Dies ist eine Diskussion zu Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar? innerhalb des Forums Mietrecht
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![]() mal angenommen Frau A hat eine Eigentumswohnung. Sie vereinbart im Mietvertrag mit dem Mieter, dass sie auf eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf verzichtet, bis sie 65 Jahre alt ist. Sie plant erst nach ihrem Rentenantritt die Wohnung selbst nutzen zu wollen. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist sie 52 Jahre alt. Nun stellt sich heraus, dass Frau A mit 63 Jahren erkrankt, ihren Beruf nicht mehr ausüben kann und aus Kostengründen nun die Wohnung doch selbst benötigt, und zwar früher als gedacht (2 Jahre). Würde sich der Mietvertrag früher kündigen lassen? Also würde sich der "Verzicht auf Eigenbedarf" aufheben lassen, weil schwere persönliche, gesundheitliche Gründe vorliegen? Oder gilt der "Verzicht auf Eigenbedarf" für immer und ist umumstößlich? Vielen Dank für die Lösung dieser Aufgabe! |
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| AW: Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar? |
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| AW: Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar? Gute Frage ! Interessante Antwort ! "Die Vereinbarung im Mietvertrag ist gültig bis zum 65." - Was wäre jedoch wenn Frau A verstirbt und die Wohnung an die Erben übergeht oder verkauft wird, bleibt der Mietvertrag ebenfalls unantastbar weiter bestehen?
__________________ Die Freiheit des Einen, hört auf wo die Freiheit des Anderen beginnt.Die Freiheit des Einen, hört auf wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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| AW: Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar? Ich denke, wenn es so formuliert ist, ist nicht der Eigenbedarf grundsätzlich ausgeschlossen, sondern nur der Eigenbedarf der Vermieterin. Der Vertragstext ist bisher nur beschrieben worden. Wie würde er fiktiv wörtlich lauten ?
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar? Zitat:
Insgesamt gesehen ist mit dem Tod der Vermieterin die Klausel "65." weggefallen und m.E. läuft der Vertrag als unbefristeter Vertrag weiter, bis die Erben einen rechtmäßigen Kündigungsgrund gefunden haben. |
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| AW: Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar? Zitat:
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| AW: Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar? Nö! |
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| AW: Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar? Für die Frage #3 schon: Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar? Zitat:
Bis die ursprüngliche Vermieterin ihr 65. Lbenesjahr erreicht hat oder erreicht hätte ist der Mieter daher auch bei einer Änderung der Eigentumsverhältnisse vor einer Kündigung wegen Eigenbedarf geschützt. Natürlich sind auch Formulierungen denkbar, bei denen es anders ist. |
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| AW: Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar? M.E. ist die Vereinbarung objektiv nicht (mehr) haltbar da ein Eintritt der Vereinbarung nicht (mehr) möglich ist.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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