Dies ist eine Diskussion zu Vermekt auf Kontoauzug rechtsverbindlich innerhalb des Forums Mietrecht
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| Vermekt auf Kontoauzug rechtsverbindlich VM: schickt BK abrechnung für 2010, er besteht auf Zahlung des BEtrages den er einbehalten hat, weil er behauptet er hat die BK für 2011 einbehalten! Ist dies rechtens? Und gilt ein Kontoauszug als Beweis, wenn keine Abrechnugn vorliegt? |
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| AW: Vermekt auf Kontoauzug rechtsverbindlich M.E. gilt der Einbehalt so wie auf dem Auszug vermerkt ist! Aber wo ist das Problem, dann muss der Mieter halt nach der 11er Abrechnung in die "Tasche greifen", wenn der Einbehalt nicht für beide Abrechnungen reicht. Die Kautionsabrechnung wird erst am Ende gemacht.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Vermekt auf Kontoauzug rechtsverbindlich 2011 würde dei Kaution aber geringer ausfallen da der Mieter nur ein halbes Jahr dort wohnhaft war! Es ginge ja vielmehr darum in einem Jahr jetzt gleich doppelt zu zahlen einmal der verzicht auf einen Teil der Kaution und dann noch einmal die genauso hohe Nachzahlung! |
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| AW: Vermekt auf Kontoauzug rechtsverbindlich Ist denn der Text auf der Überweisung so wichtig? M.E. bestehen da Forderungen von beiden Seiten, die durch Aufrechnung bzw. durch Bezahlung erfüllt werden. Wenn eine Forderung von 500 € mit 1000 € bezahlt würde, könnte der andere den Überschuss doch nicht einfach einbehalten(?) |
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| AW: Vermekt auf Kontoauzug rechtsverbindlich |
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| AW: Vermekt auf Kontoauzug rechtsverbindlich was steht denn genau auf dem kontoauszug deraf? das scheint doch stimmig. |
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| AW: Vermekt auf Kontoauzug rechtsverbindlich gem Fax. vom xxxxxx abzgl, Einbegalt BK 2010 Und am telefon meinte man es soll jetzt trotzdem nochmal die BK 2010 bezahlt werden weil der einbehalt für 2011 sei. Und die Kaution könne man nicht abrechnen weil dies die Bank machen würde wenn mal das Konto aufgelöst würde... seltsam Auszug länger als halbes jahr her und müssen solche Konten nicht innerhalb von 3 monaten kündbar sein? |
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| AW: Vermekt auf Kontoauzug rechtsverbindlich Nach meiner Einschätzung kann sich der Vermieter auch später noch überlegen, dass ja auch noch die Nebenkostenabrechnung 2011 noch offen ist und damit die Kaution noch nicht zurückgezahlt wird. |
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| AW: Vermekt auf Kontoauzug rechtsverbindlich Der noch teilweise Einbehalt der Kaution bedeutet nicht auch gleichzeitig, dass damit verrechnet werden soll. Der M muss schon zahlen um dann seine Restkaution gänzlich zu erhalte.
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