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vermieterpfandrecht,pfaendung undpfaendbarer gegenstaende

Dies ist eine Diskussion zu vermieterpfandrecht,pfaendung undpfaendbarer gegenstaende innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 21:18
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vermieterpfandrecht,pfaendung undpfaendbarer gegenstaende

Hallo,icg habe eine Frage!
Darf der Vermieter ,wenn raeumungstitel vorhanden,eigenmächtig ohne gv das wohnungsschloss auswechseln?
In der Wohnung sind noch unpfaendbare Sachen wie Waschmaschine und bett.
Wie bekommt man das zurueck ueber Feiertage,da es benötigt wird?
Was kann man da tuen?
Danke f.d. antworten.LG
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  #2 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 22:07
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AW: vermieterpfandrecht,pfaendung undpfaendbarer gegenstaende

Das darf der Vermieter nicht.
Der Mieter hat die Wahl, das Schloss aufbrechen zu lassen (die Kosten trägt der Vermieter), oder sogar in einem Hotel zu übernachten (sollte eine angemessene Preiskategorie haben). Die Kosten dafür kann man von dem Vermieter zurückfordern. Allerdings muss das eventuell eingeklagt werden, wozu man einen hohen Vorschuss bei einem geringen Restrisiko bringen muss.
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