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Vermieter verschafft Makler Aufträge

Dies ist eine Diskussion zu Vermieter verschafft Makler Aufträge innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 24.02.2009, 19:09
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Vermieter verschafft Makler Aufträge

Folgende Konstellation: Mieter hat Wohnung zum 30.04. gekündigt und zieht bereits zum 28.02. aus. Vertragsgemäss sind noch zwei Monatsmieten zu zahlen. Mit der Neumietersuche hat der Vermieter einen Makler beauftragt, der im gleichen Haus wohnt, in der sich die Wohnung befindet. Der Makler geht die Neumietersuche nur schleppend an und zeigt kein grosses Interesse an einer schnellen Neuvermietung. (Die dem Mieter die Kosten für maximal zwei Monatsmieten ersparen würde).

Die Vermieterin hat grundsätzlich nichts gegen Nachmietervorschläge des Mieters, möchte jedoch bei einer Vertragsunterzeichnung den Makler mit im Boot haben. Der Makler wiederum wird alle Vorschläge des Mieters abweisen, weil er dann keine Provision erhält.

Mit anderen Worten: Die Wohnung könnte u.U. sehr schnell vermietet werden, wenn kein Makler beteiligt wäre. Ist der Mieter in Anbetracht der "gestatteten" Nachmietersuche bei dieser Konstellation unzulässig benachteiligt?

Ich bedanke mich für Ihre Hilfe!

Flocker
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  #2 (permalink)  
Alt 24.02.2009, 19:26
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AW: Vermieter verschafft Makler Aufträge

Die Angelegenheit ist für mich nicht schlüssig.

Wenn der Vermieter einer Nachmietergestellung durch den Mieter zugestimmt hat, spielt es doch keine Rolle für den Mieter ob da ein Makler mitmischt.

Auch die Darstellung, dass der Makler alles schleppend angeht, ist mir nicht verständlich, da es doch in jedem Fall um die Provision des Maklers, also sein Einkommen, geht. Warum sollte er denn den Vermietvorgang verzögern?

In keinem Fall hat doch der Mieter mit der Provision an den Makler zu tun. Er ist doch nicht der Auftraggeber.

Zitat:
Der Makler wiederum wird alle Vorschläge des Mieters abweisen, weil er dann keine Provision erhält
Wenn der Mieter dem Makler das nachweisen kann, war es die letzte Aktion des Maklers als Makler!
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  #3 (permalink)  
Alt 24.02.2009, 19:49
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AW: Vermieter verschafft Makler Aufträge

Danke für die Nachricht!

Zitat:
Zitat von Senior
Wenn der Vermieter einer Nachmietergestellung durch den Mieter zugestimmt hat, spielt es doch keine Rolle für den Mieter ob da ein Makler mitmischt.
Doch, weil der Mieter keinen Nachmieter findet, der bereit ist, die Maklerprovision zu zahlen.

Zitat:
Zitat von Senior
Auch die Darstellung, dass der Makler alles schleppend angeht, ist mir nicht verständlich, da es doch in jedem Fall um die Provision des Maklers, also sein Einkommen, geht. Warum sollte er denn den Vermietvorgang verzögern?
Wenn er auf Nachmietervorschläge des Mieters eingeht, hat er kein Einkommen. Er verzögert den Vermietvorgang, weil er die Wohnung zum 01.05. mit Sicherheit vermietet hat. Spätestens dann hat er sein Einkommen.


Zitat:
Zitat von Senior
In keinem Fall hat doch der Mieter mit der Provision an den Makler zu tun. Er ist doch nicht der Auftraggeber.
Auftraggeber ist der Vermieter. Zahlen soll der Nachmieter. Aus diesem Grund findet der Mieter zeitnah keinen Nachmieter.


Zitat:
Zitat von Senior
Wenn der Mieter dem Makler das nachweisen kann, war es die letzte Aktion des Maklers als Makler!
Das verstehe ich nicht. Könnten Sie das näher ausführen? Vielen Dank!

Flocker
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  #4 (permalink)  
Alt 24.02.2009, 20:00
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AW: Vermieter verschafft Makler Aufträge

Wenn der Mieter dem Makler nachweisen könnte, dass er Nachmieter die der Mieter Vorschlägt, im Einverständnis mit dem Vermieter ablehnt, dann könnt er Schwierigkeiten bekommen.
Aber das ist nicht mehr relevant.

Der Vermieter hat also einem Makler den Auftrag erteilt einen Nachmieter zu finden. Somit ist doch die Nachmietergestellung durch den Mieter allein nicht mehr möglich. Das ergibt sich aus der Vertragsbindung zwischen Vermieter und Makler.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.02.2009, 20:24
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AW: Vermieter verschafft Makler Aufträge

Zitat:
Zitat von Senior
Der Vermieter hat also einem Makler den Auftrag erteilt einen Nachmieter zu finden. Somit ist doch die Nachmietergestellung durch den Mieter allein nicht mehr möglich. Das ergibt sich aus der Vertragsbindung zwischen Vermieter und Makler.
Ob ein Auftrag als solcher vorliegt, ist eventuell zu bezweifeln. Der Vermieter ist betagt und will sich mit "dem Papierkram" nicht mehr abgeben. Zur Erinnerung: Der Makler wohnt im gleichen Haus, in der sich die Wohnung befindet. Es ist praktisch so, dass an dem Makler niemand "vorbeikommt", der eine Wohnung mieten möchte. Es ist sozusagen Tradition in dem Objekt. Selbst bei einem Wohnungswechsel innerhalb des Hauses besteht der Makler auf einer erneuten Provisionszahlung.

Der Vermieter hat nun aber dem Mieter gestattet, selbst Nachmieter zu präsentieren. Der Mieter wiederum hat eine Reihe von Mietinteressenten. Die Interessenten werden aber vom Vermieter postwendend an den Makler verwiesen.
Spätestens jetzt springen die Nachmieter ab. Sollten sie dennoch bereit sein, diese Hürde zu nehmen, besteht die Maklertätigkeit in der Folge aus: Formmietvertrag besorgen und ausfüllen, Vermieter und Nachmieter zur Unterschrift vorlegen.

Ist es nicht so, dass hier der Mieter im Interesse einer schnellen Nachmietersuche zugunsten des Maklers benachteiligt wird?
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  #6 (permalink)  
Alt 25.02.2009, 11:05
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AW: Vermieter verschafft Makler Aufträge

Gibt es im Mietvertrag etwas über

- Nachmietergestellung

und/oder

- Untervermietung

Man kann nämlich eventuel den Vermieter "zwingen" einen Nachmieter zu akzeptieren wenn z.B. eine solche Klausel
Zitat:
"Der Mieter ist berechtigt/ermächtigt, das Mietverhältnis auf einen Nachfolger zu übertragen."
Vertragsbestandteil wäre.

Ebenso könnte man mit einer gängigen Klausel zur Untervermietung die doppelte Mietzahlung verhindern.
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  #7 (permalink)  
Alt 25.02.2009, 15:14
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AW: Vermieter verschafft Makler Aufträge

Wenn ich richtig verstehe, hat der Vermieter dem makler einen Alleinvermietungsauftrag erteilt an den er sich (was selten genug ist) hält! D.h. eine Vermietung kann nur über diesen erfolgen! Andererseits ist kein Vermieter verpflichtet, irgendeinen Nachmieter zu akzeptieren! Was anderes könnte "konstruiert" werden, wenn der Vermieter dem Mieter schriftlich eine Nachmietergestellung zusagen würde. Dann könnte er nicht mehr ohne triftigen Grund einen solventen ablehnen!
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  #8 (permalink)  
Alt 25.02.2009, 22:15
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AW: Vermieter verschafft Makler Aufträge

Zitat:
Zitat von schielu
Wenn ich richtig verstehe, hat der Vermieter dem makler einen Alleinvermietungsauftrag erteilt an den er sich (was selten genug ist) hält!
Das scheint es formal zu treffen. Es darf jedoch bezweifelt werden, ob ein Alleinvermietungsauftrag schriftlich fixiert ist. Es ist ein in Jahren eingespieltes Geben und Nehmen: Makler verdient Provision pro Mietvertrag und macht für Vermieter dafür die Mieterbuchführung. Vermieter hat mit Papierkram nichts am Hut und lässt Makler dafür an jedem Mietvertrag teilhaben.

Zurück zum konkreten Fall: Mieter hat noch 2 Monatsmieten zu bezahlen. Vermieterin ist damit einverstanden, dass Mieter Nachmieter sucht. Es sind "passende" Nachmieter vorhanden. Vermieterin erklärt, dass sie Nachmieter gerne akzeptiert, aber Maklerin "nicht übergehen" möchte. Nachmieter springen daraufhin - wegen Maklergebühr - ab.

Hat der Vermieter, durch mündliches Gestatten der Nachmietersuche durch den Mieter, nicht einen angenommenen oder tatsächlichen Alleinvermietungsauftrag negiert?
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  #9 (permalink)  
Alt 26.02.2009, 10:39
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AW: Vermieter verschafft Makler Aufträge

Zitat:
Zitat von Flocker
Das scheint es formal zu treffen. Es darf jedoch bezweifelt werden, ob ein Alleinvermietungsauftrag schriftlich fixiert ist. Es ist ein in Jahren eingespieltes Geben und Nehmen: Makler verdient Provision pro Mietvertrag und macht für Vermieter dafür die Mieterbuchführung. Vermieter hat mit Papierkram nichts am Hut und lässt Makler dafür an jedem Mietvertrag teilhaben.
Wie diese Vereinbarung zwischen den Beiden getroffen ist, geht den Mieter gar nichts an!
Zitat:
Hat der Vermieter, durch mündliches Gestatten der Nachmietersuche durch den Mieter, nicht einen angenommenen oder tatsächlichen Alleinvermietungsauftrag negiert?
Nein, hat er nicht! Er hat den Mieter doch darauf aufmerksam gemacht! Allerdings würde ich einen anderen Fall konstruieren wollen! Da der Makler auch die "Buchhaltung" also die Verwaltung des Hauses innehat, darf er gar keine Maklerprovision verlangen! Sie § 2 (2) des Wohnungsvermittlungsgesetzes! Ein Mieter könnte mieten und die Provisionszahlung deshalb ablehnen!
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  #10 (permalink)  
Alt 26.02.2009, 14:37
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AW: Vermieter verschafft Makler Aufträge

Zitat:
Zitat von schielu
Sie § 2 (2) des Wohnungsvermittlungsgesetzes! Ein Mieter könnte mieten und die Provisionszahlung deshalb ablehnen!
Das könnte dem Mieter tatsächlich helfen. Herzlichen dank!

Bleibt allerdings zu befürchten, dass der Makler sich vom Nachmietinteressenten einen Vermittlungsauftrag unterschreiben lässt.

Art und Umfang der Verwaltung durch den Makler: Er hält vergangene und gegenwärtige Mietverträge bereit und bereitet Neuverträge vor. Diese werden dem Vermieter zur Unterschrift vorgelegt. Die Akten werden anschliessend beim Makler gelagert. Am Zahlungsverkehr zwischen Mieter und Vermieter ist der Makler nicht beteiligt.
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