Dies ist eine Diskussion zu Veruntreuung Verwalter innerhalb des Forums Mietrecht
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| Veruntreuung Verwalter Im Jahre 2004, 2005 und Anfang 2006 hatten wir einen Verwalter, der Geld aus der Kasse genommen hat (ich glaube 3000-4000 Euro) und nun nicht mehr kontaktierbar ist. Seit ca. März 2006 haben wir einen neuen Verwalter, der jetzt die Nebenkostenabrechnung für 2004 und 2005 geschickt hat, die der alte Verwalter gar nicht mehr erstellt hat. Auf der Nebenkostenabrechnung gibt es für 2004 und 2005 jeweils einen Posten (sinngemäß): "Anteilige Zurückzahlung Veruntreuung Verwalter". Bei der jährlichen Mitgliederversammlung Mitte August 2006 wurde beschlossen, die Summen, die der alte Verwalter veruntreut hat (2004 und 2005) in diesen Jahren wieder durch die Eigentümer, genauer: durch die damaligen Eigentümer wieder in die gemeinsame Kasse einzuzahlen. An dem Beschluß war ich nicht beteiligt, da ich ja seit 1.1.2006 nicht mehr Eigentümer bin und somit nicht auf die Eigentümerversammlung im August 2006 eingeladen wurde. Eigentlich habe ich laut Nebenkostenrechnung 2004 ein Plus von ein paar Euro, was aber deutlich ins Miese geht, da es dort ein Posten "Anteilige Rückführung Entnahme alter Verwalter" -296 Euro gibt. Ebenso in der Nebenkostenabrechnung 2005, womit der neue Verwalter mich auffordert einen stattlichen Betrag zu überweisen, statt 300 Euro aus beiden Nebenkostenabrechnungen rauszubekommen, da ich zuviel Wohngeld einbezahlt habe. Frage(n): Ist dieser Beschluß für mich bindend ? Können Eigentümer in einer Eigentümerversammlung auch ehemalige Eigentümer zu irgendwas verpflichten (keine Einladung, keine sonstige Infos bekommen). Das der alte Verwalter das Geld veruntreut hat ist nicht rechtskräftig, eine Klage wird zur Zeit noch von den jetzigen Eigentümern abgewogen. Ist somit der Entschluß nicht vorschnell ? Der alte Eigentümer ist zwar nicht mehr zu erreichen, wer sagt aber, das er das Geld verunteut hat ? Vielleicht hat er ja ein Unternehmen beauftragt etwas am Haus zu reparieren und ist seitdem in Urlaub gefahren. Sollte nicht erst gerichtlich festgestellt werden, daß das Geld veruntreut wurde, bevor ich dafür was zurück in die Hauskasse bezahlen muß ? Die Nebenkostenabrrechnungen 2004 und 2005 sind jetzt erst vom jetzigen Verwalter gemacht worden, okay, aber kann man z.B. auf die Nebenkostenabbrechnung 2004 einen Posten hinzufügen "Anteilige Rückführung Entnahme alter Verwalter", den es am 31.12.2004 noch gar nicht gab ??? Kann man sowas beschließen. Letztendlich ... muß ich das bezahlen ???? Danke und Gruß, Axel |
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