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Verwaltungskosten vertraglich vereinbart

Dies ist eine Diskussion zu Verwaltungskosten vertraglich vereinbart innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 30.07.2008, 21:25
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Verwaltungskosten vertraglich vereinbart

Wäre es rechtens in einem Mietvertrag Verwaltungskosten dem Mieter aufzuerlegen oder würde trotz dieser zusätzlichen Klausel im Mietvertrag die Betriebskostenvereinbarung § 1 greifen, die besagt, dass Verwalterkosten nicht vom Mieter zu tragen sind?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.07.2008, 22:42
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AW: Verwaltungskosten vertraglich vereinbart

Zitat:
Zitat von lektora75
Wäre es rechtens in einem Mietvertrag Verwaltungskosten dem Mieter aufzuerlegen oder würde trotz dieser zusätzlichen Klausel im Mietvertrag die Betriebskostenvereinbarung § 1 greifen, die besagt, dass Verwalterkosten nicht vom Mieter zu tragen sind?
Die Umlage von Verwaltungskosten als Betriebskosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung widerspricht im Wohnraumrecht der Betriebskostenverordnung, und ist daher nicht zulässig.

Nach einer Entscheidung des LG MANNHEIM 4 S 167/98 soll es aber zulässig sein, vertraglich einen monatlichen Festbetrag für Verwaltungkosten (ohne jährliche Abrechnung) ausserhalb der Nebenkostenabrechnung zu vereinbaren.

http://www.vermieter-ratgeber.de/ind...1&tt_news=1201


Gruß
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  #3 (permalink)  
Alt 30.07.2008, 22:54
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AW: Verwaltungskosten vertraglich vereinbart

Nach einer Entscheidung des LG MANNHEIM 4 S 167/98 soll es aber zulässig sein, vertraglich einen monatlichen Festbetrag für Verwaltungkosten (ohne jährliche Abrechnung) ausserhalb der Nebenkostenabrechnung zu vereinbaren.

http://www.vermieter-ratgeber.de/ind...1&tt_news=1201


Das würde also bedeuten, wenn monatlich eine Komplettsumme für die Betriebskosten bezahlt werden würde und am Jahresende alles zusammen abgerechnet würde, wäre es nicht rechtens. Müßte man also z.B. es im Mietvertrag einzelnd auflisten, sprich z.b 140,- Betriebskosten und 30,- Verwalterkosten, statt einer Gesamtsumme von 170,- Betriebskosten incl. Verwalterkosten. Richtig verstanden?
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  #4 (permalink)  
Alt 31.07.2008, 07:34
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AW: Verwaltungskosten vertraglich vereinbart

Zitat:
Zitat von lektora75
Das würde also bedeuten, wenn monatlich eine Komplettsumme für die Betriebskosten bezahlt werden würde und am Jahresende alles zusammen abgerechnet würde, wäre es nicht rechtens. Müßte man also z.B. es im Mietvertrag einzelnd auflisten, sprich z.b 140,- Betriebskosten und 30,- Verwalterkosten, statt einer Gesamtsumme von 170,- Betriebskosten incl. Verwalterkosten. Richtig verstanden?
Genau, das wär auch meine Interpretation des Urteils des Landgerichts Mannheim

Um das nochmal klarzustellen, dies gilt NUR im Wohnraumrecht, bin jedoch davon ausgegangen dass der Sachverhalt des Threads "Verwaltergebühr=Nebenkosten?" hier übernommen wurde


Bei Gewerbemietverträgen kann/darf es abweichende Regelungen geben.

Gruß
abakus
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Alt 31.07.2008, 07:50
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AW: Verwaltungskosten vertraglich vereinbart

Zitat:
Zitat von abakus
Die Umlage von Verwaltungskosten als Betriebskosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung widerspricht im Wohnraumrecht der Betriebskostenverordnung, und ist daher nicht zulässig.

Nach einer Entscheidung des LG MANNHEIM 4 S 167/98 soll es aber zulässig sein, vertraglich einen monatlichen Festbetrag für Verwaltungkosten (ohne jährliche Abrechnung) ausserhalb der Nebenkostenabrechnung zu vereinbaren.

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Gruß
abakus

Diese Ausführen sind zutreffend.
Bei genauer Betrachtung sind nämlich solche Kosten keine Betriebskosten sondern solche die der Kaltmiete zuzurechnen sind. Der Vermieter legt damit zumindest teilweise seine Kalkulation offen.
Erhöhungen folgen mithin auss § 558 f. BGB
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Gruß
Dr. Kamphausen
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Alt 05.02.2012, 21:10
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AW: Verwaltungskosten vertraglich vereinbart

Hallo zusammen,

trotz des Alters des Threads würde ich das Thema gern nochmals aufgreifen.

Was wäre, wenn ein Mieter erst Jahre später "auf den Trichter" kommt, daß er zwar einen solchen Mietvertrag mit entsprechendem Vermerk der Verwaltungskosten unterschrieben hat, diese Verwaltungskosten aber gegen die BetrKV verstößt? Sind diese bislang getätigten Zahlungen vom Vermieter zurückzuzahlen oder hätte der Mieter darauf gar keine Ansprüche mehr, da verjährt?
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Alt 06.02.2012, 11:34
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AW: Verwaltungskosten vertraglich vereinbart

Einwendungen des Mieters gegen die Abrechnungen kann der Mieter 12 Monate nach Zugang erheben.
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Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #8 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 12:14
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AW: Verwaltungskosten vertraglich vereinbart

Die vereinbarten Verwaltungskosten sind dann aber bei der nächsten Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu berücksichtigen.
Die ortsübliche Vergleichsmiete enthält ja üblicherweise die Verwaltungskosten.
Als Mieter würde ich darauf bestehen, dass dieser Betrag von der neuen ortsüblichen Miete abgezogen wird, wenn er denn weiterhin als Zuschlag neben der Miete gezahlt werden soll.
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Mit Gruß Spezi-3

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  #9 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 12:29
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AW: Verwaltungskosten vertraglich vereinbart

Um das noch einmal deutlich zu machen:

Kaltmiete 300€
Verwaltungskosten 30€
Betriebskosten 120€

Gesamtmiete 450€


ist das Gleiche wie

Kaltmiete 330€
Betriebskosten 120€

Gesamtmiete 450€
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  #10 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 13:10
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AW: Verwaltungskosten vertraglich vereinbart

Und aus dem Urteil des LG Mannheim ergibt sich, dass es auch zwei abweichende LG Urteile gibt, nämlich
Landgericht Braunschweig WM 96, 283 f. und WM 91, 339; sowie Landgericht Bremen WM 88, 397 f.)

Die Sache ist also nicht ausprozessiert.
__________________
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