Dies ist eine Diskussion zu Vermieter verweigert Reparatur innerhalb des Forums Mietrecht
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| Vermieter verweigert Reparatur mal angenommen, ein Vermieter (V) würde eine Reparatur-Bitte (schriftlich) eines Mieters (M) an einem Küchenabflussrohr, sowie die Anforderung eines neuen Wasserhahns ignorieren und auf telefonische Nachfrage verweigern, aufgrund der Kleinreperatur-Klausel im Mietvertrag, die, nehmen wir mal an, bis zu 80,- veranschlagt wäre. In diesem fiktivem Fall wäre direkt unter dem Waschbecken das Rohr offen, die Mittelschraube des Abflusses hält dies nicht mehr korrekt. Wasser läuft aus. Auch ist der Wasserhahn durch extreme Verkalkung schon so raus zu nehmen, das ein Halt noch ein Wunder ist, seitlich ebenso Wasser raus laufen würde. Man könnte so also nicht mehr abwaschen. Man will meinen, Sache des Vermieters, da es um bauliche Zugänge geht, auch in diesem Fall so vom M übernommen worden. Könnte M bei Weigerung der Reparatur so vorgehen, das M eine Firma beauftragt, die diese Schäden behebt, und diese Kosten dann von der Mietzahlung abziehen? Natürlich mit nachweiß der Kosten für den VM. Oder müsste man noch mal Ermahnen? |
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| AW: Vermieter verweigert Reparatur Grundsätzlich ist der Vermieter nach § 535 BGB für die Instandsetzung/Instandhaltung verantwortlich. Eine Kleinreparaturklausel ist eine zulässige Abwälzung von ganz bestimmten Reparaturen auf den Mieter. (Alles was dem direkten Zugriff des Mieters unterliegt usw.)Eine Höchstgrenze pro Reparatur und eine Jahreshöchstgrenze sind in der Klausel festzuhalten. Grundsätzlich darf der Mieter keinerlei Reparatur/Instandsetzungsaufträge erteilen. Das ist allein Vermieter Angelegenheit. Hier gibt es eine Ausnahme: Wenn eine erforderliche Reparatur nach Meldung an den Vermieter nicht durchgeführt wird, dann ist der Mieter, nach Hinweis auf die Verrechnung und Fristsetzung an den Vermieter berechtigt, die Instandsetzung in Auftrag zu geben und über die Miete zu verrechnen. Siehe dazu § 536a BGB. |
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| AW: Vermieter verweigert Reparatur Für die Instandhaltung der Mietsache ist der Vermieter zuständig. Auch Kleinreparaturen muss er vornehmen (lassen) und kann diese anschließend gemäß der entsprechenden Klauseln dem Mieter zur Bezahlung vorlegen. Der Mieter könnte den Vermieter nochmals schriftlich, mit Fristsetzung, zur Reparatur auffordern und ankündigen, die Miete zurückzuhalten und bei Weigerung in Ersatzvornahme zu handeln. Es könnte sich lohnen, den Schaden fotografisch zu dokumentieren. Nach erfolgloser Frist kann er dann den Handwerker selbst bestellen. Bevor die Reparatur durchgeführt wurde, kann der Mieter die Miete teilweise zurückhalten, weil der Vermieter die vertragsgemäße Leistung nicht erbringt. Repariert der Vermieter, muss der Betrag nachgezahlt werden, repariert der Mieter, kann er die Kosten ggf. mit dem zurückgehaltenen Betrag verrechnen. Bei alledem wäre auch zu prüfen, ob eine Kleinreparatur-Klausel vorhanden und gültig wäre. |
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| AW: Vermieter verweigert Reparatur Soweit schon mal danke für eure interessanten Ausführungen. ![]() Zitat:
-hier bitte einmal drauf klicken- In Anberacht der Beauftragung einer Firma, dürfte man doch scnnell die EUR 80,- überschreiten, wen man Materialkosten und den Einsatz des Handwerkers bedenkt. Muss in so einem Fall der Mieter dann nur alles unterhalb des Betrages zahlen oder gar nichts mehr? Wie schaut es eigentlich mit normaler Abnutzung der Mietsache aus? Z.b. dieses: http://www.juraforum.de/wiki/abnutzu...essen-gebrauch Könnte dies auch hier greifen? Und haben nicht bei Bauseitigen Anschlussmöglichkeiten an der Spüle, dann Vermeiter die Kosten zu tragen? Denn ich meine sogar ein Wasserhahn, den man ja in fast allen Mietwohngen mit übernimmt, wäre Sache des Vermeiters da es um den Zugang zum Wasser geht. Noch ein paar Einschätzungen zu diesen Dingen würde mich freuen. |
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| AW: Vermieter verweigert Reparatur Zitat:
Aber die hier eingestellte Kleinreparaturklausel ist unwirksam, da sie die rechtlichen Erfordernisse nicht korrekt wieder gibt: - es fehlt der Hinweis, dass es sich nur um die Teile des Mietobjektes handelt, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. |
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| AW: Vermieter verweigert Reparatur Zitat:
80 Euro sind bei einer Beauftragung einer Firma nicht so schnell erreicht, wie man denkt. Nichts desto trotz muss der VM die Handwerker beauftragen. Gruß |
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| AW: Vermieter verweigert Reparatur Zitat:
Aber bei einem Defekt eines Abfluss-Rohrs? Ich meine, man zahlt Miete für ein Mietobjekt und dafür muss doch alles in der Benutzung korrekt gewährleistet und mit der Miete abgegolten sein. Dann fasse ich mal bis hierhin zusammen: VM muss also in jedem Fall einen Firma beauftragen und der Mieter die Rechnung wohl im Zweifel bis zu EUR 80,- zahlen oder von einem Anwalt prüfen lassen, soweit es sich wegen solcher Summen lohnt. Im Falle eines Hartz IV Empfängers (Mieter) wäre dann sicher noch interessant, ob die Agentur diese Kosten für den Mieter als Leistungsempfänger übernehmen würden, da ja Sonderkosten. |
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| AW: Vermieter verweigert Reparatur Ein Abflussrohr würde ich auch als außerhalb "des Einflussbereiches des Mieters" ansehen - vorbehaltlich anderer Erkenntnisse. Zitat:
2) Der Mieter ist nur bei einem Rechnungsbetrag bis 80 € in der Pflicht, eine Rechnung von 80,01 € zahlt der Vermieter ganz! |
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| AW: Vermieter verweigert Reparatur Zitat:
![]() LG cityman |
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| AW: Vermieter verweigert Reparatur Nein, es steht dort kein Wort darüber, dass es sich zusätzlich um Dinge handeln muss, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung. |
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