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Vermieteralptraum

Dies ist eine Diskussion zu Vermieteralptraum innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 07.02.2012, 20:12
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Vermieteralptraum

Guten Abend Gemeinde,

Mal angenommen der Mieter A bekommt von seinem Vermieter Ü mündlich aufgetragen die Heizenergie für seine Wohnräume zu senken. In diesem Gespräch wird dem Mieter A gedroht, bei nicht einhalten eine Auseinandersetzung mit 2 Schlägern zu haben, worauf ihn Mieter A sofort aus der Wohnung bittet. Am nächsten Tag, möchte Vermieter Ü in die Wohnung des Mieters A um die Temperaturregler der Heizkörper auszutauschen. Mieter A duldet dies nicht, weil Mieter A sich über das Recht des Vermieters Ü vorerst erkundigen möchte. Ein Tag darauf fällt bei Mieter A die komplette Wasserzufuhr aus. Als Mieter A nach der Ursache für dieses problem sucht, bemerkt er das bei den 2 anderen Mietern im Haus die Wasserzufuhr normal funktioniert, nur bei ihm in seiner Dachgeschoss Wohnung nicht. Ein Anruf bei Vermieter Ü ergab, Mieter A solle die Fenster geschlossen halten da um die Winterjahreszeit die Wasserrohre schnell einfrieren können und Mieter A solle sich 1 Tag gedulden, eventuell behebt sich das problem über Nacht.

Wie soll sich Mieter A in diesem fall Verhalten ? welche Rechte hat Mieter A gegenüber Vermieter Ü ?


Mfg

Geändert von Tazarix (07.02.2012 um 21:41 Uhr).
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Alt 07.02.2012, 22:34
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AW: Vermieteralptraum

Zitat:
Mal angenommen der Mieter A bekommt von seinem Vermieter Ü mündlich aufgetragen die Heizenergie für seine Wohnräume zu senken.
das kann der vermieter nicht "auftragen", bzw. hat er keine rechtliche bindung für den mieter. es geht den ü nichts an, wieviel a heizt, solange dadurch keine schäden am haus entstehen - was wohl bei zuviel heizen nicht der fall sein dürfte.

Zitat:
In diesem Gespräch wird dem Mieter A gedroht, bei nicht einhalten eine Auseinandersetzung mit 2 Schlägern zu haben
das ist nötigung und strafbar. a kann überlegen eine strafanzeige zu stellen.

Zitat:
Am nächsten Tag, möchte Vermieter Ü in die Wohnung des Mieters A um die Temperaturregler der Heizkörper auszutauschen.
gibt es einen grund dafür? funktionieren die eingebauten regler nicht? grundlos muss mieter a keine änderungen an seiner wohnung dulden. er hat ein recht auf die wohnung in dem zustand mit den reglern, wie sie war, als er gemietet hat. der vermieter hat sich außerdem rechtzeitig vorher anzumelden und den grund des besuchs zu nennen.

Zitat:
da um die Winterjahreszeit die Wasserrohre schnell einfrieren können
das muss der mieter nicht hinnehmen. er kann auf beseitigung des mangels bestehen. der vermieter sollte schriftlich und nachweisbar (einschreiben) darüber nocheinmal inkenntnis gesetzt werden.

sollte der vermieter nicht reagieren ist der mieter berechtigt in selbstvornahme den mangel beheben zu lassen und die rechnung dem vermieter zu präsentieren. (bei solchen sachen würde ich allerdings vorher eine anwältin befragen...)

Zitat:
und Mieter A solle sich 1 Tag gedulden, eventuell behebt sich das problem über Nacht.
nein-nein im gegenteil, bei der fiktiven wetterlage wird es über nacht sogar schilmmer - ich sitze jeden morgen eine halbe stunde mit gaskocher unter meinen leitungen (tendenz zunehmend).
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Alt 08.02.2012, 11:26
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AW: Vermieteralptraum

Zumindest hat der Mieter das Recht zu Mietminderung. Bei weiteren "Schikanen" sollte er sich anwaltlich vertreten lassen. Welche Wärmegrade eine Wohnung hergeben muss, ist hier schon reichlich oft behandelt worden. Auch hilft googlr.
__________________
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