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Vermieter hat Kündigung verweigert

Dies ist eine Diskussion zu Vermieter hat Kündigung verweigert innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 26.10.2008, 17:42
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Vermieter hat Kündigung verweigert

Im Januar 2008 sind Bakannte in Ihre jetzige Wohnung eingezogen. Die neuen Vermieter schienen auf dem ersten Blick als sehr nette alte Leute. Sie wohnen in einem drei Familienhaus wo es eigentlich harmonisch sein sollte, doch bei deren Einzug ging es dann leider schon los. Seitdem werden Sie von Ihren Vermietern ständig attakiert. Bisher kannten Sie solche Situationen nur aus dem Fernsehen. Wer hätte daran gedacht das es Sie selber mal treffen könnte. Der Ehemann ist die meiste Zeit auf Montage und Sie hier auf sich allein gestellt. Nun hat er einen Arbeitsunfall gehabt und ist seit 6 Wochen zu Hause und kann auch nicht mehr schlafen. Heute hat sie den Vermietern die ja unter Ihnen wohnen die Kündigung persönlich überbracht und siehe da sie lehnen diese ab und wollen Ihr diese auch nicht quittieren. Gesagt getan hat sie diese per Fax an den Vermieter übermittelt mit Sendebestätigung. Da Sie vor einigen Tagen den Vermietern gegenüber eine Kündigung mündlich übermittelt hatte, sind sie daraufhin zu Ihrem Anwalt gegangen um Kaution zu fordern. Also hat Sie heute die selbe Kündigung auch an den Anwalt mitsamt dem Sendebericht der Kündigung des Vermieters gefaxt. Diese beiden Kündigungen wird meine Bakannte morgen auch per Einschreiben mit Rückschein an den Anwalt sowie an den Vermieter schicken. Nun meine Frage: "Was kann man noch tun um aus dem Mietvertrag rauszukommen?"

bin für alle Antworten dankbar

LG
Carmelotta

Geändert von Carmelotta (26.10.2008 um 18:34 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 26.10.2008, 17:57
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AW: Vermieter hat Kündigung verweigert

Bitte ändern Sie Ihren Beitrag gemäß den Forenregeln um (Keine "wir" "unser"-Bezüge). Ansonsten darf hier nicht geantwortet werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.10.2008, 09:46
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AW: Vermieter hat Kündigung verweigert

Der Vermieter hat insofern recht, als dass er die Kündigung per Fax als ungültig ansieht. Kündigungen müssen schriftlich an den Vermieter versandt werden, am besten per Einwurf-Einschreiiben. Kündigungen per Fax gelten nicht.
Quittieren muss ein Vermieter eine Kündigung nicht.
Wenn die Kündigung nun noch einmal per Einschreiben versandt wird, so muss der Vermieter diese akzeptieren.
Die Kündigungsfrist aber muss eingehalten werden. Verspätungen hat der Mieter zu vertreten.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.10.2008, 20:55
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AW: Vermieter hat Kündigung verweigert

Zitat:
Zitat von vico
Der Vermieter hat insofern recht, als dass er die Kündigung per Fax als ungültig ansieht. Kündigungen müssen schriftlich an den Vermieter versandt werden, am besten per Einwurf-Einschreiiben. Kündigungen per Fax gelten nicht.
Quittieren muss ein Vermieter eine Kündigung nicht.
Wenn die Kündigung nun noch einmal per Einschreiben versandt wird, so muss der Vermieter diese akzeptieren.
Die Kündigungsfrist aber muss eingehalten werden. Verspätungen hat der Mieter zu vertreten.

Ich verstehe nicht, warum in diesem Beispiel die gute alte Post bemüht werden soll, wenn der Vermieter im selben Haus wohnt ?

Es reicht die Kündigung dem Vermieter am besten unter Zeugen in die Hand zu drücken, unter der Tür durchzuschieben oder persönlich in den Briefkasten einzuwerfen.

Es handelt sich um eine Einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, sie muß lediglich im Bestreitensfall "beweisbar" in den Machtbereich des Empfängers (Vermieters) gelangt sein, um ihre rechtliche Wirkung zu entfalten.

Insofern muss eine Kündigung vom Empfänger auch nicht etwa "akzeptiert" werden , genauso kann der Empfang auch nicht "zurückgewiesen" oder "abgelehnt" werden.


Die vorgenommene persönliche Übergabe der Kündigung reicht daher ganz und gar aus.

Gruß
abakus
__________________
Nur eine Meinung.
Fettschrift verwende ich stets nur als Stilmittel
Und wenn alles nicht mehr weiterhilft, dann:
42- the answer to life, the universe and everthing!
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  #5 (permalink)  
Alt 28.10.2008, 09:50
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AW: Vermieter hat Kündigung verweigert

@abakus: In dem Fall ist es aber nun mal so, dass der Vermieter die persönlich in die Hand zu drückende Kündigung nicht annehmen wollte. Er hat damit die Annahme verweigert. Bei einem Einwurf-Einschreiben kann er das nicht.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.10.2008, 10:11
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AW: Vermieter hat Kündigung verweigert

Zitat:
Zitat von vico
@abakus: In dem Fall ist es aber nun mal so, dass der Vermieter die persönlich in die Hand zu drückende Kündigung nicht annehmen wollte. Er hat damit die Annahme verweigert. Bei einem Einwurf-Einschreiben kann er das nicht.
Und was, wenn der Vermieter sagt, dass in dem Brief gar keine Kündigung drinne war (solche Typen kommen auf die unmöglichsten Ideen)? Ich schließe mich abakus an weil das der sicherste Weg ist! Wobei dem Zeugen der Inhalt des Couverts bekannt sein sollte!
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  #7 (permalink)  
Alt 28.10.2008, 10:20
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AW: Vermieter hat Kündigung verweigert

schielu schrieb:
"Ich schließe mich abakus an weil das der sicherste Weg ist!"

Es ist nicht der sicherste Weg wenn der Vermieter den Brief persönlich nicht annimmt, ihn quasi nicht aus der Hand des Mieters nimmt. Der Mieter also folglich mit dem Brief in der Hand wieder abmarschiert. Gehe mal davon aus, dass das in dem fiktiven Fall passiert ist.
Natürlich hätte man dann noch mit Zeuge den Brief in den Briefkasten werfen können. Dann gilt er als zugegangen. Das aber hat der Mieter nicht getan.
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  #8 (permalink)  
Alt 28.10.2008, 10:33
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AW: Vermieter hat Kündigung verweigert

Zitat:
Zitat von vico
Natürlich hätte man dann noch mit Zeuge den Brief in den Briefkasten werfen können. Dann gilt er als zugegangen. Das aber hat der Mieter nicht getan.
Und genau das hat abakus doch empfohlen! Was soll diese Haarspalterei jetzt schon wieder?

Zum Thema Fax ist mir gerade ein interessantes Urteil de OLG Celle in die Finger gefallen: 8 U 80/07
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  #9 (permalink)  
Alt 28.10.2008, 16:34
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AW: Vermieter hat Kündigung verweigert

@schielu: Der Rat von abakus gestern 21.55 Uhr kam aber etwas spät, da der Antragsteller laut seinem erstem Beitrag gestern den Brief per Einschreiben an den Rechtsanwalt und dem Vermieter geschickt hat, bzw. dies bereits vorgestern hier angekündigt hat. Und zwar aus dem Grunde, weil das "in die Hand drücken" nicht geklappt hatte.
Meine Antwort handelte sich daher weniger um Haarspalterei, sondern auf den Fall hier genau bezogen.

Das es normalerweise reicht, die Kündigung in den Briefkasten zu werfen, ist klar. Ist in diesem Fall aber anders entschieden worden.
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  #10 (permalink)  
Alt 28.10.2008, 20:00
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AW: Vermieter hat Kündigung verweigert

Zitat:
Zitat von vico
@schielu: Der Rat von abakus gestern 21.55 Uhr kam aber etwas spät, da der Antragsteller laut seinem erstem Beitrag gestern den Brief per Einschreiben an den Rechtsanwalt und dem Vermieter geschickt hat, bzw. dies bereits vorgestern hier angekündigt hat. Und zwar aus dem Grunde, weil das "in die Hand drücken" nicht geklappt hatte.
Meine Antwort handelte sich daher weniger um Haarspalterei, sondern auf den Fall hier genau bezogen.

Das es normalerweise reicht, die Kündigung in den Briefkasten zu werfen, ist klar. Ist in diesem Fall aber anders entschieden worden.
Sorry vico aber ich gebe schielu recht, Deine Antwort(en) sind und bleiben Haarspalterei.

Wie Du zurecht festgestellt hast, war im angenommenen Sachverhalt bereits ein Einschreiben geschickt und die Frage war
Zitat:
Zitat von Carmelotta
"Was kann man noch tun um aus dem Mietvertrag rauszukommen?"
Deine Antwort war : ein (zweites) Einschreiben!

Toll, also nach dem Motto doppelt hält besser ???

Ich habe darauf lediglich ergänzt, das es wesentlich billigere, einfachere und zuverlässigere Methoden gibt, insbesondere, wenn der Vermieter im Haus wohnt.

Da wir hier fiktive Fälle diskutieren kam meine Antwort auch nicht zu spät, sie ist allgemein gültig, im übrigen soll es auch Leute geben, die neben dem Juraforum noch andere Hobbys haben.

[offtopic retourkutsche on] Wenn eine Antwort im übrigen vielleicht "etwas" zu spät kam, dann war es Deine Antwort von Oktober 2008 in dem verlinkten Thread auf die Frage vom Dezember 2006.

http://www.juraforum.de/forum/t127252/s.html

Nach bald zwei Jahren war der fiktive Mieter schon ewig ausgezogen.
[/offtopic retourkutsche off]

Verärgerten Gruß
abakus
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