Dies ist eine Diskussion zu Vollmacht gültig ja oder nein? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Vollmacht gültig ja oder nein? Der Vermieter geht zum Anwalt und lässt über diesen schreiben, dass er die Kündigung nicht akzeptiert. Trotzdem stellt Herr A. die Mietzahlungen ein. Nach 2 Monaten kündigt nun der Vermieter fristlos weil Herr A. mit 2 Monatsraten in Verzug ist. Nun meine Frage. Ist die Vollmacht vom Anwalt des Vermieters auch gültig für die fristlose Kündigung des Vermieters oder wäre hierfür ein neue einzureichen, da die vorgelegte Kündigung ja für die Zurückweisung der fristlosen Kündigung des Mieters gültig war. |
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| AW: Vollmacht gültig ja oder nein? Der Fall ist ohne Kenntnis der einzelnen Zusammenhänge nicht zu beuteilen. Es könnte ja die Möglichkeit bestehen, dass die Gründe des A. für eine fristlose Kündigung nicht ausreichten. Daher wäre die Verhaltensweise des Vermieter zu verstehen. Der Vermieter kann auch durch einen Anwalt die Kündigung aussprechen lassen wenn zwei aufeinanderfolgende Mieten nicht bezahlt wurden. |
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| AW: Vollmacht gültig ja oder nein? Hä? Kündigung wird nicht akzeptiert, also bleibt M wohnen, zahlt aber keine Miete mehr! Warumm denn? Will er gekündigt werden? Dann hat er ja erreicht was er wollte. Dann ist die Frage nach der Vollmacht des Anwalts doch auch unerheblich? Oder will M nun in der Wohnung bleiben? Dann kann er es ja mal mit Mietezahlen probieren!
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: Vollmacht gültig ja oder nein? Wie, warum, weshalb keine Miete bezahlt wurde ist in diesm Fall ohne Bedeutung: Meine Frage ist nur: gilt die Vollmacht des Anwaltes vom Vermeiter automatisch für beide Fälle,( Kündigung des Mieters und Kündigung des Vermieters) oder wäre hier eine erneute Vollmacht vorzulegen da es sich ja um 2 verschieden Fälle handelt. |
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| AW: Vollmacht gültig ja oder nein? So ganz ist Ihre Frage durch die Ausdrucksweise nicht zu verstehen. Gehen wir den Fall noch einmal fiktiv durch: Ein Mieter kündigt. Ein Vermieter reagiert darauf evtl. mit einem Anwaltsschreiben und kündigt durch ihn oder selbst. Was soll jetzt die "Vollmacht des Anwaltes" bedeuten? Der Anwalt hat mit der Kündigung des Mieters nicht zu tun, weil Willenserklärung des Mieters. Er kann darauf aber reagieren und in Vollmacht für den Vermieter handeln, also entsprechend darauf reagieren. |
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| AW: Vollmacht gültig ja oder nein? Ich versuche es nocheinmal zu erklären. Fall 1: Der Mieter kündigt seine Wohnung fristlos. Darauf hin geht der Vermeiter zu seinen Anwalt und beauftragt diesen ihn in dieser Sache zu vertreten und die fristlose Kündigung nicht zu akzeptieren. Fall 2: 2 Monate später kündigt nun der Vermieter über den gleichen Anwalt seinerseit den Mietvertrag ohne eine erneute Vollmacht vorzulegen. Meine einfache Frage ist. Ist die Vollmacht von Fall1 nur dafür gültig oder ist diese auch automatisch für den Fall 2 der 2 Monate später stattfindet gültig, oder hätte hier eine erneute Vollmacht da neuer Fall erstellt werden müssen. Oder ist eine erstellte Vollmacht gültig bis ans Lebensende wenn er gegen die andere Partei vorgeht. |
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| AW: Vollmacht gültig ja oder nein? Selbstverständlich reicht eine Vollmacht für einen Anwalt in einer Sache. Ein Mandant muss nicht für jeden einzelnen Schriftverkehr eine neue Vollmacht unterschreiben. |
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| AW: Vollmacht gültig ja oder nein? Hier handelt es sich nicht um einen weiteren Schriftsatz, soindern um eine weiteres Verfahren mit genau den gegensätzlichen Situationen. Es kann doch nicht eine Vollmacht gültig sein um eine fristlose Kündigung abzuwehren und dann 2 Monate später neuer Fall die gleiche Vollmacht dazu herzunehmen um eine auszusprechen. |
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| AW: Vollmacht gültig ja oder nein? Normalerweise lassen sich Anwälte eine Generalvollmacht für alle Zivilrechtlichen Sachen eines Mandanten gegen eine andere person unterschreiben. Die deckt also sowohl die Zurückweisung als auch die neue Kündigung ab. Aber selbst wenn dem nicht so gewesen wäre und der Mandant erstaunlicher weise eine Spezialvollmacht für die Zurückweisung der Kdg. unterzeichnet hat: Im Außenverhältnis wäre die fristlose Kdg seitens des Anwalts zumindest stillschweigend genehmigt worden und mithin wirksam.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Vollmacht gültig ja oder nein? Schließe mich hier Defendant an. Eine Vollmacht wird für die Vertretung der Interessen eines Mandanten erteilt. Zurückweisung und Kündigung sind im Interesse des Vermieters geschehen. Und was bedeutet "weiteres Verfahren"? Gibt es hier bereits zwei verschiedene Gerichtsverfahren? Oder handelt es sich lediglich um Schriftverkehr? |
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