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Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar?

Dies ist eine Diskussion zu Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 04.01.2012, 16:13
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Lightbulb Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar?

Hallo

mal angenommen Frau A hat eine Eigentumswohnung. Sie vereinbart im Mietvertrag mit dem Mieter, dass sie auf eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf verzichtet, bis sie 65 Jahre alt ist. Sie plant erst nach ihrem Rentenantritt die Wohnung selbst nutzen zu wollen. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist sie 52 Jahre alt.

Nun stellt sich heraus, dass Frau A mit 63 Jahren erkrankt, ihren Beruf nicht mehr ausüben kann und aus Kostengründen nun die Wohnung doch selbst benötigt, und zwar früher als gedacht (2 Jahre).

Würde sich der Mietvertrag früher kündigen lassen? Also würde sich der "Verzicht auf Eigenbedarf" aufheben lassen, weil schwere persönliche, gesundheitliche Gründe vorliegen? Oder gilt der "Verzicht auf Eigenbedarf" für immer und ist umumstößlich?

Vielen Dank für die Lösung dieser Aufgabe!
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  #2 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 16:43
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AW: Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar?

Diese Frage wäre mit dem Mieter abzuklären.

Die Vereinbarung im Mietvertrag ist gültig bis zum 65.
schielu likes this.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 14:36
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AW: Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar?

Gute Frage ! Interessante Antwort !
"Die Vereinbarung im Mietvertrag ist gültig bis zum 65."

- Was wäre jedoch wenn Frau A verstirbt und die Wohnung an die Erben übergeht oder verkauft wird, bleibt der Mietvertrag ebenfalls unantastbar weiter bestehen?
__________________
Die Freiheit des Einen, hört auf wo die Freiheit des Anderen beginnt.Die Freiheit des Einen, hört auf wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 15:40
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AW: Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar?

Ich denke, wenn es so formuliert ist, ist nicht der Eigenbedarf
grundsätzlich ausgeschlossen, sondern nur der Eigenbedarf der
Vermieterin.
Der Vertragstext ist bisher nur beschrieben worden. Wie würde er fiktiv wörtlich lauten ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 18:00
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AW: Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar?

Zitat:
Zitat von marnao Beitrag anzeigen
Gute Frage ! Interessante Antwort !
"Die Vereinbarung im Mietvertrag ist gültig bis zum 65."

- Was wäre jedoch wenn Frau A verstirbt und die Wohnung an die Erben übergeht oder verkauft wird, bleibt der Mietvertrag ebenfalls unantastbar weiter bestehen?
Das hätten dann die Erben zu entscheiden. Wenn z.B. einer der Erben nun selbst Eigenbedarf anmeldet, läuft die ordentliche Kündigung.
Insgesamt gesehen ist mit dem Tod der Vermieterin die Klausel "65." weggefallen und m.E. läuft der Vertrag als unbefristeter Vertrag weiter, bis die Erben einen rechtmäßigen Kündigungsgrund gefunden haben.
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  #6 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 18:15
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AW: Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar?

Zitat:
Zitat von Ron-Wide
Insgesamt gesehen ist mit dem Tod der Vermieterin die Klausel "65." weggefallen
das kommt wohl auf die genaue Formulierung der entsprechenden Klausel im Mietvertrag an.
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  #7 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 18:21
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AW: Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar?

Nö!
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  #8 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 18:28
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AW: Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar?

Für die Frage #3 schon:

Zitat:
Was wäre jedoch wenn Frau A verstirbt und die Wohnung an die Erben übergeht oder verkauft wird, bleibt der Mietvertrag ebenfalls unantastbar weiter bestehen?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #9 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 13:15
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AW: Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar?

Zitat:
Zitat von Ron-Wide
Nö!
Wieso Nö? Bei einer üblichen Formulierung wird das Ergebnis wohl sein, dass der Verzicht auf Eigenbedarf sowohl für die Vermieterin als auch für deren Erben und sogar für einen Käufer gilt.

Bis die ursprüngliche Vermieterin ihr 65. Lbenesjahr erreicht hat oder erreicht hätte ist der Mieter daher auch bei einer Änderung der Eigentumsverhältnisse vor einer Kündigung wegen Eigenbedarf geschützt.

Natürlich sind auch Formulierungen denkbar, bei denen es anders ist.
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  #10 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 13:22
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AW: Verzicht auf Eigenbedarf aufhebbar?

M.E. ist die Vereinbarung objektiv nicht (mehr) haltbar da ein Eintritt der Vereinbarung nicht (mehr) möglich ist.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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