Dies ist eine Diskussion zu Vormieter will nicht ausziehen. innerhalb des Forums Mietrecht
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| Vormieter will nicht ausziehen. Mieter M wohnt in einer Dachgeschosswohnung eines 3 stöckigen Wohnhauses. Die Wohnung steht im Eigentum der V. Diese hat auf Grund ihres Alters alle Wohnungsangelegenheiten an ihren Sohn J übertragen. Mieter M kündigt wirksam zum 30.Juni Die Kündigung wird durch J bestätigt. Der Enkel(E) der V erfährt hiervon und möchte die Wohnung gerne für sich nutzen. J und V sind damit einverstanden. Sie vereinbaren mündlich, dass keine Miete gezahlt werden muss, jedoch Nebenkosten. Daraufhin kauft E verschiedene Möbel, lagert einen Teil in der Garage seiner Eltern, den andern Teil lässt er im Möbelhaus. Abholung bis spätestens 11.07. Anfang Juni erklärt M gegenüber der V er bräuchte mehr Zeit da eine Finanzierung seines neuen Eigentums noch nicht stünde. Diese sagt mündlich dass dies möglich sei. Als E hiervon erfährt ist er damit nicht einverstanden. Er überzeugt V und J davon, dass ein Umzug nach dem 6. Juli (die Zeit die er für den Umzug geplant hatte) nicht in Frage kommt. Daraufhin übernimmt er mit mündlichem Einverständniss von V und J die Gespräche mit M. M "versuche" zwar rechtzeitig auszuziehen, möchte aber 4 Woche länger bleiben. E ist hiervon nicht überzeugt. Er vermutet auf Grund der arabischen Herkunft von M dass M durchaus länger bleiben würde, da er bei "ein par Tagen" anfing und zur Untertreibung neigt. Daher sagt er gegenüber M auch nicht, dass er sich durchaus eine Verlängerung bis zum 6.Juli vorstellen könnte, außerdem möchte er sich die möglichkeit eines Schadensersatzes nach 546a 2 BGB vorbehalten, und nicht durch eine Fristverlängerung nach ZPO gefährden. E gibt an - was zutrifft - dass er nach dem 6ten Juli nicht mehr Umziehn kann, da er nach diesem Datum sich sowohl in der Klausurphase befindet, als auch ein Praktikum anfängt. Eine Umzugsfirma möchte er nicht beauftragen, da ihm diese zu unpersönlich ist. Er würde seine Wohung gerne selbst einrichten. Fragen: Welche Möglichkeiten hat E falls M - wie zu beürchten ist - nicht rechtzeitig Auszieht? Kann er Handwerker zum Streichen / Tapezieren bestellen, sowie im Zweifelsfall eine Umzugsfirma und dies M in Rechnung stellen? Wie sieht es mit einem eventuell verlängertem Einlagern der Mögel aus? Wie sieht es mit Internet aus - E würde dieses gerne jetzt beantragen da er es für sein Studium (Materialien) braucht, schreckt aber davor zurück da er befürchtet dass M nicht rechtzeitig auszieht und es zu Problemen kommt. Des weitern hat E was zutrifft, nach dem Praktikum keine Zeit mehr sich effektiv um weiter Wohungseinrichtungen zu kümmern da er beabsichtigt sich auf sein Staatsexamen vorzubereiten. Der einzige Umzugstermin ist für ihn die Zeit Anfang Juli. Kann E sich eventuell eine andere Wohnung suchen, und die dauerhafte Miete (bis zum Staatsexamen) dem M in Rechnung stellen? Lohnt sich bereits eine vorzeitige Räumungsklage im Namen der V? Hat M auf Grund der mündlichen Zusage von V eventuell das Recht die Wohnung länger zu bewohnen? Bitte um eure Meinung wie E hier vorgehen sollte. Danke im Voraus |
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| AW: Vormieter will nicht ausziehen. Zitat:
Eine Drittschadensliquidation setzt nämlich voraus, daß der Schaden und der Ersatzanspruch bei verschiedenen Personen liegen. Deshalb wäre E gehalten, seine nutzlosen und zusätzlichen Aufwendungen, die wegen der Verzögerungen entstehen, bei V geltend zu machen. Dieser könnte dann Schadensersatz gem. §§ 546a, 280 I, II, 286 BGB bei M geltend machen. Zitat:
Zitat:
Ist hingegen die Vertragsgestaltung mit dem Internetprovider nicht anderes möglich, kommen auch ortsgebundene Fixkosten für einen Internetzugang als ersatzfähiger Schaden in Frage. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Allerdings ist der Vortrag der Behauptung des M unsubstantiiert.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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