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Vermietetes Haus kaufen für Eigennutzung

Dies ist eine Diskussion zu Vermietetes Haus kaufen für Eigennutzung innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.11.2008, 10:23
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Vermietetes Haus kaufen für Eigennutzung

Hallo,
Familie X will ein Haus kaufen und ihr eigenes verkaufen.
Das Haus wo Familie X kaufen Will ist von Ehepaar XX seit 25 Jahren gemietet, Mieter XX sind schwer Krank und sagt: Ausziehen kann lange dauern.

Ist es zumutbar das Familie X erst in Miete zieht weil die Mieter XX nicht ausziehen wollen????

Was kann Familie X tun vor dem Notarvertrag tun????
Wie lange kann das Verfahren dauern und Kosten????

Geändert von stohren (03.11.2008 um 16:37 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 03.11.2008, 16:42
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AW: Vermietetes Haus kaufen für Eigennutzung

Wer weiß was???

Geändert von stohren (03.11.2008 um 18:47 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 03.11.2008, 19:38
V.I.P.
 
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AW: Vermietetes Haus kaufen für Eigennutzung

Niemand hier kann beantworten wie lange ein Verfahren dauern würde und was es kostet. Hier muss anwaltlicher Rat eingeholt werden. Dies kann ein Forum leider nicht ersetzen.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.11.2008, 19:49
V.I.P.
 
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AW: Vermietetes Haus kaufen für Eigennutzung

Zitat:
Zitat von stohren
Hallo,
Familie X will ein Haus kaufen und ihr eigenes verkaufen.
Das Haus wo Familie X kaufen Will ist von Ehepaar XX seit 25 Jahren gemietet, Mieter XX sind schwer Krank und sagt: Ausziehen kann lange dauern.

Ist es zumutbar das Familie X erst in Miete zieht weil die Mieter XX nicht ausziehen wollen????

Was kann Familie X tun vor dem Notarvertrag tun????
Wie lange kann das Verfahren dauern und Kosten????
Grundsätzlich muss Familie X den Mietvertrag übernehmen (Kauf bricht nicht Miete) und kann erst dann wegen Eigenbedarf kündigen, wenn diese als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde. Das kann dauern!

Ich würde von dem Kauf abraten.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.11.2008, 22:07
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AW: Vermietetes Haus kaufen für Eigennutzung

Was heißt dauern?
1Monat oder 1Jahr oder 2Jahre oder?
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  #6 (permalink)  
Alt 03.11.2008, 23:07
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AW: Vermietetes Haus kaufen für Eigennutzung

Zitat:
Zitat von stohren
Was heißt dauern?
1Monat oder 1Jahr oder 2Jahre oder?
Länger!

Als Ergänzung zum zutreffenden Beitrag von CruNCC.

Der Mieter kann einer ausgesprochenen Kündigung wegen Eigenbedarf dann gemäß §574 BGB berechtigt widersprechen und sich auf die Sozialklausel berufen.

Zitat:
Quelle: Deutscher Mieterbund

Gestützt auf die Sozialklausel, kann der Mieter auch einer an sich berechtigten Vermieterkündigung widersprechen, wenn die Kündigung für ihn eine Härte bedeuten würde. Die Sozialklausel ist keine Ausnahmeregelung im Gesetz, sie ist vielmehr das gleichwertige Gegenstück zur Kündigungsbefugnis des Vermieters.
...
Neben fehlendem Ersatzwohnraum kommen als Härtegründe noch in Betracht: Hohes Alter, Invalidität, Gebrechlichkeit, Schwangerschaft, Kinder, Schwierigkeiten bei Schul- oder Kindergartenwechsel, bevorstehendes Examen, geringes Einkommen, schwere Erkrankung oder lange Mietdauer. Häufig sind mehrere dieser Härtegründe gleichzeitig gegeben. Dies erhöht die Erfolgsaussichten eines Mieterwiderspruchs gegen die Kündigung. So kommen zum Beispiel hohes Alter, Krankheit, lange Wohndauer und Schwierigkeiten, eine Ersatzwohnung zu finden, häufig zusammen. Gerade für diese Mieter ist die Sozialklausel ein wichtiges Recht.
Da im angenommenen Fall mehrere Gründe für die Anwendung der Sozialklausel gegeben sind, sollte sich der potentielle Käufer gut überlegen , ob er gerade dieses Haus kaufen will, weil SELBST wird er es in absehbarer Zeit wohl kaum nutzen können.

Gruß
abakus
__________________
Nur eine Meinung.
Fettschrift verwende ich stets nur als Stilmittel
Und wenn alles nicht mehr weiterhilft, dann:
42- the answer to life, the universe and everthing!
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