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Vorkaufsrecht ?!

Dies ist eine Diskussion zu Vorkaufsrecht ?! innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.02.2010, 17:43
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Vorkaufsrecht ?!

Hallo zusammen,

mal ne allgemeine Frage: gilt das Vorkaufsrecht für Mieter §577 BGB nur für Mietwohnungen oder auch für Miethäuser?

Mal angenommen es stünde hierzu nix im Mietvertrag.

Habe da leider verschiedene Auslegungen gehört und hätte gerne mal ne Meinung.

Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 11.02.2010, 17:48
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AW: Vorkaufsrecht ?!

Dies gilt nur wenn das Vorkaufsrecht auch eingetragen wurde.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.02.2010, 18:40
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AW: Vorkaufsrecht ?!

Danke für die Antwort.

Aber bei Wohnungen gilt das Vorkaufsrecht auch, wenn es nicht eingetragen wurde.

Wieso soll das bei einem Mietshaus (Einfamilienhaus) anders sein?

Das klingt für mich nicht logisch.

Ok, geltends Recht ist auch nicht immer logisch, aber daher eben auch die Frage.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.02.2010, 19:02
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AW: Vorkaufsrecht ?!

Ein Vorkaufsrecht wird normalerweise vertraglich geregelt. Wenn dies in einem Mietvertrag geschieht, dann ist dieser Mietvertrag notariell zu beurkunden. § 311b BGB.

Wenn dies nicht beachtet wird, ist der gesamte Mietvertrag inkl. dem Vorkaufsrecht nichtig.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.02.2010, 09:34
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AW: Vorkaufsrecht ?!

Wie jetzt?

das mit dem Notar hab ich ja noch gar nicht gehört.
Nun, warum einfach wenn es auch kompliziert geht.
Dabei möchte man ja nur, das der Mieter vorher gefragt wird ob er das Haus haben möchte, bevor es allgemein angeboten wird.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.02.2010, 09:46
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AW: Vorkaufsrecht ?!

Zitat:
Zitat von binda
Dabei möchte man ja nur, das der Mieter vorher gefragt wird ob er das Haus haben möchte, bevor es allgemein angeboten wird.

Nur wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen verwandelt werden sollen, haben Mieter ein Vorkaufsrecht. Bei Häusern nicht. Der Eigentümer muss den Mieter nicht fragen wenn er es verkaufen will.
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  #7 (permalink)  
Alt 12.02.2010, 10:20
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AW: Vorkaufsrecht ?!

Wenn das Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen ist, dann ist es auch wirklich sicher. Es ist beim Verkauf der Immobilie immer ersichtlich. Außer bei Zwangsversteigerungen wirkt es gegen jedermann.

Es gibt dann noch das gesetzliche Vorkaufsrecht von Gemeinden und Städten für Immobilien in ihren Gemarkungen.

Im Falle der Umwandlung von einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung hat der Mieter ein Vorkaufsrecht, wenn der Eigentümer die erworbene Wohnung verkaufen möchte.

Wenn das alles zu kompliziert wird, dann sollte man einen Fachanwalt bemühen.
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  #8 (permalink)  
Alt 12.02.2010, 11:35
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AW: Vorkaufsrecht ?!

So kompliziert ist das doch gar nicht! Der 577 sagt doch klar und deutlich, dass ein Mieter dann ein gesetzliches Vorkaufsrecht an seiner Wohnung hat, wenn das Miethaus, während der Zeit, in der er bereits dort gewohnt hat, in Eigentumswohnungen umgewandelt wird und seine Wohnung dann an jemand anders verkauft wird. Ein generelles Vorkaufsrecht des Mieters am gesamten Haus gibt es nicht, wenn es nicht im Grundbuch eingetragen ist. Selbst wenn es im Mietvertrag stünde, müsste es eingetragen werden sonst wäre der Mietvertrag ungültig!
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  #9 (permalink)  
Alt 12.02.2010, 15:21
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AW: Vorkaufsrecht ?!

Zitat:
Zitat von schielu
Ein generelles Vorkaufsrecht des Mieters am gesamten Haus gibt es nicht, wenn es nicht im Grundbuch eingetragen ist. Selbst wenn es im Mietvertrag stünde, müsste es eingetragen werden sonst wäre der Mietvertrag ungültig!

Stimmt....
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