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'Vorvertrag' mit Makler

Dies ist eine Diskussion zu 'Vorvertrag' mit Makler innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.04.2009, 20:00
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'Vorvertrag' mit Makler

Hallo an alle,

weiß vielleicht jemand etwas zu folgendem fiktiven Fall zu sagen?

Fiktiver Fall: Eine Person (P) interessiert sich für eine Mietwohnung und unterschreibt nach der Besichtigung mit dem Makler einen Vertrag (Vorvertrag?), worin P dem Vermieter verbindlich ein Angebot die Wohnung zu mieten unterbreitet. Eine Zusage vom Vermieter liegt nicht vor, auch wurden noch keine Zahlungen getätigt. Muss P den Mietvertrag unterschreiben oder kann P von dem ‚Vorvertrag’ zurücktreten? Gibt es einen Anspruch des Maklers oder des Vermieters auf Schadensersatz?

Eine Antwort würde mich wirklich interessieren. Vielen Dank im Voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 05.04.2009, 23:28
V.I.P.
 
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AW: 'Vorvertrag' mit Makler

Das kommt auf den Wortlaut an.
Hat Person P keine Kopie erhalten ?
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  #3 (permalink)  
Alt 05.04.2009, 23:33
V.I.P.
 
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AW: 'Vorvertrag' mit Makler

Unterbreitet der Mieter dem Vermieter über den Makler einen verbindliches Angebot über einen Vertrag, ist der Mieter an dieses Gebot gebunden.
Die Zustimmung des Vermieters wurde durch Vorlage des Mietvertrages verwirklicht.
P muß den Mietvertrag nicht unterschreiben, allerdings die Folgekosten dafür tragen.
__________________
------------------------------------------------------------
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Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar!
Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts!
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  #4 (permalink)  
Alt 06.04.2009, 11:22
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AW: 'Vorvertrag' mit Makler

Vielen Dank für die Einschätzung!

Was könnten denn in einem solchen Fall die Folgekosten sein?
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  #5 (permalink)  
Alt 06.04.2009, 15:25
V.I.P.
 
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AW: 'Vorvertrag' mit Makler

Zitat:
Zitat von Lea253
Was könnten denn in einem solchen Fall die Folgekosten sein?
Der Vermieter könnte auf Vertragserfüllung bestehen und der Makler auf Provision.
Wieviel Zeit ist denn seit Angebotsabgabe verstrichen?
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