Dies ist eine Diskussion zu Verwaltungskosten vertraglich vereinbart innerhalb des Forums Mietrecht
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| Verwaltungskosten vertraglich vereinbart |
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| AW: Verwaltungskosten vertraglich vereinbart Zitat:
Nach einer Entscheidung des LG MANNHEIM 4 S 167/98 soll es aber zulässig sein, vertraglich einen monatlichen Festbetrag für Verwaltungkosten (ohne jährliche Abrechnung) ausserhalb der Nebenkostenabrechnung zu vereinbaren. http://www.vermieter-ratgeber.de/ind...1&tt_news=1201 Gruß abakus
__________________ Nur eine Meinung. Fettschrift verwende ich stets nur als Stilmittel ![]() Und wenn alles nicht mehr weiterhilft, dann: 42- the answer to life, the universe and everthing! |
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| AW: Verwaltungskosten vertraglich vereinbart Nach einer Entscheidung des LG MANNHEIM 4 S 167/98 soll es aber zulässig sein, vertraglich einen monatlichen Festbetrag für Verwaltungkosten (ohne jährliche Abrechnung) ausserhalb der Nebenkostenabrechnung zu vereinbaren. http://www.vermieter-ratgeber.de/ind...1&tt_news=1201 Das würde also bedeuten, wenn monatlich eine Komplettsumme für die Betriebskosten bezahlt werden würde und am Jahresende alles zusammen abgerechnet würde, wäre es nicht rechtens. Müßte man also z.B. es im Mietvertrag einzelnd auflisten, sprich z.b 140,- Betriebskosten und 30,- Verwalterkosten, statt einer Gesamtsumme von 170,- Betriebskosten incl. Verwalterkosten. Richtig verstanden? |
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| AW: Verwaltungskosten vertraglich vereinbart Zitat:
Um das nochmal klarzustellen, dies gilt NUR im Wohnraumrecht, bin jedoch davon ausgegangen dass der Sachverhalt des Threads "Verwaltergebühr=Nebenkosten?" hier übernommen wurde ![]() Bei Gewerbemietverträgen kann/darf es abweichende Regelungen geben. Gruß abakus
__________________ Nur eine Meinung. Fettschrift verwende ich stets nur als Stilmittel ![]() Und wenn alles nicht mehr weiterhilft, dann: 42- the answer to life, the universe and everthing! |
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| AW: Verwaltungskosten vertraglich vereinbart Zitat:
Diese Ausführen sind zutreffend. Bei genauer Betrachtung sind nämlich solche Kosten keine Betriebskosten sondern solche die der Kaltmiete zuzurechnen sind. Der Vermieter legt damit zumindest teilweise seine Kalkulation offen. Erhöhungen folgen mithin auss § 558 f. BGB
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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| AW: Verwaltungskosten vertraglich vereinbart Hallo zusammen, trotz des Alters des Threads würde ich das Thema gern nochmals aufgreifen. Was wäre, wenn ein Mieter erst Jahre später "auf den Trichter" kommt, daß er zwar einen solchen Mietvertrag mit entsprechendem Vermerk der Verwaltungskosten unterschrieben hat, diese Verwaltungskosten aber gegen die BetrKV verstößt? Sind diese bislang getätigten Zahlungen vom Vermieter zurückzuzahlen oder hätte der Mieter darauf gar keine Ansprüche mehr, da verjährt? |
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| AW: Verwaltungskosten vertraglich vereinbart Einwendungen des Mieters gegen die Abrechnungen kann der Mieter 12 Monate nach Zugang erheben.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Verwaltungskosten vertraglich vereinbart Die vereinbarten Verwaltungskosten sind dann aber bei der nächsten Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu berücksichtigen. Die ortsübliche Vergleichsmiete enthält ja üblicherweise die Verwaltungskosten. Als Mieter würde ich darauf bestehen, dass dieser Betrag von der neuen ortsüblichen Miete abgezogen wird, wenn er denn weiterhin als Zuschlag neben der Miete gezahlt werden soll.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Verwaltungskosten vertraglich vereinbart Um das noch einmal deutlich zu machen: Kaltmiete 300€ Verwaltungskosten 30€ Betriebskosten 120€ Gesamtmiete 450€ ist das Gleiche wie Kaltmiete 330€ Betriebskosten 120€ Gesamtmiete 450€ |
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| AW: Verwaltungskosten vertraglich vereinbart Und aus dem Urteil des LG Mannheim ergibt sich, dass es auch zwei abweichende LG Urteile gibt, nämlich Landgericht Braunschweig WM 96, 283 f. und WM 91, 339; sowie Landgericht Bremen WM 88, 397 f.) Die Sache ist also nicht ausprozessiert.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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