Dies ist eine Diskussion zu vermieter pfaendet waschmaschine innerhalb des Forums Mietrecht
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| vermieter pfaendet waschmaschine |
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| AW: vermieter pfaendet waschmaschine Zitat:
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| AW: vermieter pfaendet waschmaschine rechnungen bezahlen? oder hat der mieter keinerlei schulden? dann darf der vermieter auch nichts pfänden. |
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| AW: vermieter pfaendet waschmaschine um ganz sicher zu gehen: es war nicht der vermieter sondern die gerichtsvollzieherin, die pfändet - oder? wenn keine kinder im haushalt leben, ist das zulässig. |
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| AW: vermieter pfaendet waschmaschine Auch der Vermieter selbst kann pfaenden.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: vermieter pfaendet waschmaschine @domingo jetzt verwirrst du mich aber.... ![]() wie kann denn ein "normalsterblicher vermieter" jemanden pfänden...? edit: oh, oh, "vermieterpfandrecht".... was es nicht alles gibt - dann also meinen obigen einwand streichen. |
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| AW: vermieter pfaendet waschmaschine Sogenannte "Erinnerung" (also Beschwerde) im zuständigen Vollstreckungs- Amtsgericht einlegen, weil die WAMA dringend gebraucht wird wegen Krankheit (ärztl. Attest : täglicher Wäschewechsel erforderlich etc.; stand ja im ausführlichen Sachverhalt so drin) Oder Drittwiderspruchsklage einreichen (wenn die WAMA der Mietrin eigentlich gar nicht gehört ...!). Wenn der Vermieter nur sein einfaches Vermieterpfandrecht ausüben will, ist eine solche Pfändung gar nicht zulässig, soweit zumindest der Mieter noch im laufenden Mietverhältnis steht und in der Wohnung wohnt.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: vermieter pfaendet waschmaschine Der fiktive Vermieter will bzw. hat in Anwesendheit des Mieters die Waschmaschine aus der Wohnung des fiktiven Mieters pfänden ? |
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| AW: vermieter pfaendet waschmaschine TE sollte zu seinem Eingangspost näher ausführen. Zum Vermieterpfandrecht siehe http://www.juraforum.de/wiki/vermieterpfandrecht insbesondere aber auch § 811 ZPO Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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