Dies ist eine Diskussion zu Vorsätzliche Zerstörung an Inventar? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Vorsätzliche Zerstörung an Inventar? angenommen, jemand bekommt eine Rechnung vom Vermieter eines Feirienhauses für die Beschädigung eines Liegestuhles, die in folge eines Urlaubs passiert ist. Laut Mietvertrag des Ferienhauses hieß es dass der Mieter für "durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit entstandene Schäden und Verluste am Mietobjekt oder Inventar" haftet. Die Frage die sich mir stellt ist: 1. handelt man durch Liegen auf einem Liegestuhl (und dieser wird dadurch zerstört) vorsätzlich oder fahrlässig? Vielleicht könnte man noch erwähnen, dass die Person einen BMI von unter 25 hat. 2. Gehört eine Liegestuhl zum Inventar? Gibt es dazu eine allgemeine juristische Definition? Ich wünsche einen schönen Samstag und freue mich auf Antworten!!!! Viele Grüße Anne |
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