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Verkauf einer Wohnung mit Nießbrauch

Dies ist eine Diskussion zu Verkauf einer Wohnung mit Nießbrauch innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 23.02.2008, 13:37
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Verkauf einer Wohnung mit Nießbrauch

Hallo,

simpler Fall. Hoffentlich auch simple Lösung

Vater vererbt Tochter eine Eigentumswohnung. Stiefmutter hat aus der Wohnung ein Nießbrauch. Wohnung ist vermietet. Miete bekommt Niebrauchnehmerin (Stiefmutter). Tochter will sich ein Einfamilienhaus kaufen und möchte die geerbte ETW als Eigenkapital einsetzen.

1. Wie kann man eine ETW mit Nießbrauch verkaufen? Geht man weit genug mit dem Preis runter bis einer zuschnappt?

2. wo ist Nießbrauch geregelt? Ich meine wenn man Nießbrauchnehmerin auszahlen möchte dann ist die gesetzliche Lebenserwartungsgrenze auf 76 Jahren begrenzt oder so?

Danke.
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Alt 23.02.2008, 16:11
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AW: Verkauf einer Wohnung mit Nießbrauch

Zitat:
Zitat von Denno
Hallo,


1. Wie kann man eine ETW mit Nießbrauch verkaufen? Geht man weit genug mit dem Preis runter bis einer zuschnappt?

2. wo ist Nießbrauch geregelt? Ich meine wenn man Nießbrauchnehmerin auszahlen möchte dann ist die gesetzliche Lebenserwartungsgrenze auf 76 Jahren begrenzt oder so?
1. So weit kann man gar nicht runter gehen, dass wirklich einer die mit dem Nießbrauch belastete Wohnung kauft, wo es doch reichlich bessere Objekte am Markt gibt. Was soll Käufer X auch mit dem Objekt anfangen: bei "Eigennutzung" müsste er auch noch Miete zahlen, obwohl ihm die Wohnung gehört - ansonsten hat er sowieso nur sein gutes Geld geparkt, für nichts...

2. Da gibt es Tabellen - hat jeder Notar.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.10.2009, 11:21
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AW: Verkauf einer Wohnung mit Nießbrauch

Klar kann man. Wenn eine Wohnung in Toplage 60.000 Euro Maklerwert hat und man bietet diese Wohnung, eben mit Nießbrauch, für 30.000 an dann denke ich schon das das ein verdammt lukratives Angebot ist. Zumahl die Begünstigte schon 70 ist und keine 25 mehr.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.10.2009, 12:31
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AW: Verkauf einer Wohnung mit Nießbrauch

Eine mit Nießbrauch belastete Wohnung ist so gut wie unmöglich! Kein Nießbrauchnehmer muss sich auf eine Abfindung einlassen.
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