Dies ist eine Diskussion zu Vermieter verschweigt Schimmelbefall bei Neuvermietung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Vermieter verschweigt Schimmelbefall bei Neuvermietung folgendes Fallbeispiel: Für die Nutzung einer neuen Mietwohnung wird ein Mietvertrag unterzeichnet. Der Mietbeginn würde zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, z.B. in 3 Monaten. Der Mietbeginhätte demnach noch nicht begonnen. Zwischenzeitlich wird durch die Vormieter bekannt, dass ein großflächiges Schimmelproblem in der Wohnung besteht. Der Vermieter wurde über den Schimmelbefall durch die Vormieter in Kenntnis gesetzt, verschweigt dies jedoch gegenüber seinen neuen Mietern. Frage: 1.) Besteht eine Mitteilungspflicht durch den Vermieter gegenüber seinen neuen Mietern? 2.) Unter welchen Umständen könnte der Vertrag im Vorfeld gekündigt werden? 3.) Wie würde sich eine Kündigung auf eine bereits bezahlte Provision gegenüber einem Makler auswirken? Würde ein Anspruch auf Rückerstattung bestehen? |
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| AW: Vermieter verschweigt Schimmelbefall bei Neuvermietung Für eine effektive Beantwortung der Fragen zu 2.) und 3.) sollte ausgeführt werden, wie umfangreich das Schimmelproblem in der Wohnung ist. |
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| AW: Vermieter verschweigt Schimmelbefall bei Neuvermietung Die Rede ist von einer Zweiraumwohnung. Im Schlafraum ist die ganze Wand mit Schimmel befallen (bis auf halbe Wandhöhe)! |
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| AW: Vermieter verschweigt Schimmelbefall bei Neuvermietung Wurde das denn bei der Besichtigung nicht festgestellt? |
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| AW: Vermieter verschweigt Schimmelbefall bei Neuvermietung Leider nicht, da genau vor dieser Wand ein Schrank und ein Bett gestellt wurde. Ich konnte ja nicht ahnen, dass hinter der Einrichtung der Schimmelbefall vorhanden ist. Welche Möglichkeiten hätte man in einem solchen Fall? |
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| AW: Vermieter verschweigt Schimmelbefall bei Neuvermietung Zunächst einmal den Vermieter zur Beseitigung auffordern, solange der Schimmel besteht, ist eine Minderung möglich. Wie lange diese aufrecht erhalten werden kann, hängt dann davon ab, was die Ursache des Schimmels ist (Bausubstanz, Nutzungsverhalten des Vormieters). Eine "Auflösung des Vertrages" wäre nur möglich, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Allerdings kann man sofort kündigen, ob die Miete als Schaden iSd. § 536a BGB geltend gemacht werden kann, kann ich auf die Schnelle nicht sagen. |
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| AW: Vermieter verschweigt Schimmelbefall bei Neuvermietung Die Mietzeit hat im Beispiel ja noch nicht begonnen. Wäre es nicht möglich, die Wohnung(sschlüssel) nicht anzunehmen, nicht in die Wohnung einzuziehen und vom Vermieter Schadensersatz zu fordern? |
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| AW: Vermieter verschweigt Schimmelbefall bei Neuvermietung Denkbar ist vieles. Welcher Schadenersatz soll denn genau gefordert werden? Maßgeblich wird hierbei sein, ob dem Mieter die Annahme der Wohnung unter Aufforderung (ggf. schon vorher) der Mangelbeseititgung insg. nicht zumutbar ist. Und so, wie nicht jede Schimmelbildung ein Sonderkündigungsrecht begründet, wird umgekehrt nicht immer ein Annahmeverweigerungsrecht draus. |
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| AW: Vermieter verschweigt Schimmelbefall bei Neuvermietung Ich denke an Schadensersatz für Ersatzwohnraum und sonstige Aufwendungen - neue Wohnungssuche, Umzugskosten etc. Eine halbe Schlafzimmerwand voller Schimmel würde ich schon für eine deutliche Abweichung von §535 BGB halten. Ein Auto mit einem unerwarteten Blechschaden würde niemand annehmen, warum eine unfertige Wohnung? |
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| AW: Vermieter verschweigt Schimmelbefall bei Neuvermietung Aus meiner Sicht wäre im Beispiel ein außerordentliches Kündigungsrecht gerechtfertigt, da dem Vermieter zum Zeitpunkt der Neuvermietung der Schimmel bekannt war. Bei einem bekannten Schimmelfall ist der Vermieter doch zumindest gegenüber den neuen Mietern in der Mitteilungspflicht (z.B. Angaben im Vertrag?). Verschweigt er dieses, sprechen wir hier im Beispiel von arglistiger Täuschung. Gemäß dem Beispiel wäre die arglistige Täuschung auch nachweisbar, da das Problem bereits beim Vormieter war und dieser den Vermieter bereits darauf hingewiesen hat. Wie würde es sich bei einer außerordeltichen Kündigung verhalten, wenn die Provision bereits an einen Makler geleistet wurde? Ist es möglich die Provision direkt beim Makler zurück zufordern aufgrund des genannten Falls bzw. der außerordentlichen Kündigung bevor der Einzugstermin stattfand? Oder müsste die Provision im Rahmen einer Schadenersatzforderung gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden? Der Makler hat ja grundsätzlich seine Leistung erbracht. Zumindest wäre im nicht nachweisbar, dass der Schimmelbefall auch ihm bekannt war. |
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