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Vormiet-/Vorkaufrecht in GbR Vertrag

Dies ist eine Diskussion zu Vormiet-/Vorkaufrecht in GbR Vertrag innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 30.03.2008, 14:15
Boardneuling
 
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Vormiet-/Vorkaufrecht in GbR Vertrag

Hallo,
folgende, ungewöhnliche Situation:

Eine Hauseigentümer- GbR hat ein Haus erworben und lässt es kurz darauf mit öffentlichen Mittel sanieren. Somit fällt das Haus in das Programm "soziales Wohnen" mit den entsprechenden Regularien u. Gesetzen.

Eine Partei hatte sich der GbR nur unter der Bedingung angeschlossen, künftig ein Vormietrecht u. Vorkaufsrecht auf alle vakanten Wohnungen im Haus eingeräumt zu bekommen. Dieses exclusive Recht kollidiert jedoch höchstwahrscheinlich mit den Regularien für den sozialen Wohnungsbau, welche u.a. bedeuten, dass alle freiwerdenden Wohnungen dem Bezirksamt gemeldet werden müssen und das Amt dann das jeweilige Vorschlagsrecht besitzt, um die freigewordenen Wohnungen den bei Ihnen als dringend Wohnungssuchend gemeldeten Personen anbieten zu können.

Diverse Wohnungen werden frei und dann jeweils dieser einen Partei zur Miete bzw. Kauf angeboten.

Fragen:
1. Ist diese Klausel zum Vorteil der einen GbR-Partei unter Umgehung des Amtes lediglich eine Ordungswirdrigkeit oder Strafbestand ? (erst bei Ausübung?)
Wenn ja, welcher ?

2. Kann dasBezirksamt das GbR- Mitglied zur Löschung bzw. Verzicht auf diese Klausel drängen ?

Danke !
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  #2 (permalink)  
Alt 30.03.2008, 14:25
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AW: Vormiet-/Vorkaufrecht in GbR Vertrag

Ich würde mal sagen, dass diese Klausel einfach unwirksam ist. Mit OWi oder StGB hat das nichts zu tun...
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
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  #3 (permalink)  
Alt 31.03.2008, 13:12
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AW: Vormiet-/Vorkaufrecht in GbR Vertrag

Zuerst stellt sich die Frage ob das Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetrage ist.
Wenn ja, hat sich auch der Vorkaufsberechtigte, nach Ausübung, an sie bestehenden ges. Rechte unf Pflichten zu halten, sonst gar nix!
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  #4 (permalink)  
Alt 01.04.2008, 19:02
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AW: Vormiet-/Vorkaufrecht in GbR Vertrag

http://www.gesetze-im-internet.de/wofg/__52.html
http://bundesrecht.juris.de/wobindg/__26.html


Ersichtlich unterliegen öffentliche geförderte Wohnungen einer sozialen Zweckbindung. Wird dagegen verstoßen, stellt das diverse Owi dar.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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