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Vermieter behalten einen Teil der Kaution ein

Dies ist eine Diskussion zu Vermieter behalten einen Teil der Kaution ein innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 22.12.2011, 06:20
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Vermieter behalten einen Teil der Kaution ein

Hallo,

mal angenommen, ein Vermieter will einen erheblichen Teil der Kaution einbehalten, aufgrund folgender Sachlage.

Der Mieter ist, gehen wir einfach mal von aus, schuld an einem Defekt der Waschmachine in seiner alten Wohnung. Eine Gebrauchte, die mal für 20€ von dem Vermieter angeschafft wurde (über ein Auktionsportal im Internet). In der Wohnung steht jetzt eine, die dem Nachmieter gehört und nicht den Vermietern. Die Vermieter behaupten jetzt aber, dass sie eine neue gekauft hätten und es dem Nachmieter angeboten hatten, der jedoch ablehnte (wovon er aber nichts weiß). Die neue Waschmaschine soll jetzt irgendwo unbenutzt rumstehen. Jetzt soll aber der ehemalige Mieter für diese Waschmaschine mitaufkommen und das über seine Kaution. Die neue Waschmaschine wurde in diesem Fall auch ohne Rücksprache des alten Mieters gekauft, weil sagen wir, die Vermieter behaupten, sie haben seine Nummer nicht mehr, obwohl sie im Auszugsmonat (der auch der Einzugsmonat des neuen Mieters war) ihn noch per Handy kontaktiert hatten und auch über Email kommunizierten.

Was dürfen die Vermieter jetzt wirklich und was sollte der Mieter jetzt am besten machen?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 06:58
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AW: Vermieter behalten einen Teil der Kaution ein

Das geht meines Wissens nach überhaupt nicht, denn rechtlich hast du mit dem Nachmieter überhaupt nichts zu tun. Wenn dir eine Waschmaschine mit zur Miete überlassen wurde ist sie auch Teil der Mietsache. Bei Wohnungsabgabe wurden Mängel im Mängelprotokoll festgehalten.

Der Vermieter kann sich jedoch (meines Wissens nach) bei nicht ersichtlichen Sachen auf verdeckte Mängel berufen (z.B. Maschine geht beim Einschalten plötzlich nicht).

Der Vermieter kann aber nicht einfach eine neue Maschine kaufen und dem alten Mieter einfach die Kaution einbehalten. Er muss diesen in Kenntnis setzen und die Chance der Nachbesserung geben. Kommt der alte Mieter dem nicht nach, kann er eben Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 08:03
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AW: Vermieter behalten einen Teil der Kaution ein

Wenn ich die Schilderung richtig verstehe, dann hat der Altmieter eine WaMa als Mietsache benutzt. Der Altmieter hat sie beschädigt.
Der Vermieter hat nun eine neue WaMa beschafft.

Die Haftungsfrage, was die defekte WaMa betrifft, sollte damit schon geklärt sein. Hier ist darauf zu achten, dass nur der Zeitwert als Schadenssumme in Frage kommt.

Eventuell ist das eine Angelegenheit, die der Mieter seiner Haftpflichtversicherung melden könnte.

Das Vorgehen des Vermieters liegt neben einer rechtlichen Vorgehensweise und ist nicht akzeptabel. Notfalls muss die Kaution eingeklagt werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 11:13
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AW: Vermieter behalten einen Teil der Kaution ein

Wenn die alte Maschine eh nur 20€ gekostet hat, dann dürfte der Vermieter ja auch nie mehr als diese 20€ einbehalten, oder? Abgesehen von Zeitwert und diesen Dingen
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #5 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 11:30
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AW: Vermieter behalten einen Teil der Kaution ein

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Zitat:
Zitat von angelito
Wenn die alte Maschine eh nur 20€ gekostet hat, dann dürfte der Vermieter ja auch nie mehr als diese 20€ einbehalten, oder?
doch. entscheidend ist der zeitwert, nicht was der v mal dafür bezahlt hat.

obwohl man bei ner waschmaschine für 20 € wohl eher davon ausgehen muss, dass sie gar keinen zeitwert mehr hatte.
schielu likes this.
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