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Vermieter lt.Grundbuchamt nicht Eigentümer!

Dies ist eine Diskussion zu Vermieter lt.Grundbuchamt nicht Eigentümer! innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.03.2007, 13:06
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Vermieter lt.Grundbuchamt nicht Eigentümer!

Angenommen ,ein Vermieter unterzeichnet in einer Komfortimmobilie zig Verträge und die Zinszahlungen
gehen auch auf ein Konto ,welches unter seinem Namen geführt wird,Recherchen bei der Stadt
ergäben aber ,dass dieser gar nicht offizieller Eigentümer wäre.
Natürlich werden auch keine Müllgefäße
mehr bei der Stadt bestellt und Reperaturen durchgeführt ,da ihm für einige Massnahmen die Berechtigung fehlen würde...

Wäre in diesem Falle der Mietvertrag gar anfechtbar oder nicht rechtens?Was können die Mieter tun?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.03.2007, 13:49
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AW: Vermieter lt.Grundbuchamt nicht Eigentümer!

Dass er im Grundbuch nicht als Eigentümer steht, heißt ja nicht, dass die Person keine Mietverträge schließen darf. Was ist z.B. wenn der Vertragsunterzeichner ein Nießbrauchsrecht für das Haus besitzt? Dann kann derjenige das Haus natürlich auch vermieten. Ich würde da nicht zu vorschnell handeln. Anfechtbar ist ein Vertrag nur, wenn Gründe für die Anfechtung vorliegen, das können falsche Übermittlung, verschreiben, verrechnen, versprechen, oder ein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Vertragspartners oder der Mietsache sein. Aber dann ist man auf jeden Fall Schadenersatzpflichtig, und das wäre in dem Fall nicht wenig.
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Jan
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  #3 (permalink)  
Alt 06.03.2007, 18:22
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AW: Vermieter lt.Grundbuchamt nicht Eigentümer!

Viele gewerbliche Verwaltungen betreiben Vermietung ohne eigenes Eigentum, eben in fremden Auftrag.
Es stellt sich insoweit die Frage ob der Vertragspartner VM über irgendeine entsprechende Legitimation verfügt, dann wäre von weiterhin wirksamen Vertrag auszugehen.
Anderenfalls kommt der Tatbestand einer arglistigen Täuschung und damit die Nichtigkeit entsprechender Mietverträge in Betracht.


MfG
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Beiträge von heinblöd stützen sich auf Nichtwissen und die eigene Meinung, es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit!
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  #4 (permalink)  
Alt 06.03.2007, 20:19
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Lightbulb AW: Vermieter lt.Grundbuchamt nicht Eigentümer!

Der Vermieter wäre in diesem Falle eine Privatperson,keine Verwaltung o.Gesellschaft.Vielen Dank.Das waren zu viele smileys.Muss noch üben.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.03.2007, 20:34
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AW: Vermieter lt.Grundbuchamt nicht Eigentümer!

Auch eine Privatperson kann theoretisch stellvertretend vermieten.
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Jan
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  #6 (permalink)  
Alt 07.03.2007, 08:57
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AW: Vermieter lt.Grundbuchamt nicht Eigentümer!

Ohne darauf hinzuweisen und dieses irgendwo im Vertrag ersichtlich zu machen?Muss der Mieter darüber nicht
informiert sein? Muss nicht eine Vollmacht seitens des eigentlichen Eigentümers existieren?Das muss doch irgendwo nachvollziebar geregelt sein.Nicht?Wenn ich den Ferrari vom Nachbarn verkaufe und er stört sich daran,behaupte ich einfach ,er habe mir die mündliche Vollmacht erteilt und Aussage steht gegen Aussage?
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  #7 (permalink)  
Alt 07.03.2007, 11:01
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AW: Vermieter lt.Grundbuchamt nicht Eigentümer!

Zitat:
Zitat von Aurora1508
Ohne darauf hinzuweisen und dieses irgendwo im Vertrag ersichtlich zu machen?Muss der Mieter darüber nicht
informiert sein? Muss nicht eine Vollmacht seitens des eigentlichen Eigentümers existieren?Das muss doch irgendwo nachvollziebar geregelt sein.Nicht?Wenn ich den Ferrari vom Nachbarn verkaufe und er stört sich daran,behaupte ich einfach ,er habe mir die mündliche Vollmacht erteilt und Aussage steht gegen Aussage?
Also normalerweise muss man schon darauf hinweisen wenn man als Stellvertreter handelt, es sei denn es ergibt sich aus den Umständen.

Aber schriftlich muss eine Vollmacht nicht unbedingt sein. In 99% der Fälle wird wohl eine mündliche Vollmacht reichen. Sicher kann jetzt jeder den Ferrari vom Nachbarn verkaufen und sagen er sei bevollmächtigt, nur der bevollmächtigte muss im Zweifelsfall die Vollmacht nachweisen. Anderenfalls ist er ein Vertreter ohne Vertretungsmacht und haftet für den Schaden der er anrichtet, also lieber nicht den Ferrari verkaufen.
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Jan
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  #8 (permalink)  
Alt 09.03.2007, 14:34
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AW: Vermieter lt.Grundbuchamt nicht Eigentümer!

Ja ,es gibt Sinn,mit Vollmacht handeln zu dürfen.Jedoch-im Falle einer Verwaltung ,darf das Geld(Miete)
denn auf SEIN-also des Nicht-Eigentümers gehen ?Bei mir werfen sich da einige Fragen auf..
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  #9 (permalink)  
Alt 09.03.2007, 14:40
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AW: Vermieter lt.Grundbuchamt nicht Eigentümer!

Zitat:
Zitat von Aurora1508
Ja ,es gibt Sinn,mit Vollmacht handeln zu dürfen.Jedoch-im Falle einer Verwaltung ,darf das Geld(Miete)
denn auf SEIN-also des Nicht-Eigentümers gehen ?Bei mir werfen sich da einige Fragen auf..
Naja auf wessen Konto das Geld geht ist rechtlich völlig irrelevant. Wenn der Eigentümer die Kirche sponsorn möchte und lässt das Geld auf das Konto vom Vatikan überweisen ist das seine Privatautonomie. Wie gesagt, wenn jemand das Nießbrauchsrecht hat ist er zwar kein Eigentümer hat aber die Nutzungsrechte, bekommt also auch das Geld auf sein Konto, obwohl er nicht Eigentümer ist.
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Jan
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  #10 (permalink)  
Alt 09.03.2007, 16:23
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Zitat:
Zitat von Aurora1508
Ja ,es gibt Sinn,mit Vollmacht handeln zu dürfen.Jedoch-im Falle einer Verwaltung ,darf das Geld(Miete)
denn auf SEIN-also des Nicht-Eigentümers gehen ?Bei mir werfen sich da einige Fragen auf..
Warum wird der Eigentümer denn nicht einfach danach befragt?
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