Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Verzwickte Mietsache

Dies ist eine Diskussion zu Verzwickte Mietsache innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 08.03.2007, 15:52
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2006
Beiträge: 23
Keine Wertung, wueste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wueste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wueste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wueste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wueste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wueste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wueste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wueste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wueste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wueste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Unhappy Verzwickte Mietsache

Hallo zusammen!

Angenommen, S will eine Wohnung in einem zweistöckigen Einfamilienhaus mieten, welche sich Parterre befindet. Die obere Etage wäre nicht durch einen separaten Eingang als weitere Wohnung abgetrennt, sondern durch den Flur der Parterre-Wohnung erreichbar und sollte daher, laut Vermieter V, nicht vermietet werden. V würde lediglich, da er weiter weg wohnt, falls er in der Gegend ist, im oberen Geschoss übernachten wollen.
Wie könnte S sich im Mietvertrag absichern, dass V nicht nachträglich doch noch einen Mieter in die obere Etage setzt? Was sollte S unbedingt beachten?
Danke für eure Antworten!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 09.03.2007, 12:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: ...im Kosmos...
Beiträge: 4.123
Blog-Einträge: 1
99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)  
AW: Verzwickte Mietsache

Einen Anspruch darauf, daß die obere Wohnung nicht vermietet wird, hat der Mieter nicht.
Gleichwohl könnte privatrechtlich ein solcher begründet werden.

Gruß
Kamphausen
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Verzwickte Sache!!! Bürgerliches Recht allgemein 11.02.2010 21:59
Verzwickte Lage Arbeitsrecht 19.10.2009 00:05
Verzwickte Verfahrungsart Polizeirecht 23.04.2009 22:19
Verzwickte Mietsituation Mietrecht 17.06.2007 22:19
Verzwickte Sache ??? Bürgerliches Recht allgemein 23.10.2004 10:15





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN