Dies ist eine Diskussion zu Vermietet Wohnung bei Hauskauf – Eigenbedarf in der Zukunft innerhalb des Forums Mietrecht
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| AW: Vermietet Wohnung bei Hauskauf – Eigenbedarf in der Zukunft Zitat:
__________________ Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff) |
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| AW: Vermietet Wohnung bei Hauskauf – Eigenbedarf in der Zukunft kalkulierbar oder nicht, sie bleiben in einem fall des 573 trotzdem unnötig. |
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| AW: Vermietet Wohnung bei Hauskauf – Eigenbedarf in der Zukunft naja, problem bei eigenbedarf ist, dass er unter umständen angreifbar ist. wenn der mieter nach fehlern sucht, kann er die beim eigenbedarf unter umständen finden. schon die forumlierung könnte ein stolperstein werden. eine 2-familienhaus-küdnigung wäre eine "totsichere" sache. (wenn nicht das dachgeschoss dann bereits als separate wohnung genutzt wrid.) wenn ich die wahl hätte, würde ich immer nach § 573 kündigen, weil das (sofern nur 2 wohnungen im haus) eben nicht angreifbar ist. |
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| AW: Vermietet Wohnung bei Hauskauf – Eigenbedarf in der Zukunft der ist genauso viel oder wenig angreifbar wie der 573a. es ist zunächst mal (auch nur) eine norm, deren tatbestand vorliegen muss. Im Falle des 573 ist es ein berechtigtes Interesse, wenn man den Wohnraum für sich bzw seine Familie benötigt. Das ist auch weit zu fassen. Die gewollte Nutzung als Zweit- oder Ferienwohnung genügt schon. Oder wo siehst du hier eine besondere Angreifbarkeit? |
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| AW: Vermietet Wohnung bei Hauskauf – Eigenbedarf in der Zukunft Zitat:
für einen mieter ist ein wohnungsverlust unter umständen ne sehr schermzliche angelegenheit. und dass man sich als mieter dann ungerecht behandelt fühlt, ist auch verständlich. und aus som gefühl raus, willst du den anderen ins unrecht setzen. und beim eigenbedarf sind deiner fantasie da fast keine grenzen gesetzt: - wieso, der hat ja gar kein eigenbedarf, der hätte ja das dachgeschoss nehmen können. - wieso eigenbedarf, der hat da unten ja genug platz. - eigenbedarf? der is die ganze zeit mit seiner wohnung unten ausgekommen und jetzt auf einmal meint er, er hätte bedarf? stimmt ja gar nicht. ich hab hier schon vorstellungen gelesen, dass eigenbedarf nur dann gegeben wär, wenn ein familienmitglied bereits obdachlos wäre. ![]() ein beleidigt eigenbedarf-gekündigter klagt unter umständen völlig im glauben, er habe recht.... na super, dann hast du ne gerichtsverhandlung am hals. bei einem 173a kriegt der mieter solche fehl-einschätzungen schwerlich hin. was ein zwei-familienhaus ist, dürfte jedem klar sein und da kann man dann nix dran machen. |
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