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Verteilerschlüssel NK unklar bei Mietvertragsunterzeichnung

Dies ist eine Diskussion zu Verteilerschlüssel NK unklar bei Mietvertragsunterzeichnung innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 08:35
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Verteilerschlüssel NK unklar bei Mietvertragsunterzeichnung

Hallo Leute,
ich bin's wieder.....

Gestern hatte ich schon mal einen Beitrag zum Thema NK-Abrechnung hier eingestellt. Nun hätte ich da noch eine Frage. Folgendes....

Nehmen wir mal an, in einem Mietvertrag steht folgender Passus: "Der Mieter ist damit einverstanden, dass Zeitraum Art und Inhalt der vom Verwalter eingesetzten Abrechnung auch für dieses Mietverhältnis verbindlich ist."

Es wurde dem Mieter bei Vertragsabschluss aber nicht gesagt und steht auch nicht im Mietvertrag, welcher Verteilerschlüssel angewandt wird. Was gilt dann rechtlich? Ich dachte , dass wenn im MV kein Verteilerschlüssel vereinbart wird, nach qm abgerechnet werden muss. - Also muss ich diese "Blindvereinbarung" jetzt akzeptieren (es wird nach MEA abgerechnet) oder nicht?

Bitte, wäre nett, wenn mir da jemand hilft.
DANKE

Geändert von parseval (28.12.2011 um 08:38 Uhr). Grund: Fehler
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  #2 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 08:57
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AW: Verteilerschlüssel NK unklar bei Mietvertragsunterzeichnung

Entgegen der Annahme des fiktiven Mieters wurde in diesem Beispiel doch ein Verteilerschlüssel vereinbart, nämlich der "eingesetzte". Dass der Mieter diesen nicht kennt wird er darauf zurückführen müssen, dass er nicht gefragt hat.

MMn gilt die Klausel und die "übliche" Abrechnungsmethode.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 10:00
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AW: Verteilerschlüssel NK unklar bei Mietvertragsunterzeichnung

Zitat:
Zitat:
Zitat von 772 Beitrag anzeigen
Entgegen der Annahme des fiktiven Mieters wurde in diesem Beispiel doch ein Verteilerschlüssel vereinbart, nämlich der "eingesetzte". Dass der Mieter diesen nicht kennt wird er darauf zurückführen müssen, dass er nicht gefragt hat.
MMn gilt die Klausel und die "übliche" Abrechnungsmethode.
Stimmt, der Mieter hat nicht nachgefragt. Jedoch wusste der Mieter nicht, dass es verschiedene Verteilerschlüssel gibt und der angewandte MEA-Schlüssel ist für den Mieter nicht verständlich.
Jetzt wird die Antwort wohl (berechtigt, ich geb's zu) sein: "... Unwissenheit schützt vor Einhaltung des Vertrages nicht..." Ist es so? Vermute, ja.

Trotzdem frage ich nochmal: Es ist kein spezifischer Verteilerschlüssel im MV erwähnt. Da der Passus im MV "...der EINGESETZTE...." enthält, ist für den VM doch klar, welcher es ist. Muss er den dann nicht im MV angeben???

Geändert von parseval (28.12.2011 um 10:04 Uhr). Grund: Fehler
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  #4 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 10:09
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AW: Verteilerschlüssel NK unklar bei Mietvertragsunterzeichnung

Ich sehe diese Klausel als unwirksam an.


Wie eine Nebenkostenabrechnung auszusehen hat, ist durch Rechtsprechung und Gesetze festgelegt. Der Mieter muss nicht erst nachfragen.

Da im Mietvertrag kein Verteilerschlüssel präzise genannt wird, gilt § 556 BGB in vollem Umfang!
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  #5 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 11:59
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AW: Verteilerschlüssel NK unklar bei Mietvertragsunterzeichnung

Ron-Wide Ich sehe diese Klausel als unwirksam an.


Wie eine Nebenkostenabrechnung auszusehen hat, ist durch Rechtsprechung und Gesetze festgelegt. Der Mieter muss nicht erst nachfragen.
Zitat:
Da im Mietvertrag kein Verteilerschlüssel präzise genannt wird, gilt § 556 BGB in vollem Umfang!
Ein gesunder Menschenverstand sieht das auch so, aber wie kann man sicher sein? Gibt's da Rechtsbeispiele oder andere sichere Quellen oder bist DU Dir sicher und wenn ja, worauf basiert Dein Wissen? Wäre nett, wenn man mir dieses fiktive Beispiel noch exakt aufdröseln könnte

Geändert von parseval (28.12.2011 um 12:00 Uhr). Grund: Fehler
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Warum wird die Forenregel nicht eingehalten?
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Alt 28.12.2011, 16:47
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AW: Verteilerschlüssel NK unklar bei Mietvertragsunterzeichnung

Zitat:
Zitat von parseval Beitrag anzeigen
Hallo Leute,
ich bin's wieder.....

Gestern hatte ich schon mal einen Beitrag zum Thema NK-Abrechnung hier eingestellt. Nun hätte ich da noch eine Frage. Folgendes....

Nehmen wir mal an, in einem Mietvertrag steht folgender Passus: "Der Mieter ist damit einverstanden, dass Zeitraum Art und Inhalt der vom Verwalter eingesetzten Abrechnung auch für dieses Mietverhältnis verbindlich ist."

Es wurde dem Mieter bei Vertragsabschluss aber nicht gesagt und steht auch nicht im Mietvertrag, welcher Verteilerschlüssel angewandt wird. Was gilt dann rechtlich? Ich dachte , dass wenn im MV kein Verteilerschlüssel vereinbart wird, nach qm abgerechnet werden muss. - Also muss
Zitat:
ich
diese "Blindvereinbarung" jetzt akzeptieren (es wird nach MEA abgerechnet) oder nicht?

Bitte, wäre nett, wenn mir da jemand hilft.
DANKE
"ich" natürlich nichts, sondern "man".
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  #8 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 12:35
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Solange die Eingansfrage nicht geändert wird, ist sie nicht fiktiv!
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