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Vormieter will nicht ausziehen.

Dies ist eine Diskussion zu Vormieter will nicht ausziehen. innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 16.06.2008, 17:53
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Vormieter will nicht ausziehen.

Sachverhalt:

Mieter M wohnt in einer Dachgeschosswohnung eines 3 stöckigen Wohnhauses. Die Wohnung steht im Eigentum der V. Diese hat auf Grund ihres Alters alle Wohnungsangelegenheiten an ihren Sohn J übertragen.

Mieter M kündigt wirksam zum 30.Juni Die Kündigung wird durch J bestätigt.

Der Enkel(E) der V erfährt hiervon und möchte die Wohnung gerne für sich nutzen. J und V sind damit einverstanden. Sie vereinbaren mündlich, dass keine Miete gezahlt werden muss, jedoch Nebenkosten.
Daraufhin kauft E verschiedene Möbel, lagert einen Teil in der Garage seiner Eltern, den andern Teil lässt er im Möbelhaus. Abholung bis spätestens 11.07.

Anfang Juni erklärt M gegenüber der V er bräuchte mehr Zeit da eine Finanzierung seines neuen Eigentums noch nicht stünde. Diese sagt mündlich dass dies möglich sei.

Als E hiervon erfährt ist er damit nicht einverstanden. Er überzeugt V und J davon, dass ein Umzug nach dem 6. Juli (die Zeit die er für den Umzug geplant hatte) nicht in Frage kommt. Daraufhin übernimmt er mit mündlichem Einverständniss von V und J die Gespräche mit M. M "versuche" zwar rechtzeitig auszuziehen, möchte aber 4 Woche länger bleiben. E ist hiervon nicht überzeugt. Er vermutet auf Grund der arabischen Herkunft von M dass M durchaus länger bleiben würde, da er bei "ein par Tagen" anfing und zur Untertreibung neigt.
Daher sagt er gegenüber M auch nicht, dass er sich durchaus eine Verlängerung bis zum 6.Juli vorstellen könnte, außerdem möchte er sich die möglichkeit eines Schadensersatzes nach 546a 2 BGB vorbehalten, und nicht durch eine Fristverlängerung nach ZPO gefährden.

E gibt an - was zutrifft - dass er nach dem 6ten Juli nicht mehr Umziehn kann, da er nach diesem Datum sich sowohl in der Klausurphase befindet, als auch ein Praktikum anfängt.
Eine Umzugsfirma möchte er nicht beauftragen, da ihm diese zu unpersönlich ist. Er würde seine Wohung gerne selbst einrichten.



Fragen:

Welche Möglichkeiten hat E falls M - wie zu beürchten ist - nicht rechtzeitig Auszieht? Kann er Handwerker zum Streichen / Tapezieren bestellen, sowie im Zweifelsfall eine Umzugsfirma und dies M in Rechnung stellen? Wie sieht es mit einem eventuell verlängertem Einlagern der Mögel aus?
Wie sieht es mit Internet aus - E würde dieses gerne jetzt beantragen da er es für sein Studium (Materialien) braucht, schreckt aber davor zurück da er befürchtet dass M nicht rechtzeitig auszieht und es zu Problemen kommt.
Des weitern hat E was zutrifft, nach dem Praktikum keine Zeit mehr sich effektiv um weiter Wohungseinrichtungen zu kümmern da er beabsichtigt sich auf sein Staatsexamen vorzubereiten.
Der einzige Umzugstermin ist für ihn die Zeit Anfang Juli.
Kann E sich eventuell eine andere Wohnung suchen, und die dauerhafte Miete (bis zum Staatsexamen) dem M in Rechnung stellen?

Lohnt sich bereits eine vorzeitige Räumungsklage im Namen der V?

Hat M auf Grund der mündlichen Zusage von V eventuell das Recht die Wohnung länger zu bewohnen?



Bitte um eure Meinung wie E hier vorgehen sollte.
Danke im Voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 21.06.2008, 16:59
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AW: Vormieter will nicht ausziehen.

Zitat:
Zitat von Qalen



Welche Möglichkeiten hat E falls M - wie zu beürchten ist - nicht rechtzeitig Auszieht? Kann er Handwerker zum Streichen / Tapezieren bestellen, sowie im Zweifelsfall eine Umzugsfirma und dies M in Rechnung stellen?
Zwischen M und E bestehen keine vertraglichen Bindungen. Zieht M verspätet aus, kann E deshalb den dadurch entstehenden Schaden nicht bei M geltend machen.
Eine Drittschadensliquidation setzt nämlich voraus, daß der Schaden und der Ersatzanspruch bei verschiedenen Personen liegen.
Deshalb wäre E gehalten, seine nutzlosen und zusätzlichen Aufwendungen, die wegen der Verzögerungen entstehen, bei V geltend zu machen.
Dieser könnte dann Schadensersatz gem. §§ 546a, 280 I, II, 286 BGB bei M geltend machen.


Zitat:
Zitat von Qalen
Wie sieht es mit einem eventuell verlängertem Einlagern der Mögel aus?
Dieser Posten ist in der Regel unproblematisch

Zitat:
Zitat von Qalen
Wie sieht es mit Internet aus - E würde dieses gerne jetzt beantragen da er es für sein Studium (Materialien) braucht, schreckt aber davor zurück da er befürchtet dass M nicht rechtzeitig auszieht und es zu Problemen kommt.
E ist gem. § 254 BGB verpflichtet, den Schaden gering zu halten. Deshalb darf er nicht die Voraussetzungen schaffen, die erkennbar zu weiteren Schadensposten führen.
Ist hingegen die Vertragsgestaltung mit dem Internetprovider nicht anderes möglich, kommen auch ortsgebundene Fixkosten für einen Internetzugang als ersatzfähiger Schaden in Frage.

Zitat:
Zitat von Qalen
Des weitern hat E was zutrifft, nach dem Praktikum keine Zeit mehr sich effektiv um weiter Wohungseinrichtungen zu kümmern da er beabsichtigt sich auf sein Staatsexamen vorzubereiten.
Der einzige Umzugstermin ist für ihn die Zeit Anfang Juli.
Kann E sich eventuell eine andere Wohnung suchen, und die dauerhafte Miete (bis zum Staatsexamen) dem M in Rechnung stellen?
Ersatzfähig wäre eine höhere Miete nur insoweit, als die verspätetete Rückgabe der Mietsache dafür ursächlich ist.

Zitat:
Zitat von Qalen
Lohnt sich bereits eine vorzeitige Räumungsklage im Namen der V?
Beträgt die Verzögerung wenige Wochen, ist eine Räumungsklage sinnlos. Es entstehen lediglich Kosten, die allerdings dem M anheimfallen.

Zitat:
Zitat von Qalen
Hat M auf Grund der mündlichen Zusage von V eventuell das Recht die Wohnung länger zu bewohnen?
Wenn sich diese Zusage als Wiilenserklärung darstellt und beweisbar wäre...
Allerdings ist der Vortrag der Behauptung des M unsubstantiiert.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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  #3 (permalink)  
Alt 23.06.2008, 20:09
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AW: Vormieter will nicht ausziehen.

Vielen Dank für ihre Antwort.

Die Sache liegt also so, wie ich sie befürchtet hatte... nun gut, kommt Zeit, kommt Rat.
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