Dies ist eine Diskussion zu Vermieter will Kaution nicht zurück zahlen! innerhalb des Forums Mietrecht
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| Vermieter will Kaution nicht zurück zahlen! Kurz meine Situation:Ich bin vor ca. einem Jahr während meines Studiums in eine 1 Zimmer Kellerwohnung gezogen und habe 150 Kaution bezahlt. Der Vermieter wollte mir mir unter keinen Umständen einen Vertrag, auf meine Frage,wie das ist wenn ich ausziehen will hat er nur gemeint,dass ich so 2 Wochen vorher Bescheid sagen soll und dann passt es. Nun ja, Mitte April bin ich zu ihm gegangen und habe gesagt,dass ich Anfang Juni ausziehen möchte,weil im Juni 3 Wochen Ferien sind und es sich für mich nicht lohnt die Miete nur für eine Woche zu zahlen.Dies wollte er aber nicht akzeptieren,weil er wahrscheinlich vermutete,dass er die Wohung in den Ferien nicht weiter vermieten kann. MIr war es egal und ich bin bei meiner Meinung geblieben.Ich bin dann schon Mitte Mai gegangen und habe die Miete trotzdem für den ganzen Monat bezahlt.Der Vermieter war beim Auszug nicht da,also habe ich ihm die Schlüssel und die Bitte mir die Kaution zu überweisen per Post geschickt. Jetzt kommt das Problem: Er behauptet,dass ich vorher nie mit ihm gesprochen hätte und einfach so ausgezogen bin.Dann hat er einfach auf Mitte Mai einen Monat drauf gerechnet und mir die Miete noch für die zusätzlichen 2 Wochen abgezogen,so bleiben von meiner Kaution 3,34 übrig. Was kann ich da jetzt machen,einfach zum ANwalt und es so schildern,ich habe immerhin eine Quittung,dass ich die Kaution bezahlt habe,er hat nichts schriftliches. Weiterhin denke ich,dass das nicht ganz legal ist was er da macht:Ich habe nämlich heute bei der Stadt angerufen und gefragt,wie die Mindestraumhöhe für Mietwohungen ist.Diese liegt bei uns ohne Ausnahmen-auch im Keller- bei 230cm.Meine Wohung war gerade 200cm hoch,also dürfte er sich gar nicht vermieten,deshalb wahrscheinlich auch kein Vertrag und irgendwelche Gewinnbgaben für den Mietpreis zahlt er dann auch nicht... Danke und Gruß Balazs |
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| AW: Vermieter will Kaution nicht zurück zahlen! Auch wenn dieser Beitrag so ueberhaupt nicht den Forumsregeln entspricht und somit auch nicht gezielt beantwortet werden darf, duerfte eine ganz allgemein gefasste Antwort wohl zulaessig sein. Auch die muendliche Zusage des Vermieters vor Einzug, er werde eine muendliche Kuendigung ohne Einhaltung der Kuendigungsfrist akzeptieren, wenn nur 2 Wochen vorher Bescheid gesagt wird, ist eine wirksame Vereinbarung. Sie muss nur im Bestreitensfall bewiesen werden. Kann diese Absprache nicht bewiesen werden, dann greift auch hier die gesetzliche Kuendigungsfrist. Das heisst, die Kuendigung muss spaetestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein, um zum Monatsletzten des uebernaechsten Monats wirksam zu werden. Die Kuendigung muss schriftlich erfolgen (auch wenn kein schriftlicher Mietvertrag besteht). Eine Mitte April beim Vermieter eingegangene Kuendigung wird somit zum 31. Juli wirksam. Bis dahin sind dann auch Miete und Nebenkosten zu bezahlen. Wurde nicht schriftlich gekuendigt, dann ist aber ueberhaupt keine Kuendigung erfolgt. Heute koennte man zum 30. September kuendigen. Entlaesst einen der Vermieter auch ohne schriftliche Kuendigung aus dem Mietverhaeltnis, dann begibt er sich auf ganz duennes Eis. Der Mieter koennte sich anschliessend auf den Standpunkt stellen, der Mietvertrag sei ueberhaupt nicht gekuendigt und wieder einziehen. Spielt der Vermieter aber dennoch mit und laesst sich auf eine muendliche Kuendigung ein, dann kann er natuerlich auf Einhaltung der Kuendigungsfrist bestehen. Zwar muss er sich dann auch an die vor dem Einzug abgegebene Erklaerung halten, doch wenn diese nicht beweisbar ist und nun vom Vermieter bestritten wird, kommt man damit kein Stueck weiter. Dann wird man wohl von der gesetzlichen Kuendigungsfrist ausgehen muessen. Das heisst, bei einer Mitte April ausgesprochenen Kuendigung stehen ihm Miete und Betriebskosten bis einschliesslich Juli zu. Nimmt man nun den Auszugstermin Mitte Mai als Tag der Kuendigung, dann waere auch noch fuer August zu zahlen. Ist der Vermieter hingegen damit zufrieden, dass man nur bis einschliesslich Juni bezahlt, dann hat man ganz schoen Glueck gehabt. Die Deckenhoehe hat bei einer ordentlichen Kuendigung keinen Einfluss auf die Kuendigungsfrist. Man koennte zwar darueber nachdenken, ob hier vielleicht ein Grund fuer eine ausserordentliche Kuendigung vorliegt (wohl eher nicht), aber das bringt auch nichts, weil eine solche ja nicht erfolgt ist und auch nicht rueckwirkend erfolgen kann. Gruss CAM |
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| AW: Vermieter will Kaution nicht zurück zahlen! Meine Freundin war dabei,als er das mit den 2 Wochen gesagt hat. Das mit der Raumhöhe habe ich nicht im Bezug auf die Kündigung geschrieben, will es eigentlich nur als " druckmittel" gegen ihn verwenden, weil es ja schlicht und ergreifend Steuerhinterziehung ist was er macht,weil wie schon geschrieben,er die Wohung wegen der Höhe gar nicht vermieten dürfte,also kann sie gar nicht legal angemeldet sein und somit wird der VM sicher auch die Mieteinnahmen an der Besteuerung vorbeiführen! Gruß Balazs |
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| AW: Vermieter will Kaution nicht zurück zahlen! Lies noch einmal den ersten Satz meiner Antwort (es reicht der erste Teil des Satzes bis zum Wort "entspricht"). Weitere Hinweise stecken in dem Text, der ueber dem Eingabefeld fuer Antwortbeitraege steht. Gruss CAM |
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