Dies ist eine Diskussion zu Verjährung der Grundsteuer innerhalb des Forums Mietrecht
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| Verjährung der Grundsteuer Mieter bekommt im Juli 2007 einen Grundsteuer-Äderungsbescheid vom Vermieter, demnach soll er für 2003 bis 2007 einen Betrag von ca. 2.600.- bezahlen. Bisher wurde keine Grundsteuer vom Vermieter erhoben. Mieter wohnt seit 1998 im Haus. Muss der Mieter alles bezahlen, oder ist ein Teil verjährt? |
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| AW: Verjährung der Grundsteuer Der Mieter muss überhaupt nur für die Grundsteuer zahlen, wenn diese im Mietvertrag als umlegbarer Nebenkostenposten aufgeführt ist. Ansonsten muss er garnichts zahlen. Die Jahre 2003-2005 sind verjährt. Dafür muss er in keinem Fall zahlen. |
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| AW: Verjährung der Grundsteuer Zitat:
SORRY 2005 ist noch nicht verjährt! Lg.
__________________ ... Na ja, Dekubitus, Mangelernährung .. OK! ..Aber dafür haben wir eine sehr gepflegte Außenanlagen! (Pflegeheim Abendrot - Gesamtnote: sehr gut) . Wer meinen Beitrag positiv bewertet kommt in den Himmel, wer..... |
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| AW: Verjährung der Grundsteuer Grundsteuerforderung für 2005 muss mit der Nebenkostenabrechnung bis Ende 2006 beim Mieter eingehen, es sei denn der Abrechnungszeitraum entspricht nicht dem Kalenderjahr. Nachforderungen können aufgrund der abgelaufenen Frist für die NK-Zustellung nicht mehr erhoben werden. Der Mieter hat hier erst im Juli 2007 den Änderungsbescheid bekommen. Von den Gemeinden gibt es meines Wissens auch keine Änderungsbescheide rückwirkend, sondern immer nur im Voraus. Frage bleibt, warum der VM den Änderungsbescheid nicht früher an den Mieter weitergegeben hat. |
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