Dies ist eine Diskussion zu Vermieter verweigert die Wohnungüberlassung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Aufwendungen: -Urlaubsplanung daraufhin ausgerichtet -Verschiedene Sachen wie Telefon Kücheneinrichtung Adressenänderung storniert, alles Mehraufwendungen. -Vermutlich muss Makler eingeschaltet werden, da keine Zeit mehr für selbständige Suche nach einer geeigneten Wohnung bis Ende März möglich ist. Kosten Makler? -Vermutlich wird die andere Wohnung teuerer. Welche Mehrkosten ansetzbar? -Anzeige Abendblatt, Kosten 56 Welche Ansprüche werden von Gerichten dem enttäuschten vorvertraglichen Partner in der Praxis zugesprochen. Wie sollten gegebenenfalls Ansprüche kostengünstig durchgesetzt werden. Danke im Voraus. |
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| AW: Vermieter verweigert die Wohnungüberlassung Wenn ich das richtig verstanden habe, dann war dies ja eigentlich eine Wohnungsbesichtigung, die dann anschließend in einem Mietvertrag enden sollte. M.E. könnte hier kein Auslagenersatz verlangt werden. Weil ja von vornherein nicht feststand, dass die Wohnung gemietet wird. |
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| AW: Vermieter verweigert die Wohnungüberlassung Zitat:
Ohne das unverbindliche Angebot seines bisherigen Vermieters hätte er sowieso auf anderem Wege eine neue Wohnung suchen müssen. Wie kommt M also darauf diese Kosten dem VM auferlegen zu wollen? |
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| AW: Vermieter verweigert die Wohnungüberlassung Habe den Sachverhalt hier sehr gekürzt dargestellt. Hier der etwas konkretere Sachverhalt: - Mündliche Zusage des Vermieters, dass A und B die Wohnung am 17.11.2008 bekommen. Aber erst Anfang / Mitte Dezember bezugsfertig. - Übergabe der Wohnung sollte am 15.12.2008 stattfinden. - Als A und B die Wohnung am 15.12.2008 betraten, war noch ein Handwerker zugange. 1. Türzargen wurden noch lackiert. 2. Spüle in der Küche nicht fertig installiert. 3. Arbeitsfläche mit Unterschränken noch nicht fertig installiert. 4. Heizkörper noch völlig von Baumaßnahmen verschmutzt. 5. Ein Zimmer noch mit Werkzeugen, Baustoffen zugestellt. 6. Fugen teilweise noch nicht fertig verfugt. 7. Duschstange noch nicht angebracht. 8. Kühlschrank noch nicht ausgepackt. 9. Drehstromzähler noch nicht eingebaut und damit funktionierte der Herd und das Kochfeld noch nicht. - Zu den betroffenen Punkten haben A und B gefragt, ob und wann diese umgesetzt werden. - Vorwurf des Vermieters: A und B kritisieren nur die Wohnung. Vermieter hätte heute keine Lust mehr eine Übergabe zu machen. Vermieter wird sehr laut. A und B versuchen zu beruhigen und ihm zu erklären, dass die Wohnung dennoch an diesem Tag übergeben werden kann. Vermieter geht wütend aus der Wohnung zu seinem Auto. Vermieter kommt wütend zurück und sagt, dass A und B als Mieter das Recht haben, eine voll intakte Wohnung zu übernehmen und er die Wohnung erst dann übergeben wird, wenn dies der Fall ist und wenn das auch erst im Februar ist. Die Wohnung wird nicht vorher übergeben, bevor sie nicht 1a fertig ist. Es kommt auch zu persönlichen Beleidigungen seitens des Vermieters. (Ich kenne so ein Verhalten wie Ihres. Das ist typisch für Leute aus den neuen Bundesländern. Ich habe da genügend Projekte. Ich kenne die Leute ganz genau. Ich weiß genau wie das am Ende ausgeht. Da habe ich keine Lust drauf.) Vermieter wirft A und B aus der Wohnung raus. Für ihn ist das Gespräch beendet. A und B gehen zurück in die alte Wohnung. - Einige Minuten später klingelt der Vermieter und erklärt A und B, er hätte sich die Sache überlegt und wird die Wohnung nicht mehr an A und B vermieten. Er verlässt die Wohnung. A und B laufen ihm hinterher bis zur neuen Wohnung und versuchen ihn zu beruhigen und umzustimmen. Dies gelingt nicht. A und B gehen zurück in die alte Wohnung. A geht kurz darauf nochmals zum Vermieter, um mit ihm zu reden. Er ist immer noch völlig aufgebracht und lässt nicht mit sich reden. - Danach geht B nochmals zum Vermieter, um mit ihm zu reden und zu bitten nochmals über seine Entscheidung nachzudenken. Kein Einlenken vom Vermieter. - 18.12.2008 gegen Mittag: Fax an Vermieter, mit der Bitte um ein Gespräch und die offensichtlich vorliegenden Unstimmigkeiten zu beseitigen. - 18.12.2008 gegen 16:45: Briefkasten geleert. Brief vom Vermieter dabei. Eingeworfen um 11:20 (steht auf dem Brief handschriftlich). Vermieter bittet A und B alle ausgehändigten Unterlagen (Mietverträge, Übergabeprotokolle und Kopien) unverzüglich an ihn zurückzusenden. |
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| AW: Vermieter verweigert die Wohnungüberlassung Habe dazu nur eine Entscheidung gefunden: AG Hamburg St.-Georg, Urteil vom 22.12.2005, Aktenzeichen 914 C 445/05. Verweigert der Vermieter überraschend die Wohnungsüberlassung, weil der Miteigentümer der Wohnung den Mietvertrag nicht genehmigt, kann der Schadensersatzanspruch des Mieters die Mietdifferenz und Mehrkosten für die Ersatzwohnung und den Ersatz der ursprünglich geleisteten Maklerprovision einbeziehen, nicht jedoch den persönlichen Arbeitseinsatz des Mieters für den vergeblichen Umzug in das Haus des Vermieters. AG Hamburg St.-Georg, Urteil vom 22.12.2005, Aktenzeichen 914 C 445/05. Vermieter und Mieter schlossen einen Mietvertrag, kurz vor Übergabe wies der Vermieter darauf hin, dass er nicht alleiniger Eigentümer ist und seine Ehefrau den geschlossenen Vertrag nicht genehmige. Es kam daraufhin nicht zu einer Übergabe der Räumlichkeiten, die Mieter suchten ein anderes Objekt und verlangten Schadensersatz. Grundsätzlich steht den Mietern bei dieser Konstellation ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung gemäß § 280 Absatz 1 BGB zu. Den wesentlichen Schaden sah das Amtsgericht als unstreitig an, Eigenleistungen ließ das Gericht jedoch als Schadensersatz nicht gelten. Die Arbeitskraft ist grundsätzlich als solche kein vermögenswertes Gut und ihr Einsatz kann nur dann einen ersatzfähigen Vermögenschaden darstellen, wenn der Arbeitsleistung ein eigener "Marktwert" beizumessen ist. Erforderlich wäre insofern ein konkreter Verdienst bzw. Gewinnentgang, wozu vom Mieter konkret vorgetragen werden müsste. Fall passt nicht ganz, aber die mündliche Zusage in meinem Fall begründet doch wenigstens ein vorvertragliches SV, die eine Schadensersatzpflicht begründet. Fraglich bleibt, welche Aufwendungen darunter fallen? Schon wenn der Vermieter den A dahingened drängt, er solle den laufenden Mietvertrag der kleinen Wohnung kündigen, bekräftigt die Annahme, dass er ebenfalls den Mietvertrag über die größere Wohnung möchte. Klar kann jeder jederzeit von einer Vertragsunterzeichnung Abstand nehmen, jedoch war für Ihn offensichtlich, dass A und B darauf vertraueten, dass er seine mündliche Zusage aufrecht erhält. Da er auch die kleiner Wohnung an A vermietet, könnte man wenigstens fordern, dass er der Rücknahme der Kündigung des A zustimmen müßte, so dass A nicht am 1.4. aus der wohnung muss, falls er bis dahin nichts gefunden hat. Finde den Fall schon recht knifflig. |
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| AW: Vermieter verweigert die Wohnungüberlassung Man könnte glatt das Gefühl kriegen, dass hier ein geschickter Vermieter versucht, ein Ehepaar loszuwerden: erst den alten MV kündigen lassen und dann den neuen zurückziehen...
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Vermieter verweigert die Wohnungüberlassung Zitat:
Vielleicht kann er für mehr Geld vermieten und verschweigt es A und B. Das Verhalten des Vermieters ist sehr rätselhaft. Dagegen spricht halt, dass er seinerseits bis zum Übergabetag selbst alles unternommen hat, an A und B zu vermieten. Wäre dankbar, wenn hier jemand noch eine Meinung hat. Meiner Ansicht bestehen Ansprüche aus vorvertr. SV, Fraglich bleibt, was gefordert werden kann. Eine vergleichbare Wohnung ist bis jetzt laut Aussage von A und B nicht zu finden gewesen und wird vermutlich über einen Makler etwas teuerer werden. |
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