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Verteilerschlüssel

Dies ist eine Diskussion zu Verteilerschlüssel innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.03.2008, 14:50
Boardneuling
 
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Verteilerschlüssel

Hallo,

ich wollte mal die Meinung der anderen hören/lesen zum Verteilerschlüssel Personen oder Fläche.

Welcher Verteilerschlüssel ist für Mieter der gerechteste gerade in Bezug auf Betriebskosten./Nebenkosten.
bzw wie sieht es aus mit Mieter die noch nach der Personenzahl an den Betriebskosten abgerechnet werden.

Wo haben die Mieter einen Vorteil bei Personen oder Flächenschlüssel. bzw der VM einen Vor/Nachteil

Ich habe mal gelesen das seit 2004 nach Fläche die Kosten umgelegt werden müssen ??oder habe ich da etwas falsch verstanden ?
Wenn ja wie verhält es sich mit den Mietverträgen wo noch nach Personen abgerchnet wird.

Besteht für den/die Mieter ein Anspruch auf Anpassung bzw Änderung der Verträge.

lg

Murkel
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  #2 (permalink)  
Alt 10.03.2008, 22:32
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AW: Verteilerschlüssel

Zitat:
Zitat von Murkel
Hallo,

ich wollte mal die Meinung der anderen hören/lesen zum Verteilerschlüssel Personen oder Fläche.

Welcher Verteilerschlüssel ist für Mieter der gerechteste gerade in Bezug auf Betriebskosten./Nebenkosten.
bzw wie sieht es aus mit Mieter die noch nach der Personenzahl an den Betriebskosten abgerechnet werden.

Wo haben die Mieter einen Vorteil bei Personen oder Flächenschlüssel. bzw der VM einen Vor/Nachteil

Ich habe mal gelesen das seit 2004 nach Fläche die Kosten umgelegt werden müssen ??oder habe ich da etwas falsch verstanden ?
Wenn ja wie verhält es sich mit den Mietverträgen wo noch nach Personen abgerchnet wird.

Besteht für den/die Mieter ein Anspruch auf Anpassung bzw Änderung der Verträge.

lg

Murkel
Wie wärs zum Einstieg damit:
http://www.bmgev.de/betriebskosten/i...chluessel.html

Die Nebenkosten (Ausnahme Heizung) müssen seit der Mietrechtsreform 2001 nach Fläche abgerechnet werden, wenn keine Verbrauchserfassung stattfindet und keine (andere) Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde. (§556a BGB)

Eine Änderung zu einer Abrechnung, die den Verbrauch berücksichtigt ist zulässig. (zB. nachträglicher Einbau von Kaltwasserzählern)

Bei älteren Mietverträgen, bei denen in einem Haus auch ohne ausdrückliche Vereinbarung nach Anzahl der Personen abgerechnet wurde/wird, bleibt alles beim alten. Abrechnung nach Personen wurde hier konkludent vereinbart.

Für den Vermieter ist es egal, ob er nach Fläche oder Personenzahl abrechnet, er bekommt letztendlich genau das selbe Geld.

Bei der Abrechnung bei Personen hat er aber bei häufigem Belegungswechsel deutliche Mehrarbeit mit der Erstellung der Nebenkostenabrechnung, die qm bleiben dazu im Gegensatz immer gleich.

Einvernehmlich können Vermieter und ALLE Mieter eines Hauses selbstverständlich die Verträge änderen.

Eine Rechtsanspruch eines einzelnen Mieters gibt es aber nicht, es kann nicht im selben Haus eine Wohnung nach qm und eine andere nach Anzahl der Personen abgerechnet werden.

Gruß
abakus

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  #3 (permalink)  
Alt 12.03.2008, 06:04
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AW: Verteilerschlüssel

Das Problem an der ganzen Sache ist folgendes. Bei Mieter X werden z.b Müllgebühren nach Personenzahl abgerechnet. Müllgebühren belaufen sich im Jahr auf 1422 € . Dieses teilt VM durch die Personenzahl. somit hatte X 2004 einen Anteil von 203,56 €
2005 196.98 € und 2006 188,69 € . bedingt dadurch das ziwchenzeitlich die leerstehenden Wohnungen vermietet wurden.
Nach Rücksprache mit der Geminde hat X aber erfahren das für einen 3 Personenhaushalt eine 60 ltr Mülltonne reicht und 126 € im Jahr kostet. kosten würde. Liegt da etwa eine unwirtschaftlichkeit des Vermieters vor ?? bzw wenn ja wie reagiert X darauf und welche Möglichkeiten hat er..

vlg
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  #4 (permalink)  
Alt 12.03.2008, 14:31
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AW: Verteilerschlüssel

Zunächst einmal: Abfallgebühren werden vom jeweiligen Kreis/Stadt erhoben, nicht vom Vermieter. Letzteter gibt die Kosten an die Mieter weiter.
Sowie ich etwa aus den Angaben entnehmen kann, gibt es im Haus noch mehr Wohnungen, die zeitweise leer standen. Wenn Mülltonnen genutzt werden, die allen gemeinsam zur Verfügung stehen , müssen größere Tonnen angeschafft werden. Dabei kommt es nicht darauf an dass Wohnungen zeitweise leer stehen. Diese Situation kann sich immer wieder ändern und der VM ist nicht verpflichetet ständig eine andere Mülltonnengröße zu bestellen, nur um der Wirtschaftlichkeit willen.
Anders sähe es auch wenn jedem Mieter Tonnen nur für ihren Haushalt allein zur Verfügung stehen. Dann können aber die Mieter selbst aktiv werden und den VM um einen Änderung der Tonnengröße bitten. Nur darf man sich dann hinterher nicht mehr beschweren, die Tonnen sei nicht ausreichend und schnell voll.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.03.2008, 15:07
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AW: Verteilerschlüssel

Hallo,

es heißt doch immer die Mieter dürfen durch leerstand von Wohnungen nicht benachteiligt werden, sein.
Bloß wenn ich sehe zwischen 126 € zu 203 € bzw habe nochmal nachgehackt 224,78 € da ist doch ein riesiger Unterschied .
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  #6 (permalink)  
Alt 12.03.2008, 18:04
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AW: Verteilerschlüssel

Murkel schrieb:
"...somit hatte X 2004 einen Anteil von 203,56 €
2005 196.98 € und 2006 188,69 € . bedingt dadurch das ziwchenzeitlich die leerstehenden Wohnungen vermietet wurden."

Demnach hat X doch durch den Leerstand bedingt immer weniger bezahlt. Wieso soll er denn dann benachteiligt gewesen sein? Und die 203 € waren doch aus dem Jahr 2004!
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  #7 (permalink)  
Alt 12.03.2008, 18:54
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AW: Verteilerschlüssel

Hallo,

im Jahr 2003 war der Anteil für Müllgebühren 162, 45 € und die Wohnungen waren alle belegt und 5 Personen mehr im Haus.
Müllgebühren an die Gemeinde für 2003 lagen bei 1091,78 €
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  #8 (permalink)  
Alt 12.03.2008, 21:49
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AW: Verteilerschlüssel

Also wenn ich mal grob überschlage, dann sind im angenommenen Haus ca 5 -7 Personen wenn alle Wohnungen belegt sind

Eine Tone 60 Liter Tonne kostet 126 Euro pro Jahr pro Partei für einen Drei Personenhaushalt

Angenommen man würde eine Maximalbelegung von 9 Personen annehmen so käme man mit 3 Stück 60 Liter Tonnen hin.

Dann wär man bei 1134 Euro anstatt 1422 Euro pro Jahr.

Insofern wäre ungefähr 20% Einsparpotenzial da, und das ist doch auch schon was.

Vico ist zuzustimmen, dass selbstverständlich nicht alle paar Wochen die Tonnen gewechselt werden können, wenn jemand ein oder auszieht.

Selbstverständlich ist der Vermieter gehalten wirtschaftlich zu handeln, bei 100 % zu großen Tonnen würde das auch sofort jedem einleuchten.

Aber bei 20Prozent ist es sicherlich eine Frage der genaueren Randbedingungen, die hier im Einzelnen nicht bekannt sind.

Mann muss auch bedenken:

20 Liter Restmüll (pro Woche pro Person) ist auch die absolute untere Grenze,die die Abfallunternehmen überhaupt zulassen.

Je nach Wohnumfeld kann bedeutend mehr anfallen, je nachdem ob der Müll richtig getrennt und Glas seperat recycelt und Papier extra gesammelt wird, oder eben nicht.

Dies spielt auch eine wichtige Rolle.

Wenn sich mehrere Mieter zusammen tun, kann bestimmt mit dem Vermieter eine Übereinkunft getroffen werden, die Tonnen gegen kleinere auszutauschen.

Diese müssen aber natürlich dann auch für die anfallende Menge Müll ausreichend sein, es gibt nichts schlimmeres wie ständig überquellende Müllbehälter, durch die dann evtl noch die Ratten angelockt werden.

Sonst zahlt man evtl. das gesparte Geld am Schluß wieder für Ungezieferbeseitigung drauf

Gruß
abakus
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Und wenn alles nicht mehr weiterhilft, dann:
42- the answer to life, the universe and everthing!
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