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Vermieter verheimlicht seine Anschrift

Dies ist eine Diskussion zu Vermieter verheimlicht seine Anschrift innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 10:53
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Vermieter verheimlicht seine Anschrift

Sachlage: Mieter schließt mit Vermieter einen Mietvertrag, als Anschrift des Vermieters gibt dieser die gleiche Anschrift wie das Mietobjekt an. Der Mieter stellt bei Einzug fest, dass der Vermieter weder ein Klingel- noch ein Briefkastenschild hat. Es gibt einen Briefkasten ohne Namen. Bei der Übergabe benennt der Vermieter den namenlosen Briefkasten als Kontaktmöglichkeit zu ihm. Der Vermieter gibt an, weder über Telefon noch über Emailadresse zu verfügen, der Briefkasten reiche aus. Bei der Übergabe werden diverse Mängel festgestellt und im Protokoll schriftlich festgehalten, diese sollen kurzfristig behoben werden.

Nach einem Monat fällt im Mietobjekt die Gastherme aus, keine Heizung, kein Warmwasser ist die Folge. Eine schriftliche Mängelanzeige (telefonisch oder per Mail nicht möglich, s.o.) wird mit einem Zeugen in den namenlosen Briefkasten eingeworfen. Nach etwa einer Woche erfolgt eine Reaktion, die Gastherme solle zunächst auf Reparaturmöglichkeiten geprüft werden. Nach weiteren drei Wochen entschließt sich der Vermieter zum Tausch. Er nennt dem Mieter allerdings nicht den Namen der ausführenden Firma, mit dem Argument "der Mieter manipuliere die Handwerker". Alle im Übergabeprotokoll aufgeführten Mängel sind ebenfalls nicht beseitigt worden.

Fragen:
1. Wie kann dem Vermieter rechtssicher Mängelanzeige, Kündigung, etc. zugestellt werden?
2. Was passiert bei der öffentlichen Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher, wenn der Vermieter an der Meldeanschrift weder Klingel- noch Briefkastenschild verfügt?
3. Ist der Vermieter zur Angabe seiner Meldeanschrift verpflichtet?
4. Muss der Vermieter dem Mieter die Namen der Handwerker nennen?
5. Kann der Mieter den Zutritt ohne Nennung der Namen, bzw. ohne Anmeldung verweigern?
6. In welchem Maß ist der Mieter zur Überlassung der Mietsache für Reparaturarbeiten verpflichtet (beispielsweise wenn die Küche für den Einbau einer Gastherme ab- und wieder aufgebaut werden muss)? Wer trägt den Aufwand?

Vielen Dank für Eure/Ihre Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 11:23
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AW: Vermieter verheimlicht seine Anschrift

Zitat:
1. Wie kann dem Vermieter rechtssicher Mängelanzeige, Kündigung, etc. zugestellt werden?
gar nicht.

Zitat:
2. Was passiert bei der öffentlichen Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher, wenn der Vermieter an der Meldeanschrift weder Klingel- noch Briefkastenschild verfügt?
kann nicht zugestellt werden.

Zitat:
3. Ist der Vermieter zur Angabe seiner Meldeanschrift verpflichtet?
er ist verpflichtet eine ladungsfähige adresse zu nennen.

Zitat:
4. Muss der Vermieter dem Mieter die Namen der Handwerker nennen?
der mieter kann verlangen, dass sich die handwerker ausweisen, bevor er sie in seine wohnung lässt.

Zitat:
5. Kann der Mieter den Zutritt ohne Nennung der Namen, bzw. ohne Anmeldung verweigern?
ohne vorherige anmeldung muss er niemanden in seine wohnung lassen.

Zitat:
6. In welchem Maß ist der Mieter zur Überlassung der Mietsache für Reparaturarbeiten verpflichtet
in dem umfang, wie es notwendig ist.

Zitat:
(beispielsweise wenn die Küche für den Einbau einer Gastherme ab- und wieder aufgebaut werden muss)? Wer trägt den Aufwand?
der vermieter.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 11:20
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AW: Vermieter verheimlicht seine Anschrift

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
er ist verpflichtet eine ladungsfähige adresse zu nennen.
Vielen Dank für die Antworten. Zum Punkt 3 möchte ich noch mal nachhaken. Was bedeutet diese Verpflichtung zur Nennung einer ladungsfähigen Adresse? Ist er damit auch verpflichtet ein Namenschild an seinen Briefkasten zu kleben?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 11:44
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AW: Vermieter verheimlicht seine Anschrift

Zitat:
Was bedeutet diese Verpflichtung zur Nennung einer ladungsfähigen Adresse? Ist er damit auch verpflichtet ein Namenschild an seinen Briefkasten zu kleben?
das ist eine adresse, wo der vermieter auch wirklich wohnt oder anzutreffen ist. wenn es dort keinen eindeutig zuzuordneten briefkasten gibt, gelten unzustellbare briefe dennoch als zugestellt.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 14:16
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AW: Vermieter verheimlicht seine Anschrift

Die blaue Schrift kommt von mir!
Fragen:
1. Wie kann dem Vermieter rechtssicher Mängelanzeige, Kündigung, etc. zugestellt werden? Über einen Brief bis zum Gerichtsvollzieher.
2. Was passiert bei der öffentlichen Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher, wenn der Vermieter an der Meldeanschrift weder Klingel- noch Briefkastenschild verfügt? Das ist Sache des Gerichtsvollziehers - es wird wohl als zugestellt angesehen.
3. Ist der Vermieter zur Angabe seiner Meldeanschrift verpflichtet? Ja, wie sollte denn sonst der Mietvertrag richtig verwaltet werden?
4. Muss der Vermieter dem Mieter die Namen der Handwerker nennen? Ja
5. Kann der Mieter den Zutritt ohne Nennung der Namen, bzw. ohne Anmeldung verweigern? Ja
6. In welchem Maß ist der Mieter zur Überlassung der Mietsache für Reparaturarbeiten verpflichtet Er ist zur Duldung verpflichtet (beispielsweise wenn die Küche für den Einbau einer Gastherme ab- und wieder aufgebaut werden muss)? Wer trägt den Aufwand? Der Vermieter
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  #6 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 19:15
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AW: Vermieter verheimlicht seine Anschrift

Da ein solcher Vermieter seine vertraglichen Nebenpflichten verletzt, sollte es mMn möglich sein, ihm die Kosten für diese Zustellungen aufzubürden, z.B. durch Verrechnung mit der Miete. Die entsprechende Ankündigung würde dann auf demselben Weg kostenpflichtig "zugestellt"
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