverkauf heutzutage, nicht? Ullalla sei Dank.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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