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Vorkaufsrecht durch Verkauf und Wiederverkauf aushebeln

Dies ist eine Diskussion zu Vorkaufsrecht durch Verkauf und Wiederverkauf aushebeln innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.04.2011, 08:17
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Vorkaufsrecht durch Verkauf und Wiederverkauf aushebeln

Hallo,

Wie sieht folgender fiktiver Fall zum Vorkaufsrecht an einer umgewandelten Eigentumswohnung aus?

Wäre es rechtsmäßig, wenn ein Vermieter die neu entstandene Wohnung an seinen Sohn verkauft nur mit der Absicht, dass der Sohn diese Wohnung seinerseits dann wieder an einen Dritten verkauft?
Damit würde das Vorkaufsrecht des langjährigen Mieters letztendlich ausgehebelt.

Beste Grüße und danke schonmal für eine Antwort
ariplus
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  #2 (permalink)  
Alt 19.04.2011, 09:00
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AW: Vorkaufsrecht durch Verkauf und Wiederverkauf aushebeln

http://dejure.org/dienste/lex/BGB/577/1.html
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.04.2011, 09:20
Boardneuling
 
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AW: Vorkaufsrecht durch Verkauf und Wiederverkauf aushebeln

Hallo hera,

danke für den Link!
Damit dürfte das Hintertürchen, in diesem fiktiven Fall, weit offen stehen...

Beste Grüße
ariplus
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  #4 (permalink)  
Alt 19.04.2011, 10:05
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AW: Vorkaufsrecht durch Verkauf und Wiederverkauf aushebeln

Zitat:
Zitat von ariplus Beitrag anzeigen
Damit dürfte das Hintertürchen, in diesem fiktiven Fall, weit offen stehen...
...auch für die durch den zusätzlichen (zwischengeschalteten) Verkauf zu zahlende Grunderwerbssteuer innerhalb der Familie
...auch an die zusätzlichen Notarkosten gedacht?
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  #5 (permalink)  
Alt 19.04.2011, 10:12
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AW: Vorkaufsrecht durch Verkauf und Wiederverkauf aushebeln

Zitat:
Zitat von ariplus Beitrag anzeigen
Damit würde das Vorkaufsrecht des langjährigen Mieters letztendlich ausgehebelt.
Wieso das? Er hätte ja beim ersten Verkauf schon sein Recht ausüben können!
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  #6 (permalink)  
Alt 19.04.2011, 10:14
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AW: Vorkaufsrecht durch Verkauf und Wiederverkauf aushebeln

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
...auch für die durch den zusätzlichen (zwischengeschalteten) Verkauf zu zahlende Grunderwerbssteuer innerhalb der Familie
Die fällt nicht an!
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  #7 (permalink)  
Alt 19.04.2011, 10:20
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AW: Vorkaufsrecht durch Verkauf und Wiederverkauf aushebeln

@ schielu

Stimmt. Hast Recht. Bei einem Verkauf innerhalb der Familie – in direkter Linie – muss keine Grunderwerbsteuer bezahlt werden.

Denn haben wir immer noch die Notarkosten.
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  #8 (permalink)  
Alt 19.04.2011, 10:37
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AW: Vorkaufsrecht durch Verkauf und Wiederverkauf aushebeln

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Denn haben wir immer noch die Notarkosten.
Die sind "Peanuts" gegenüber dem Mehrerlös eines Verkaufes, der nicht mit einem Vorkaufsrecht belastet ist.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.04.2011, 10:42
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AW: Vorkaufsrecht durch Verkauf und Wiederverkauf aushebeln

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Die sind "Peanuts" gegenüber dem Mehrerlös eines Verkaufes, der nicht mit einem Vorkaufsrecht belastet ist.
Gut. Das ist Ansichtssache!
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  #10 (permalink)  
Alt 19.04.2011, 15:56
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AW: Vorkaufsrecht durch Verkauf und Wiederverkauf aushebeln

Wie sieht es eigentlich in dem Fall mit der Spekulationssteuer aus, wenn der Sohn die Immobilie nach so kurzer Zeit mit Gewinn weiterverkauft? Nur mal so als Denkanstoß.
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eigentumswohnung, umwandlung, vorkaufsrecht

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