Dies ist eine Diskussion zu Vermieter hat anderen Vertrag als Mieter innerhalb des Forums Mietrecht
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| Vermieter hat anderen Vertrag als Mieter hab mich hier registriert, weil mir da eine etwas "komische" Frage auf der Seele liegt. Folgende Situation: Ein Mieter verbusselt seinen Mietvertrag. Nun fordert er vom Vermieter unverbindlich eine Kopie seiner Ausführung, weil der eigene nicht auffindbar ist. Diese Kopie kommt nun per Post...in der Zwischenzeit wurde der eigene Vertrag nach intensiver Suche doch noch gefunden. Die Kopie des Vermieters ist aber ein völlig anderes Dokument als das eigene...!? Die Wohnung ist die falsche (im Obergeschoß, nicht im EG), zu groß, zu viele Zimmer, falsche Kaltmiete, falscher Einzugstermin... Das Haus gehörte bis vor 10 Jahren einer älteren, tüddeligen Dame. Haus wurde verkauft...alles soweit okay. Welcher Mietvertrag hätte bei dieser Konstellation nun Gültigkeit und wie sollte man verfahren...? Selbstverständlich müßte der Vermieter erstmal darüber in Kenntnis gesetzt werden, daß sein Exemplar falsch ist (wie die Unterschrift des Mieters auf die letzte Seite kommt, wäre hier auch fraglich. Das Datum stimmt dort ebenfalls nicht). Der Vertrag des Mieters ist korrekt, was Daten und Unterschriften angeht. Liebe Grüße BETTY PS.: Ich hoffe, ich habe richtig formuliert...ist mein erster Beitrag hier. |
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| AW: Vermieter hat anderen Vertrag als Mieter Der Mietvertrag den der Mieter und der Vermieter ( Person zum Zeitpunkt der Anmietung ) unterschrieben haben ist der gültige. Gibt es einen neuen Eigentümer gilt der Vertrag weiter, solange bis der Mieter einen anderen unterschreibt ( das sollte er sich genau überlegen ob er das macht ) oder der Vertrag rechtmäßig gekündigt wird. |
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| AW: Vermieter hat anderen Vertrag als Mieter wie ist eigentlich der Fall, wenn der Mieter zB einen Mietvertrag über 3 Zimmer und 70qm Wohnfläche hat(weil der "alte" Vermieter schusselig war ,die wohnung aber 5 Zimmer und 120qm hat und das der neue Vermieter bemerkt. Muss man dann einen neuen Mietvertrag unterschreiben? |
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| AW: Vermieter hat anderen Vertrag als Mieter Ist vielleicht das Vertragsformular, das für den Vertrag verwendet wurde, bei beiden Verträgen das gleiche? Dann könnte es natürlich einfach sein, dass dem Vermieter die Blätter durcheinandergeraten sind. Oder es war vor Vertragsschluss noch nnicht klar, für welche Wohnung der Mieter sich entscheidet und er hat 2 verschiedene varianten schon mal ausgefüllt und dann versehentlich auch die falsche zur Unterschrift vorgelegt (statt einem 2.Exemplar des korrekten). Ist aber auch egal, wenn die sonstigen Vertragsbestimmungen identisch sind, der Irrtum ist ja offensichtlich. Spannend wird es, wenn auch die sonstigen Vertragsbestimmungen abweichend sind. Gefühlsmäßig würde ich sagen: Natürlich gilt der Vertrag, in dem die korrekte Wohnung angegeben ist, denn offensichtlich wurde dieser vereinbart. Aber evtl. ist es auch vorstellbar, dass ein Richter sich auf den Standpunkt stellt, es sei nicht mehr nachvollziehbar, was denn nun genau vereinbart worden sei, und dementsprechend in allen Punkten, in denen die Verträge abweichen, beide als nichtig ansieht, dann gilt BGB - und das ist für den Mieter in aller Regel erheblich günstiger. Aber auf diese Lesart würde ich mich nicht verlassen wollen... Grüße the-caver |
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| AW: Vermieter hat anderen Vertrag als Mieter Hallo, wir gehen mal davon aus, daß zum damaligen Zeitpunkt nur eine Wohnung in dem Haus frei war, alle anderen bewohnt. Um welche Wohnung es bei Unterzeichnung des Vertrages ging, ist also klar und eindeutig. Es unterscheiden sich nur die Deckblätter der Mietverträge. Der Rest enthält identische Vereinbarungen, keine Abweichungen. Zwischenzeitlich (vor Verkauf des Hauses) war ein dritte Person mit der Verwaltung beauftragt worden. Auf der Kopie des Vermieters wurde der ursprüngliche Name des Mieters (Fam. Schmidt) durchgestrichen und durch den Namen des jetzigen Mieters (Herr Schulz) handschriftlich ersetzt. Die Handschrift paßt weder zum ehemaligen Vermieter noch zum jetzigen Mieter. WER hat das also geändert...? Und WOHER stammt dieser Vertrag, welchen der Mieter so nie gesehen hat? Liebe Grüße BETTY |
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| AW: Vermieter hat anderen Vertrag als Mieter Die Frage nach dem "wer und woher" kann wohl höchstens der Vermieter beantworten - aber mir erschließt sich nicht, warum das irgendwie von Interesse sein sollte: Es ist ja wohl klar, welche Wohnung in Wirklichkeit gemietet wurde (nämlich die, in der der Mieter sitzt und für die er bezahlt). Ebenso klar ist, dass da jemand den Überblick verloren hat und den vermeintlichen fehler eines anderen verbessern wollte, dabei selber erst den Fehler gemacht hat. Wenn man nun extrem bösartig sein möchte, könnt man Urkundenfälschung ins Spiel bringen. Das führt aber zu nichts, weil 1. kaum nachweisbar sein dürfte, wer den Fehler gemacht hat und 2. die wesentliche Voraussetzung für die Urkundenfälschunf die Absicht einer "Täuschung im Rechtsverkehr" ist, was hier wohl kaum vorliegen dürfte. Netterweise sollte man dem Vermieter mitteilen, dass irgendwer da komische Dinge mit den Mietverträgen gemacht hat, das war's dann aber auch schon. Grüße the-caver |
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| AW: Vermieter hat anderen Vertrag als Mieter Ich schließe mich the-caver an. Dieses Problem/Irrtum sollte mit dem neuen Vermieter einvernehmlich geklärt werden.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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