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Vertretung bei Eigentümerversammlung

Dies ist eine Diskussion zu Vertretung bei Eigentümerversammlung innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 27.02.2006, 12:36
Alb Alb ist offline
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Vertretung bei Eigentümerversammlung

Hallo zusammen,

in einem Hochhaus mit vielen Mietsparteien hat die Eigentümerversammlung folgenden Beschluss gefasst:

Jeder Eigentümer kann sich per Vollmacht auf der Versammlung vertreten lassen; allerdings darf diese Vollmacht nur dem Ehegatten, einem anderen Eigentümer oder dem Hausverwalter gegeben werden.


Hierzu meine Frage: Ist so ein Beschluss in Ordnung (rechtens) ?

Nehmen wir z.B. an, dass ein Kind eines Eigentümers in dem Hochhaus wohnt. Der Eigentümer wäre dann also tatsächlich gezwungen, einem Wildfremden die Vollmacht zu erteilen, falls er abstimmen will ?


Danke für Meinungen des Forums sagt,

Alb
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Alt 27.02.2006, 13:10
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AW: Vertretung bei Eigentümerversammlung

Naja, wenn die Eigentümerversammlung das so beschlossen hat, dann ist das nicht zu beanstanden, denke ich. Falls der Eigentümer abstimmen will, kann er ja jderzeit die Eigentümerversammlung besuchen... es wird ja niemand gezwungen eine Vollmacht zu erteilen.

Ob es sich bei dem "Mieter" um einen Familienangehörigen handelt, ist meines Erachtens unerheblich. Würde man dies anders regeln wollen, so müsste ja allgemein die Möglichkeit eingeräumt werden, den Mietern eine Vollmacht zu erteilen. Das ist sicher nicht im Sinne der Eigentümerversammlung...

Allerdings ist es eher ungeschickt, das Stimmrecht der Hausverwaltung zu übertragen, da diese üblicherweise bei einigen Punkten nicht stimmberechtigt ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.07.2007, 16:47
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AW: Vertretung bei Eigentümerversammlung

Hallo Wuzel,
koennten Sie ein Paar Beispiele nennen, von Faellen oder Gebieten, wo ein Hausverwalter kein Stimmrecht hat, obwohl er eine Vollmacht von einem Eigentuemer fuer die Eigentuemerversammlung bekommen hat.
Wenn Eigentuemer krank oder sehr alt sind, und diese Versammlung deshalb nicht beiwohnen koennen, dann koennte der Verwalter ja bei vielen alten Eigentuemern mehr als die Haelfte der Stimmen "besitzen". Dies waere der Fall in alten Haeusern, wo die Eigentuemer als junge Menschen zum selben Zeitpunkt in das damals neue Haus eingezogen sind.
Ich wuerde mich sehr ueber eine Antwort freuen. Vielen Dank,
Bodil
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