Dies ist eine Diskussion zu Vermieter verheimlicht seine Anschrift innerhalb des Forums Mietrecht
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| Vermieter verheimlicht seine Anschrift Nach einem Monat fällt im Mietobjekt die Gastherme aus, keine Heizung, kein Warmwasser ist die Folge. Eine schriftliche Mängelanzeige (telefonisch oder per Mail nicht möglich, s.o.) wird mit einem Zeugen in den namenlosen Briefkasten eingeworfen. Nach etwa einer Woche erfolgt eine Reaktion, die Gastherme solle zunächst auf Reparaturmöglichkeiten geprüft werden. Nach weiteren drei Wochen entschließt sich der Vermieter zum Tausch. Er nennt dem Mieter allerdings nicht den Namen der ausführenden Firma, mit dem Argument "der Mieter manipuliere die Handwerker". Alle im Übergabeprotokoll aufgeführten Mängel sind ebenfalls nicht beseitigt worden. Fragen: 1. Wie kann dem Vermieter rechtssicher Mängelanzeige, Kündigung, etc. zugestellt werden? 2. Was passiert bei der öffentlichen Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher, wenn der Vermieter an der Meldeanschrift weder Klingel- noch Briefkastenschild verfügt? 3. Ist der Vermieter zur Angabe seiner Meldeanschrift verpflichtet? 4. Muss der Vermieter dem Mieter die Namen der Handwerker nennen? 5. Kann der Mieter den Zutritt ohne Nennung der Namen, bzw. ohne Anmeldung verweigern? 6. In welchem Maß ist der Mieter zur Überlassung der Mietsache für Reparaturarbeiten verpflichtet (beispielsweise wenn die Küche für den Einbau einer Gastherme ab- und wieder aufgebaut werden muss)? Wer trägt den Aufwand? Vielen Dank für Eure/Ihre Hilfe! |
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| AW: Vermieter verheimlicht seine Anschrift Vielen Dank für die Antworten. Zum Punkt 3 möchte ich noch mal nachhaken. Was bedeutet diese Verpflichtung zur Nennung einer ladungsfähigen Adresse? Ist er damit auch verpflichtet ein Namenschild an seinen Briefkasten zu kleben? |
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| AW: Vermieter verheimlicht seine Anschrift Zitat:
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| AW: Vermieter verheimlicht seine Anschrift Die blaue Schrift kommt von mir! ![]() Fragen: 1. Wie kann dem Vermieter rechtssicher Mängelanzeige, Kündigung, etc. zugestellt werden? Über einen Brief bis zum Gerichtsvollzieher. 2. Was passiert bei der öffentlichen Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher, wenn der Vermieter an der Meldeanschrift weder Klingel- noch Briefkastenschild verfügt? Das ist Sache des Gerichtsvollziehers - es wird wohl als zugestellt angesehen. 3. Ist der Vermieter zur Angabe seiner Meldeanschrift verpflichtet? Ja, wie sollte denn sonst der Mietvertrag richtig verwaltet werden? 4. Muss der Vermieter dem Mieter die Namen der Handwerker nennen? Ja 5. Kann der Mieter den Zutritt ohne Nennung der Namen, bzw. ohne Anmeldung verweigern? Ja 6. In welchem Maß ist der Mieter zur Überlassung der Mietsache für Reparaturarbeiten verpflichtet Er ist zur Duldung verpflichtet (beispielsweise wenn die Küche für den Einbau einer Gastherme ab- und wieder aufgebaut werden muss)? Wer trägt den Aufwand? Der Vermieter |
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| AW: Vermieter verheimlicht seine Anschrift Da ein solcher Vermieter seine vertraglichen Nebenpflichten verletzt, sollte es mMn möglich sein, ihm die Kosten für diese Zustellungen aufzubürden, z.B. durch Verrechnung mit der Miete. Die entsprechende Ankündigung würde dann auf demselben Weg kostenpflichtig "zugestellt" |
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