Dies ist eine Diskussion zu Vermieter stalkt Freund des Mieters...und Besuchsrecht innerhalb des Forums Mietrecht
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| Man stelle sich vor K. wohnt seit etwas mehr als einem halben Jahr in einer Wohnung mit 2 Zimmern, 52 qm. Die Nebenkosten für Wasser werden pro Kopf berechnet, die Wohnung hat keine eigene Wasseruhr. Im Haus wohnen weitere 5 Parteien, dabei ist eine Partei der Vermieter, hier V. V. ist 87 Jahre alt und hält nichts davon, dass männlein und weiblein in einer Wohnung die Nacht gemeinsam verbringen, ohne verheiratet zu sein. Erklärung nur am Rande Seit einigen Monaten hat K. einen festen Freund. Meist besucht der Freund, hier F., K. gegen 22 Uhr, mehrmals die Woche, übernachtet dann dort und fährt am nächsten Morgen nach Hause. K. und F. verlassen die Wohnung morgens meist zusammen, ab und zu geht F. aber auch später als K., jedoch eher selten. F. hat eine eigene Wohnung und übernachtet mindestens 2 mal die Woche in seiner Wohnung. K. übernachtet immer in ihrer Wohnung. V. hat in den letzten 6 Wochen peinlichst genau notiert, wann F. das Haus betritt und wann er es wieder verlässt. K. bekommt daraufhin von der Hausverwaltung des V. einen Brief, indem sie aufgefordert wird Stellung dazu zu nehmen, dass seit 6 Wochen ständig eine zweite Person in der Wohnung sei. In dem Schreiben wird sie der Untervermietung bezichtigt. Trotz einer Stellungnahme, dass keine Untervermietung vorliegt und einen Hinweis auf Besuch, soll sie nun rückwirkend für die letzten 6 Wochen für den nach Personen umlagefähige Kosten mehr bezahlen und den Vor- und Zunamen von F. bekannt geben... Ist das rechtens? Und wie sollte sie sich nun verhalten, V. gegenüber und auch der Hausverwaltung gegenüber?? Ist die Kostenerhöhung erlaubt und beschlossen, nur weil ein Schreiben kam? Oder kann da noch etwas getan werden? |
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| AW: Vermieter stalkt Freund des Mieters...und Besuchsrecht ...ich glaube der Vermieter verstösst hier soagr gegen das Datenschutzrecht. Notieren wann man koimmt und geht, könnte als Anlegen eines Bewegungsprofils bezeichnet werden...und das is illegal. |
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| AW: Vermieter stalkt Freund des Mieters...und Besuchsrecht mhh da V. eine Hausverwaltung beauftragt hat, muss K. dort gesetzliche Grundlagen angeben... und ob man dem V. mit 87 Jahren noch sowas vorwerfen kann... |
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