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Vermieter nicht bei der Wohnungsübergabe anwesend?

Dies ist eine Diskussion zu Vermieter nicht bei der Wohnungsübergabe anwesend? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 06.08.2007, 13:22
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Exclamation Vermieter nicht bei der Wohnungsübergabe anwesend?

Welche Konsequenzen könnte folgender Fall für den Mieter haben?
Mieter L. zieht für 6 Monate in eine Wohnung. Dies war dem Vermieter bekannt. Zum Einzug versprach der Vermieter kleinere Renovierungsarbeiten schnell zu erledigen (Wand zu den Nachbarn verstärken, Klospülung zu reparieren.) Dies ist in den 6 Monaten nicht geschehen. Nun zieht Mieter L. um, hat fristgerecht gekündigt und ein Nachmieter ist auch schon gefunden. So weit, so gut. Nun soll Mieter L. allerdings die Wohnungsübergabe mit dem Nachmieter machen und der Vermieter will die Kaution auch erst überweisen, wenn keine Rechnung mehr kommt ( 6 Monate Strom- 600€ Kaution..naja!).
Da die Reparaturen nie gemacht wurden, hat Mieter L. Bedenken, dass er die Kaution sehr spät, wenn überhaupt zurück bekommt. Kann der Mieter darauf bestehen, dass der Vermieter bei der Wohnungsübergabe anwesend ist (wegen Protokoll..)und auch einen Teil der Kaution sofort übergibt?

Vielen, vielen Dank für eure Hilfe!
Natürlich nur mal angenommen, es wäre so gelaufen
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Alt 06.08.2007, 13:58
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AW: Vermieter nicht bei der Wohnungsübergabe anwesend?

angela00 schrieb:
"Kann der Mieter darauf bestehen, dass der Vermieter bei der Wohnungsübergabe anwesend ist (wegen Protokoll..)und auch einen Teil der Kaution sofort übergibt?"

Ganz klar Nein. Weder ist ein Vermieter zur persönlichen Anwesenheit bei der Übergabe verpflichtet (er kann auch einen Vertreter schicken), noch zu einem Protokoll, noch dazu die Kaution sofort zu übergeben.
Jeder VM hat laut Gesetz bis zu 6 Monate lang Zeit die Kaution abzurechnen. Stehen über diesen Zeitraum hinaus noch Abrechnungen aus, so kann er auch noch länger einen Teil der Kaution einbehalten.

Zum Thema Wohnungsübergabe ist zu sagen, dass diese aber auch nicht mit dem Nachmieter gemacht werden sollte, da Vormieter und Nachmieter keine Vertragspartner sind, also eigentlich nichts miteinander zu tun haben. Dem Nachmieter sind auch keine Schlüssel zu übergeben. Diese sollten an den Vermieter zurückgegeben werden.

Wenn ein Mieter nur 6 Monate lang wohnen bleibt würde ich als VM auch keine Wand verstärken. Klospülung sollte natürlich repariert werden. Dies sollte beim Auszug schriftlich noch einmal dem VM angezeigt werden, damit der Nachmieter hier keine Probleme bekommt.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.08.2007, 14:38
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AW: Vermieter nicht bei der Wohnungsübergabe anwesend?

Hallo!

Danke für die Antwort, aber widerspricht sich das nicht etwas? Der Vermieter muss nicht anwesend sein, aber der Mieter soll die Schlüsselübergabe auch nicht mit dem Nachmieter machen? Falls ich vergessen habe zu erwähnen, der Vermieter schickt auch keinen Vertreter; es sind tatsächlich nur der Mieter und Nachmieter anwesend.
Wegen den Reparaturen: Der Vermieter erwähnte die Wand und die Toillette von sich aus und es war auch schon ein Handwerker da, aber das war es dann auch. Es gibt mir nur zu denken, weil ich von meinem vormieter erfahren habe, dass der VM ihm schon versprochen hatte diese Sachen zu richten.. Eigentlich geht es auch nicht um die Reparaturen, sondern um die Zuverlässigkeit des VM. Deshalb habe ich Bedenken, dass ich meine Kaution lange nicht bekommen werde.
Es geht darum, dass der VM die Kaution wegen der eventuell noch ausstehender Stromrechnung behält; aber logisch gesehen hat er doch nicht das Recht 600 € zu behalten, weil vielleicht eine Rechnung von 6 Monaten Stromverbrauch kommt ( das sind allerhöchstens 100€).

Schade, aber trotzdem danke für die hilfe!
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  #4 (permalink)  
Alt 06.08.2007, 16:03
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AW: Vermieter nicht bei der Wohnungsübergabe anwesend?

Ein Widerspruch ist es nicht. Schlüsselübergabe mit dem Vermieter muss sein, jedoch nicht zwingend eine Wohnungsbegehung. Die Schlüsselübergabe muss auch nicht in den Mieträumen erfolgen, sondern Schlüssel können dem VM auch persönlich überbracht werden. Wäre in dem Fall hier anzuraten.
Mit der Kaution war alles gesagt: 6 Monate lang Zeit des VM die Kaution abzurechnen. Danach kann der VM einen TEILbetrag einbehalten wenn noch Abrechnungen ausstehen, nicht die gesamte Kaution.
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