Dies ist eine Diskussion zu Vermieter hat Kündigung verweigert innerhalb des Forums Mietrecht
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| Vermieter hat Kündigung verweigert bin für alle Antworten dankbar LG Carmelotta Geändert von Carmelotta (26.10.2008 um 18:34 Uhr). |
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| AW: Vermieter hat Kündigung verweigert Bitte ändern Sie Ihren Beitrag gemäß den Forenregeln um (Keine "wir" "unser"-Bezüge). Ansonsten darf hier nicht geantwortet werden. |
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| AW: Vermieter hat Kündigung verweigert Der Vermieter hat insofern recht, als dass er die Kündigung per Fax als ungültig ansieht. Kündigungen müssen schriftlich an den Vermieter versandt werden, am besten per Einwurf-Einschreiiben. Kündigungen per Fax gelten nicht. Quittieren muss ein Vermieter eine Kündigung nicht. Wenn die Kündigung nun noch einmal per Einschreiben versandt wird, so muss der Vermieter diese akzeptieren. Die Kündigungsfrist aber muss eingehalten werden. Verspätungen hat der Mieter zu vertreten. |
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| AW: Vermieter hat Kündigung verweigert Zitat:
Ich verstehe nicht, warum in diesem Beispiel die gute alte Post bemüht werden soll, wenn der Vermieter im selben Haus wohnt ? Es reicht die Kündigung dem Vermieter am besten unter Zeugen in die Hand zu drücken, unter der Tür durchzuschieben oder persönlich in den Briefkasten einzuwerfen. Es handelt sich um eine Einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, sie muß lediglich im Bestreitensfall "beweisbar" in den Machtbereich des Empfängers (Vermieters) gelangt sein, um ihre rechtliche Wirkung zu entfalten. Insofern muss eine Kündigung vom Empfänger auch nicht etwa "akzeptiert" werden , genauso kann der Empfang auch nicht "zurückgewiesen" oder "abgelehnt" werden. Die vorgenommene persönliche Übergabe der Kündigung reicht daher ganz und gar aus. Gruß abakus
__________________ Nur eine Meinung. Fettschrift verwende ich stets nur als Stilmittel ![]() Und wenn alles nicht mehr weiterhilft, dann: 42- the answer to life, the universe and everthing! |
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| AW: Vermieter hat Kündigung verweigert @abakus: In dem Fall ist es aber nun mal so, dass der Vermieter die persönlich in die Hand zu drückende Kündigung nicht annehmen wollte. Er hat damit die Annahme verweigert. Bei einem Einwurf-Einschreiben kann er das nicht. |
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| AW: Vermieter hat Kündigung verweigert Zitat:
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| AW: Vermieter hat Kündigung verweigert schielu schrieb: "Ich schließe mich abakus an weil das der sicherste Weg ist!" Es ist nicht der sicherste Weg wenn der Vermieter den Brief persönlich nicht annimmt, ihn quasi nicht aus der Hand des Mieters nimmt. Der Mieter also folglich mit dem Brief in der Hand wieder abmarschiert. Gehe mal davon aus, dass das in dem fiktiven Fall passiert ist. Natürlich hätte man dann noch mit Zeuge den Brief in den Briefkasten werfen können. Dann gilt er als zugegangen. Das aber hat der Mieter nicht getan. |
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| AW: Vermieter hat Kündigung verweigert Zitat:
Zum Thema Fax ist mir gerade ein interessantes Urteil de OLG Celle in die Finger gefallen: 8 U 80/07 |
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| AW: Vermieter hat Kündigung verweigert @schielu: Der Rat von abakus gestern 21.55 Uhr kam aber etwas spät, da der Antragsteller laut seinem erstem Beitrag gestern den Brief per Einschreiben an den Rechtsanwalt und dem Vermieter geschickt hat, bzw. dies bereits vorgestern hier angekündigt hat. Und zwar aus dem Grunde, weil das "in die Hand drücken" nicht geklappt hatte. Meine Antwort handelte sich daher weniger um Haarspalterei, sondern auf den Fall hier genau bezogen. Das es normalerweise reicht, die Kündigung in den Briefkasten zu werfen, ist klar. Ist in diesem Fall aber anders entschieden worden. |
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| AW: Vermieter hat Kündigung verweigert Zitat:
Wie Du zurecht festgestellt hast, war im angenommenen Sachverhalt bereits ein Einschreiben geschickt und die Frage war Zitat:
Toll, also nach dem Motto doppelt hält besser ??? Ich habe darauf lediglich ergänzt, das es wesentlich billigere, einfachere und zuverlässigere Methoden gibt, insbesondere, wenn der Vermieter im Haus wohnt. Da wir hier fiktive Fälle diskutieren kam meine Antwort auch nicht zu spät, sie ist allgemein gültig, im übrigen soll es auch Leute geben, die neben dem Juraforum noch andere Hobbys haben. [offtopic retourkutsche on] Wenn eine Antwort im übrigen vielleicht "etwas" zu spät kam, dann war es Deine Antwort von Oktober 2008 in dem verlinkten Thread auf die Frage vom Dezember 2006. http://www.juraforum.de/forum/t127252/s.html Nach bald zwei Jahren war der fiktive Mieter schon ewig ausgezogen.[/offtopic retourkutsche off] Verärgerten Gruß abakus
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