Dies ist eine Diskussion zu Verjährung BK innerhalb des Forums Mietrecht
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| verjährt ist. Die Abrechnung die keine war wurde 2002 erstellt, ich habe öfters reklamiert, ohne Reaktion. Im Dez. 2005 habe ich das Mahnverfahren eingeleitet. Damit dürfte doch die Verjährung aufgehalten worden sein. Oder???????? Es gibt ja alte u. neue Verjährungsfristen. Ziemlich undurchsichtig. Danke für die Hilfe don carlos |
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| AW: Verjährung BK Hallo, Betriebskosten müssen innerhalb des Folgejahres in dem sie entstanden sind beim Mieter eingehen. Das heißt, BK-Abrechnung für 2001 muß dem Mieter bis spätestens 31.12.2002 zugestellt werden. Versäumt der Vermieter diese Frist, so hat er keinen Anspruch auf eine Nachzahlung des Mieters. Diese Frist gilt nicht für den Mieter, da gelten andere Klauseln. Ich hoffe, ich konnte dir weiter helfen. Mit deiner Unterbrechung der Verjährung, dass habe ich nicht ganz verstanden. |
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| AW: Verjährung BK Danke Pro, habe mich vieleicht nicht exakt ausgedrückt. Da ich keine Abrechnung aus besagtem Jahr erhalten habe, habe den Vermieter zur Rückzahlung der BK aufgefordert. Dies nachdem ich über Jahre hinweg ihn immer wieder angemahnt hatte. Ich hatte im Dez. 2005 das Mahnverfahren eingeleitet. Die Rückforderung ist aus 2002 ?, da bis Ende 2002 keine Abrechnung von 2001 erhalten. Danke doncarlos |
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| AW: Verjährung BK Ach so. Ich kann dich beruhigen, verjährt ist es nicht, zumal eine Verjährungsfrist mit dem Mahnverfahren aufgehoben wird. Miete und BK kann ich 4 Jahre rückwirkend fordern. Somit hast du keine Sorgen. Allerdings habe ich letzten ein Urteil gelesen, so einfach soll es nicht mehr sein. Egal. Wenn auf den Mahnbescheid nicht reagiert wird, dann folgt die Vollstreckung und dann die Eidestattliche Versicherung, dann bekommst du dein Geld. Wer bis zum Vollstreckungsbescheid nicht reagiert bzw die Einspruchsfrist vergeudet hat verloren. |
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| AW: Verjährung BK Hallo Pro, es ist sehr löblich, dass du mit deinen Beiträgen helfen möchtest und die Fragen von Hilfesuchenden beantwortest. Dies möchten auch die restlichen Stammuser. Es ist jedoch erforderlich, dass auch die Beantwortung von Fragen entsprechend der Forenregeln erfolgt, damit das Forum in seiner jetzigen Form erhalten bleiben kann und so noch viele Fragen beantwortet werden können. Ich hoffe auf dein Verständnis, MfG
__________________ Das ist nur meine bescheidene Meinung |
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| AW: Verjährung BK Ich danke dir für den Hinweis und respektiere natürlich deine Meinung und die Regeln. Ich wurde schon einmal darauf angesprochen. Als ich dem jenigen dann eine Mail schrieb und fragte, was ich falsch gemacht habe, da bekam ich jedoch keine Antwort. Natürlich kann man in der dritten Form schreiben, nur macht dies doch keinen Unterschied. Das Namen nicht erlaubt sind, ist klar. Also schreib mir doch bitte mal genau, was es bei mir zu bemängeln gab. Danke. |
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| AW: Verjährung BK Zitat:
Im Grunde ist es doch relativ einfach, die Forenregeln werden jedem bei seiner Anmeldung bekannt gemacht und jeder Teilnehmer muss sie akzeptieren. M.E. sind sie eindeutig formuliert und für jeden verständlich. Ich möchte hier auch keine neue Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Forenregeln anstreben. Nur soviel, wenn eine Fragestellung derart formuliert ist, dass ersichtlich wird, dass es sich um einen konkreten Sachverhalt handelt - hier die Rückforderung der Betriebskostenabrechnung von doncarlos ggü. seinem Vermieter - so ist die Beantwortung zu unterlassen. Ggf. kann unter dem Hinweis auf die Einhaltung der Forenregeln ein allgemeiner Tipp gegeben werden, jedoch darf nicht konkret auf den vorliegenden Fall eingegangen werden. MfG
__________________ Das ist nur meine bescheidene Meinung |
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| AW: Verjährung BK Vielen Dank. Also wenn ich dich recht verstehe, dann ist die Frage- und Antwortstellung im 3. Fall zu formulieren? Wenn ja, dann sind diese Regeln nicht ganz nachvollziehbar. Denn jeder der sie kennt weiß im Grunde doch das es sich um den Fragenden handelt, wenn dieser eine Frage stellt. Ich versteh nur nicht, weshalb eine Geschichte erfunden werden muß um an eine Info. zu kommen. Es sind doch meistens verzweifelte Hilfesuchende. Wieso ist immer alles so kompliziert. |
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| AW: Verjährung BK Zitat:
Dies ist ein Forum, indem sich in erster Linie juristische Laien über allgemeine Fragen austauschen können. Daher sind Fragen und Antworten in der Form zu erstellen, wie es die Forenregeln vorschreiben - beispielhaft stehen Formulierungsvorschläge über jedem Textfeld, wenn du einen Beitrag schreibst! Zitat:
Man stellt eine Frage entsprechend der Forenregeln und wer der Meinung ist, einen hilfreichen Beitrag leisten zu können formuliert eine entsprechende Antwort. Dass sich hinter vielen Fragen konkrete Probleme verbergen, mag sein. Aber ist es denn so schwierig, seine Frage zu verallgemeinern, um es den Usern zu ermöglichen, darauf zu antworten? MfG
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| AW: Verjährung BK Vielen Dank. Natürlich ist dies nicht schwer und ich werde mich daran halten. Ich danke dir nochmals für deine Antworten, denn so genau geht es aus den Forenregeln nicht heraus. Bis dann. |
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