Dies ist eine Diskussion zu Vermieter verschafft Makler Aufträge innerhalb des Forums Mietrecht
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| Vermieter verschafft Makler Aufträge Die Vermieterin hat grundsätzlich nichts gegen Nachmietervorschläge des Mieters, möchte jedoch bei einer Vertragsunterzeichnung den Makler mit im Boot haben. Der Makler wiederum wird alle Vorschläge des Mieters abweisen, weil er dann keine Provision erhält. Mit anderen Worten: Die Wohnung könnte u.U. sehr schnell vermietet werden, wenn kein Makler beteiligt wäre. Ist der Mieter in Anbetracht der "gestatteten" Nachmietersuche bei dieser Konstellation unzulässig benachteiligt? Ich bedanke mich für Ihre Hilfe! Flocker |
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| AW: Vermieter verschafft Makler Aufträge Die Angelegenheit ist für mich nicht schlüssig. Wenn der Vermieter einer Nachmietergestellung durch den Mieter zugestimmt hat, spielt es doch keine Rolle für den Mieter ob da ein Makler mitmischt. Auch die Darstellung, dass der Makler alles schleppend angeht, ist mir nicht verständlich, da es doch in jedem Fall um die Provision des Maklers, also sein Einkommen, geht. Warum sollte er denn den Vermietvorgang verzögern? In keinem Fall hat doch der Mieter mit der Provision an den Makler zu tun. Er ist doch nicht der Auftraggeber. Zitat:
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| AW: Vermieter verschafft Makler Aufträge Danke für die Nachricht! Zitat:
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Flocker |
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| AW: Vermieter verschafft Makler Aufträge Wenn der Mieter dem Makler nachweisen könnte, dass er Nachmieter die der Mieter Vorschlägt, im Einverständnis mit dem Vermieter ablehnt, dann könnt er Schwierigkeiten bekommen. Aber das ist nicht mehr relevant. Der Vermieter hat also einem Makler den Auftrag erteilt einen Nachmieter zu finden. Somit ist doch die Nachmietergestellung durch den Mieter allein nicht mehr möglich. Das ergibt sich aus der Vertragsbindung zwischen Vermieter und Makler. |
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| AW: Vermieter verschafft Makler Aufträge Zitat:
Der Vermieter hat nun aber dem Mieter gestattet, selbst Nachmieter zu präsentieren. Der Mieter wiederum hat eine Reihe von Mietinteressenten. Die Interessenten werden aber vom Vermieter postwendend an den Makler verwiesen. Spätestens jetzt springen die Nachmieter ab. Sollten sie dennoch bereit sein, diese Hürde zu nehmen, besteht die Maklertätigkeit in der Folge aus: Formmietvertrag besorgen und ausfüllen, Vermieter und Nachmieter zur Unterschrift vorlegen. Ist es nicht so, dass hier der Mieter im Interesse einer schnellen Nachmietersuche zugunsten des Maklers benachteiligt wird? |
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| AW: Vermieter verschafft Makler Aufträge Gibt es im Mietvertrag etwas über - Nachmietergestellung und/oder - Untervermietung Man kann nämlich eventuel den Vermieter "zwingen" einen Nachmieter zu akzeptieren wenn z.B. eine solche Klausel Zitat:
Ebenso könnte man mit einer gängigen Klausel zur Untervermietung die doppelte Mietzahlung verhindern. |
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| AW: Vermieter verschafft Makler Aufträge Wenn ich richtig verstehe, hat der Vermieter dem makler einen Alleinvermietungsauftrag erteilt an den er sich (was selten genug ist) hält! D.h. eine Vermietung kann nur über diesen erfolgen! Andererseits ist kein Vermieter verpflichtet, irgendeinen Nachmieter zu akzeptieren! Was anderes könnte "konstruiert" werden, wenn der Vermieter dem Mieter schriftlich eine Nachmietergestellung zusagen würde. Dann könnte er nicht mehr ohne triftigen Grund einen solventen ablehnen! |
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| AW: Vermieter verschafft Makler Aufträge Zitat:
Zurück zum konkreten Fall: Mieter hat noch 2 Monatsmieten zu bezahlen. Vermieterin ist damit einverstanden, dass Mieter Nachmieter sucht. Es sind "passende" Nachmieter vorhanden. Vermieterin erklärt, dass sie Nachmieter gerne akzeptiert, aber Maklerin "nicht übergehen" möchte. Nachmieter springen daraufhin - wegen Maklergebühr - ab. Hat der Vermieter, durch mündliches Gestatten der Nachmietersuche durch den Mieter, nicht einen angenommenen oder tatsächlichen Alleinvermietungsauftrag negiert? |
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| AW: Vermieter verschafft Makler Aufträge Zitat:
Zitat:
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| AW: Vermieter verschafft Makler Aufträge Zitat:
Bleibt allerdings zu befürchten, dass der Makler sich vom Nachmietinteressenten einen Vermittlungsauftrag unterschreiben lässt. Art und Umfang der Verwaltung durch den Makler: Er hält vergangene und gegenwärtige Mietverträge bereit und bereitet Neuverträge vor. Diese werden dem Vermieter zur Unterschrift vorgelegt. Die Akten werden anschliessend beim Makler gelagert. Am Zahlungsverkehr zwischen Mieter und Vermieter ist der Makler nicht beteiligt. |
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