Dies ist eine Diskussion zu Vermieter zahlt Kaution nicht und ignoriert Mahnungen. Gerichtliches Mahnverfahren? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Vermieter zahlt Kaution nicht und ignoriert Mahnungen. Gerichtliches Mahnverfahren? angenommen der Mieter M ist zum 31.10.2011 aus seiner Wohnung ausgezogen (Mietvertrag zu dem Tag fristgerecht gekündigt). Zum Auszug wurde ein Übergabeprotokoll angefertigt, in dem vermerkt ist, dass die Wohnung ohne Mängel übergeben wurde. Die Nebenkostenabrechnung sollte laut telefonischer Aussage des Vermieters V im November/Dezember stattfinden (damalige Aussage). Nach telefonischer Auskunft wollte Vermieter V die Kaution bereits im November überweisen. Mieter M hat bis dato (26.12.2011) keine Kaution zurückerhalten. Auf eine schriftliche Mahnung (per Einschreiben Einwurf) mit Fristsetzung, die bereits verstrichen ist, reagierte der Vermieter nicht. Nach Auffassung des Mieters M muss Vermieter V zumindest den Großteil der Kaution zurückzahlen, da die Wohnung laut Protokoll ohne Mängel ist. Der Vermieter V darf nach Auffassung von M eine Sicherheit zur Abdeckung möglicher Nebenkostennachzahlungen einbehalten (bis zu 6 Monate?), sofern die Nebenkostenabrechnung noch aussteht. Laut telefonischer Aussage ist die Abrechnung bereits geschehen (s.oben). Vermieter V hat schriftlich jedoch keine Stellungnahme dazu abgegeben. Mieter M überlegt nun, ein gerichtliches Mahnverfahren anzustoßen, da die Rückzahlung der Kaution seiner Meinung nach unstrittig ist. Kann Mieter M zu diesem Zeitpunkt ein Mahnverfahren anstoßen und kann er den gesamten Betrag einfordern, mangels schriftlicher Stellungnahme des Vermieters M zur Nebenkostenabrechnung? Für Eure Ansichten / Hinweise vielen Dank! jurisprudencia (ich habe das gleiche Thema fälschlicherweise auch unter "Aktuelle juristische Diskussionen und Themen" angelegt; dort kann es gelöscht werden) |
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| AW: Vermieter zahlt Kaution nicht und ignoriert Mahnungen. Gerichtliches Mahnverfahren? Du kannst falsche Beiträge selbst löschen - bei "Ändern" geht's weiter. Für Mahnvorgänge ist es in Deinem Beispiel noch zu früh. Der Vermieter hat eine mehrmonatige "Überlegensfrist", ob er nicht doch noch etwas geltend machen will. Es empfiehlt sich daher, 6 Monate zu warten, um den Vermieter wirksam in Verzug zu setzen. Voreilige Handlungen erzeugen unnötige Kosten für den Mieter. Eine anteilige Sicherheitsleistung für die Betriebskostenabrechnung ist davon unberührt, sie kann bis zur Abrechnung selbst zurückgehalten werden. Diese Abrechnung kann - wie während des Mietverhältnisses - bis ein Jahr nach dem Ende des regulären Abrechnungszeitraums erfolgen. |
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| AW: Vermieter zahlt Kaution nicht und ignoriert Mahnungen. Gerichtliches Mahnverfahren? Sind die 6 Monate nicht als absolute Obergrenze zu verstehen? Darf der Vermieter ohne Begründung die Kaution so lange einbehalten? Folgendes Zitat habe ich soeben gefunden (http://www.das-rechtsportal.de/recht...lung_kaution): "Hat der Vermieter Ihnen bei Auszug in einem Übergabeprotokoll bestätigt, dass die Räume ordnungsgemäß übergeben wurden? Dann muss er Ihnen einen Teil der Kaution gleich zurückzahlen. Nur einen Betrag in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlungen für die Nebenkosten kann er zurückbehalten." |
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| AW: Vermieter zahlt Kaution nicht und ignoriert Mahnungen. Gerichtliches Mahnverfahren? Zitat:
![]() die jungs wollen versicherungen verkaufen, da is es günstig, wenn man mal ordentlich auf die k*cke haut. ![]() es ist wie 772 schon schrub. also keine hektik. |
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| AW: Vermieter zahlt Kaution nicht und ignoriert Mahnungen. Gerichtliches Mahnverfahren? Es existiert (noch) keine einheitliche Rechtsprechung bezüglich der "Überlegungsfrist" des Vermieters. Die genannten 6 Monate sind eher ein ungeklärter Kompromiss. Die Überlegungsfrist kann auch ohne Bedenken bei 14 Tagen liegen. Auch hierzu gibt es bereits Urteile. Dieses Thema ist kein neues Thema! Es kommt auf den klaren Ablauf der Wohnungsübergabe an.Im Weiterem beziehe ich mich auf das mängelfreie Übergabeprotokoll. Gesichert ist, dass der Vermieter die Kaution auszuzahlen hat, wenn er kein "Sicherungsbedürfnis" mehr hat. Was schon richtig angesprochen wurde, ist die Zurückbehaltung der möglichen Nachzahlung einer Nebenkostenabrechnung. Die Summe sollte nach bekannter Rechtsprechung aber nicht das 3 bis 4-fache der monatlichen NK-Zahlungen übersteigen. |
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| Stichworte |
| kaution, mahnbescheid, mahnverfahren, mietkaution, Übergabeprotokoll |
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