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Vermieter fordert weiter Mietminderung zurück

Dies ist eine Diskussion zu Vermieter fordert weiter Mietminderung zurück innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 22.01.2012, 17:24
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Vermieter fordert weiter Mietminderung zurück

Herr und Frau A sind verzweifelt.
Wie sollen sie auf Schreiben und Zahlungserinnerungen des Vermieters reagieren. Nach 15 Monaten Mietminderung (und kein Ende)
erkennt der Vermieter die Höhe der Mietminderung nicht an. Aüßerdem
scheint es für Ihn eine erledigte Sache, die betreffend eines Nachbarn durch Vergleich vor Gericht beendet wurde. Jedoch bleibt der Mangel für A bestehen. Der Vermieter fordert die geminderte Miete zurück zzgl. Bearbeitungskosten. Wie würde der Ratgeber wohl darauf reagieren, bitte um Hilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 17:46
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AW: Vermieter fordert weiter Mietminderung zurück

Was ein gerichtlicher Vergleich zwischen Nachbarn und Vermieter mit der Mietminderung der Eheleute A zu tun haben soll erschließt sich mir nicht.

Sofern es sich um eine gerechtfertigte und angemessene Mietminderung (vgl. § 536 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html)handelt kann der Vermieter mahnen und Bearbeitungskosten berechnen so lange er lustig ist; im Zweifel wird der Vermieter eine gerichtliche Klärung herbeiführen (müssen).
schielu likes this.
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ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 18:12
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AW: Vermieter fordert weiter Mietminderung zurück

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Was ein gerichtlicher Vergleich zwischen Nachbarn und Vermieter mit der Mietminderung der Eheleute A zu tun haben soll erschließt sich mir nicht.

Sofern es sich um eine gerechtfertigte und angemessene Mietminderung (vgl. § 536c BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html)handelt kann der Vermieter mahnen und Bearbeitungskosten berechnen so lange er lustig ist; im Zweifel wird der Vermieter eine gerichtliche Klärung herbeiführen (müssen).
Danke, der Vorgang wurde hier schon einmal diskutiert.
Gerichtlicher Vergleich Nachbar, dem der Vermieter mehrfach gekündigt hat. Wg. Störung des Hausfriedens, Beleidigung, Drohung Sachbeschädigung gegenüber A. Vergleich besagt den endgültigen Auszug des Nachbarn zum Oktober 2012. Der Nervenkrieg geht für A also weiter.Deshalb bleibt ihnen nur übrig an jedem Wochenende die Wohnung zu verlassen. Die Kosten dafür sollte man dem Vermieter in Rechnung stellen, wenn das geht. A ist jedenfalls mit den Nerven am Ende und jetzt stellt sich der Vermieter noch gegen sie. unverständlich. A hat auch Angst vor Kündigung. Kann A eigentlich von heute auf morgen diese Wohnung kündigen? Irgentwelche Fristen?
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  #4 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 18:21
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AW: Vermieter fordert weiter Mietminderung zurück

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Eine Mietminderung setzt per Gesetz ein. Sie beginnt mit der Meldung des Mangels an den Vermieter und endet mit der Behebung des Mangels. Die Beweispflicht, dass ein Mangel nach § 536 BGB vorliegt und die richtige Bemessung der Höhe der Minderung, trifft den Mieter.
Der Vermieter könnte also nur, nach gerichtlicher Feststellung, eine überhöhte Minderung zurückfordern.

Ein Blick in's Internet und suchen unter "Mietminderungstabellen" hilft hier weiter.
ja danke. Wegen Störung Hausfrieden, Beleidigung und Bedrohung sowie Sachbeschädigung durch Wohnungsnachbar- gedunden 50 %
Der Balkon kann nicht benutzt werden, Schreiende Beleidigungen und Behauptungen. Der Wasch u. Trockenraum kann nicht durchfängig benutzt werden, da Aufeinandertreffen, Konfrontationsgefahr auch im Keller und Treppenhaus. Das alles zusammen, von allen Prozenten einbisschen, ergab ein nach unten korrigierten Wert von 30% Mietminderung. Meinung?
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  #5 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 18:58
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AW: Vermieter fordert weiter Mietminderung zurück

Nach meiner Meinung ist die Fallbeschreibung zu real:
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  #6 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 20:40
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AW: Vermieter fordert weiter Mietminderung zurück

Zitat:
Zitat von 772 Beitrag anzeigen
Nach meiner Meinung ist die Fallbeschreibung zu real:
DAS IST EIN BEISPIELFALL:
AUßERDEM KANN MAN IN VIELEN "BEISPIELEN" ETWAS HINEIN INTERPRETIEREN:
OFT KANN MAN BEI RÜCKANTWORTEN SOFORT ERKENNEN; DAS DIE EIGENE
GESCHICHTE GEMEINT IST; WEIL SIE TATSÄCHLICH; ICH UND WIR ENTHÄLT:

MAN KANNS AUCH ÜBERTREIBEN.....
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  #7 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 21:39
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AW: Vermieter fordert weiter Mietminderung zurück

Zitat:
Zitat von fliegenpilz Beitrag anzeigen
ja danke. Wegen Störung Hausfrieden, Beleidigung und Bedrohung sowie Sachbeschädigung durch Wohnungsnachbar- gedunden 50 %
Der Balkon kann nicht benutzt werden, Schreiende Beleidigungen und Behauptungen. Der Wasch u. Trockenraum kann nicht durchfängig benutzt werden, da Aufeinandertreffen, Konfrontationsgefahr auch im Keller und Treppenhaus. Das alles zusammen, von allen Prozenten einbisschen, ergab ein nach unten korrigierten Wert von 30% Mietminderung. Meinung?
30 % sind eine ganze Menge, also sollten auch etliches zu bemängeln sein.
Wenn die Probleme schon so lange an dauern, sollte der fiktive Mieter über eine Mitgliedschaft im Mieterverein nach denken.
So wie der Sachverhalt geschildert wurde zahlt sich diese sehr schnell aus.
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  #8 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 21:55
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AW: Vermieter fordert weiter Mietminderung zurück

Zitat:
Zitat von Enzian Beitrag anzeigen
30 % sind eine ganze Menge, also sollten auch etliches zu bemängeln sein.
Wenn die Probleme schon so lange an dauern, sollte der fiktive Mieter über eine Mitgliedschaft im Mieterverein nach denken.
So wie der Sachverhalt geschildert wurde zahlt sich diese sehr schnell aus.
Was kann der Mieterverein tun?
In einer Mängelliste sind 50 Prozent/Beleidigung/Sachbeschädigung/Störung Hausfrieden vorgegeben. Dann sind 30 zuviel?
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  #9 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 22:53
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AW: Vermieter fordert weiter Mietminderung zurück

Ich sehe an keinem Wort von Dir, dass es ein Beispielfall ist. Selbst die anonymisierten Mieter A haben zunächst kein juristisches, sondern ein emotionales Problem - sehr real.

Ich bin raus - soll weiter antworten wer mag.
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  #10 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 22:59
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AW: Vermieter fordert weiter Mietminderung zurück

Zitat:
In einer Mängelliste sind 50 Prozent/Beleidigung/Sachbeschädigung/Störung Hausfrieden vorgegeben. Dann sind 30 zuviel?
Das kann durchaus sein. In Deinem Fall fehlt jedenfalls die Sachbeschädigung, wenn ich Deine Ausführungen richtig verstanden habe. Ob die anderen Dinge vergleichbar sind mit dem Fall, der einer 50%-igen Mietminderung zugrunde liegt, vermag ich nicht zu beurteilen.
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